Handlungsfeld 10

Das Handlungsfeld 10 des 1. Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) enhält Maßnahmen für den Bereich Spezielle Zielgruppen.

Über das Handlungsfeld

Mit Artikel 6 (Frauen mit Behinderungen), Artikel 7 (Kinder mit Behinderungen), Artikel 25 (Gesundheit) und Artikel 28 (Angemessener Lebensstandard und Schutz) fordert die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) den Schutz vor Mehrfachdiskriminierung, den sozialen Schutz und die größtmögliche Unterstützung für Menschen mit Behinderungen.
Bei der Erarbeitung von Maßnahmen in den Arbeitsgruppen zum 1. Aktionsplan wurde festgehalten, dass spezielle Zielgruppen bei allen Maßnahmen als Querschnittsaufgaben mit zu berücksichtigen sind. Daher sind Maßnahmen für spezielle Zielgruppen konsequent den jeweils ebenso tangierten Handlungsfeldern zugeordnet.

UNBRK Aktionsplan 1 Handlungsfeld 10

Maßnahmen im Handlungsfeld

Maßnahme 13: Initiierung bedarfsgerechter ambulanter gynäkologischer Versorgungsstrukturen für mobilitätsbehinderte Frauen

Beschreibung:
Um ein realisierbares Modell der bedarfsgerechten ambulanten gynäkologischen Versorgung für mobilitätsbehinderte Münchnerinnen zu entwickeln, soll der Bedarf präzisiert und der Austausch verschiedener Akteur*innen initiiert und moderiert werden. Dazu wurden die Betroffenen befragt, der Ist-Stand der Versorgung erhoben und die Erfahrungen bestehender gynäkologischer Ambulanzen in Deutschland ausgewertet. Unter breiter Beteiligung der relevanten Akteur*innen werden Modellvorschläge entwickelt und beraten und schließlich gilt es, geeignete Kräfte für die Umsetzung zu gewinnen.

Erwartete Auswirkungen:

  • Verbesserung der gynäkologischen Versorgung mobilitätsbehinderter Münchnerinnen
  • Verbesserte Krebsfrüherkennung bei der Zielgruppe

Aktueller Stand:
Die Maßnahme ist umgesetzt.

Maßnahme 24: Berufsorientierung für Mädchen und Frauen mit und ohne Behinderungen

Beschreibung:
Mädchen und junge Frauen mit und ohne Behinderungen werden unterstützt, ihre Stärken zu erkennen und gegebenenfalls auch in technische Berufe beziehungsweise Ausbildungen einzusteigen. Unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Lebenslage werden sie gezielt auf ihre individuellen beruflichen Perspektiven vorbereitet.

Dies geschieht durch aufsuchende Arbeit, zum Beispiel Seminare an Schulen. Durch Vernetzung mit der Jungenarbeit soll auch Jungen und jungen Männern eine Berufsorientierung angeboten werden.

Diese Maßnahme soll die gesellschaftliche Teilhabe von Mädchen und jungen Frauen mit und ohne Behinderungen unterstützen.

Erwartete Auswirkungen:

  • Erweiterte Berufsorientierung der Zielgruppe
  • Individuelle Förderung der beruflichen und persönlichen Perspektiven

Aktueller Stand:
Die Maßnahme ist umgesetzt und wird dauerhaft fortgeführt.

Maßnahme 42: Prävention und Schutz vor sexuellem Missbrauch in Institutionen und Einrichtungen

Beschreibung:
Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen brauchen mehr Schutz vor sexuellem Missbrauch und sexualisierter Gewalt in Institutionen, auch in Einrichtungen der Behindertenhilfe. Durch aufsuchende und beratende Arbeit mit Fachkräften und Eltern soll das Thema sexueller Missbrauch enttabuisiert und ein Bewusstsein für Prävention geschaffen werden.

Erwartete Auswirkungen:

  • Bewusstseinsbildung und Qualifizierung von Fachkräften zum Thema Prävention von sexuellem Missbrauch
  • Schutz vor sexuellem Missbrauch für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen
  • Prävention sexualisierter Gewalt unter Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen

Aktueller Stand:
Die Maßnahme ist umgesetzt und wird dauerhaft fortgeführt.


Weitere Handlungsfelder des 1. Aktionsplans

Handlungsfeld 11

Statistik und Datensammlung

Handlungsfeld 1

Frühe Förderung, Schule, Bildung

Handlungsfeld 2

Gesundheit, Rehabilitation, Prävention, Pflege

Handlungsfeld 3

Arbeit und Beschäftigung

Handlungsfeld 4

Barrierefreiheit, Mobilität, Bauen

Handlungsfeld 5

Erholung, Freizeit, Kultur, Sport

Handlungsfeld 6

Recht, Freiheit, soziale und finanzielle Sicherheit, Diskriminierungsverbot

Handlungsfeld 7

Selbstbestimmte Lebensführung

Handlungsfeld 8

Teilhabe am öffentlichen und politischen Leben

Handlungsfeld 9

Bewusstseinsbildung