Maßnahme 47: Einstieg in den Aufbau eines Inklusionsmonitorings
Beschreibung:
Ziel des Art. 24 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist es, Kindertageseinrichtungen und Schulen für alle Kinder und Jugendlichen zu öffnen und Sondereinrichtungen für Menschen mit Behinderungen entsprechend zu reduzieren. Derzeit liegen keine Daten vor, wie viele Kinder und Jugendliche mit Behinderungen Münchens Kindertageseinrichtungen oder Regelschulen besuchen.
Für eine zuverlässige Planungsgrundlage wird ein Inklusionsmonitoring aufgebaut und geeignete Indikatoren werden entwickelt, um den Fortschritt der Inklusion im Bildungsbereich darstellen zu können.
Erwartete Auswirkungen:
- Steuerungsmöglichkeit für die Umsetzung der UN-BRK
Aktueller Stand:
Die Maßnahme wird nicht weiterverfolgt.
Sie ist im Rahmen der Bildungsberichterstattung in die Linie übergegangen.