Handlungsfeld 7

Das Handlungsfeld 7 des 1. Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) enhält Maßnahmen für die Bereiche Selbstbestimmte Lebensführung.

Über das Handlungsfeld

Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) fordert das gleiche Recht auf unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft.
Menschen mit Behinderungen sind häufig abhängig von der Bereitschaft von Familien, Einzelpersonen und Organisationen, welche die benötigte Unterstützung zur Lebensbewältigung leisten. Selbstbestimmung wird dabei leicht übergangen,
Übergriffe sind an der Tagesordnung. Deshalb müssen konkrete Wege aus diffusen oder abhängigen Situationen aufgezeigt werden, damit selbstbestimmte Lebensführung selbstverständlich wird. Hierbei sind die Betroffenen ebenso aufzuklären wie Familienangehörige, Organisationen und Helfer*innen.

Wirbel mit einer Hand mit ausgestrecktem Zeigefinger in der Mitte

Maßnahmen im Handlungsfeld

Maßnahme 43: Örtliche Teilhabeplanung / Inklusive Sozialplanung

Beschreibung:

Es sollen Methoden und Strukturen entwickelt und verankert werden, wie die Münchner Stadtteile zu inklusiven Gemeinwesen weiterentwickelt werden können. Dazu müssen Daten erhoben, Bedarfe analysiert und Vorschläge für geeignete Maßnahmen entwickelt werden. Wichtig ist, Menschen mit und ohne Behinderungen in die Planungen einzubeziehen.

Ausgangspunkt ist die Bedarfserhebung. Dazu hat das Sozialreferat eine Studie zur Arbeits- und Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse dem Stadtrat und der Öffentlichkeit im März 2014 vorgelegt wurden. Darauf aufbauend wird ein Vorschlag erarbeitet, wie eine örtliche Teilhabeplanung / inklusive Sozialplanung ausgestaltet und dauerhaft verankert werden kann. Menschen mit und ohne Behinderungen sollen an den Planungen beteiligt werden.

Erwartete Auswirkungen:

  • Ein inklusives Gemeinwesen wird gefördert.
  • Eine systematische und kontinuierliche Planung wird entsprechend den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verankert. Dazu gehört zum Beispiel die Schaffung von Planungsgrundlagen, eine gute Datenbasis und partizipative Planungsprozesse.

Aktueller Stand:
Die Maßnahme ist abgeschlossen.

Maßnahme 44: Arbeitgebermodell weiterentwickeln

Beschreibung:
Im Arbeitgebermodell stellen Menschen mit Behinderungen und Pflegebedarf für ihre Versorgung und Betreuung persönliche Assistent*innen ein und können damit weitgehend selbstbestimmt leben. Für die Betroffenen ist es jedoch aufwendig, das Modell zu realisieren.

Mit dieser Maßnahme soll es Menschen mit Behinderungen und Pflegebedarf erleichtert werden, ihren Hilfe- und Unterstützungsbedarf durch das Arbeitgebermodell zu decken. Deswegen soll es mehr Informationen und einfachere Zugangswege geben.
Es ist nötig, Betroffene stärker zu beraten und zu unterstützen und die Bearbeitungszeiten zu verkürzen. Auch das Instrument „Persönliches Budget“ soll stärker bekanntgemacht werden.

Erwartete Auswirkungen:

  • Beratungsstrukturen und -prozesse unterstützen die Inanspruchnahme des Arbeitgebermodells.
  • Beratungsleistungen verbessern sich.
  • Vereinfachte Zugangswege und leicht zugängliche Informationen über das Arbeitgebermodell
  • Menschen mit Behinderungen und Pflegebedarf organisieren die notwendigen Hilfeleistungen vermehrt im Arbeitgebermodell.

Aktueller Stand:
Die Maßnahme wird nicht weiterverfolgt.


Weitere Handlungsfelder des 1. Aktionsplans

Handlungsfeld 10

Spezielle Zielgruppen

Handlungsfeld 11

Statistik und Datensammlung

Handlungsfeld 1

Frühe Förderung, Schule, Bildung

Handlungsfeld 2

Gesundheit, Rehabilitation, Prävention, Pflege

Handlungsfeld 3

Arbeit und Beschäftigung

Handlungsfeld 4

Barrierefreiheit, Mobilität, Bauen

Handlungsfeld 5

Erholung, Freizeit, Kultur, Sport

Handlungsfeld 6

Recht, Freiheit, soziale und finanzielle Sicherheit, Diskriminierungsverbot

Handlungsfeld 8

Teilhabe am öffentlichen und politischen Leben

Handlungsfeld 9

Bewusstseinsbildung