Der 1. Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist ein Katalog von 47 Maßnahmen aus sehr unterschiedlichen Bereichen. Er soll dazu beitragen, die Situation von Menschen mit Behinderungen im Alltag zu verbessern und fasst die Ziele und Maßnahmen der Landeshauptstadt München zusammen. Damit trägt der Aktionsplan zur Inklusion bei, also zur vollen gesellschaftlichen Teilhabe aller Menschen in allen Lebensbereichen.
Es geht zum Beispiel um den Ausbau der integrativen Plätze in der Kindertagesbetreuung oder um gemeinsamen Unterricht von Schüler*innen mit und ohne Behinderungen. Die Einrichtung einer gynäkologischen Fachambulanz für Frauen mit Mobilitätseinschränkung ist ebenso Thema im Aktionsplan wie ein spezielles Beratungsangebot für Kinder und Jugendliche, die von seelischer Behinderung bedroht sind. Weitere Maßnahmen betreffen bessere Pflegeangebote für gehörlose Menschen, die Ausbildung von Nachwuchskräften mit Behinderungen in der Stadtverwaltung oder inklusive Projekte im Sport. Außerdem enthält der Aktionsplan Maßnahmen in puncto Qualitätsstandards für barrierefreies Bauen oder barrierefreie Ausstellungstechnik in Museen.
Der 1. Aktionsplan wurde von Fachleuten aller städtischen Referate gemeinsam erarbeitet. Auch der Behindertenbeirat und der Behindertenbeauftragte der Landeshauptstadt München wirkten mit.
Im Sommer 2013 hat der Münchner Stadtrat diesen Aktionsplan beschlossen. Der 1. Aktionsplan ist jetzt umgesetzt. Welche Maßnahmen abgeschlossen oder dauerhaft fortgeführt werden, erfahren Sie im folgenden Bericht zum 1. Aktionsplan.