Handlungsfeld 11

Das Handlungsfeld 11 des 1. Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) enhält Maßnahmen für den Bereich Statistik und Datensammlung.

Über das Handlungsfeld

Artikel 31 (Statistik und Datensammlung) der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet zur Sammlung von geeigneten Informationen und Forschungsdaten für die Umsetzung der Konvention.
Ein Instrument, das kontinuierlich und systematisch Aufschluss über den Verlauf und den Erfolg von Maßnahmen geben kann, ist das Monitoring.

Im Hinblick auf die Inklusionsprozesse ist dies ein notwendiges Mittel, um anhand von regelmäßigen, belegten Aussagen über die Entwicklung von eingeleiteten Prozessen weitere Schritte zielgerecht planen zu können.

UNBRK Aktionsplan 1 Handlungsfeld 11

Maßnahmen im Handlungsfeld

Maßnahme 47: Einstieg in den Aufbau eines Inklusionsmonitorings

Beschreibung:
Ziel des Art. 24 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist es, Kindertageseinrichtungen und Schulen für alle Kinder und Jugendlichen zu öffnen und Sondereinrichtungen für Menschen mit Behinderungen entsprechend zu reduzieren. Derzeit liegen keine Daten vor, wie viele Kinder und Jugendliche mit Behinderungen Münchens Kindertageseinrichtungen oder Regelschulen besuchen.

Für eine zuverlässige Planungsgrundlage wird ein Inklusionsmonitoring aufgebaut und geeignete Indikatoren werden entwickelt, um den Fortschritt der Inklusion im Bildungsbereich darstellen zu können.

Erwartete Auswirkungen:

  • Steuerungsmöglichkeit für die Umsetzung der UN-BRK

Aktueller Stand:
Die Maßnahme wird nicht weiterverfolgt.
Sie ist im Rahmen der Bildungsberichterstattung in die Linie übergegangen.

Maßnahme 43: Örtliche Teilhabeplanung / Inklusive Sozialplanung

Beschreibung:

Es sollen Methoden und Strukturen entwickelt und verankert werden, wie die Münchner Stadtteile zu inklusiven Gemeinwesen weiterentwickelt werden können. Dazu müssen Daten erhoben, Bedarfe analysiert und Vorschläge für geeignete Maßnahmen entwickelt werden. Wichtig ist, Menschen mit und ohne Behinderungen in die Planungen einzubeziehen.

Ausgangspunkt ist die Bedarfserhebung. Dazu hat das Sozialreferat eine Studie zur Arbeits- und Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse dem Stadtrat und der Öffentlichkeit im März 2014 vorgelegt wurden. Darauf aufbauend wird ein Vorschlag erarbeitet, wie eine örtliche Teilhabeplanung / inklusive Sozialplanung ausgestaltet und dauerhaft verankert werden kann. Menschen mit und ohne Behinderungen sollen an den Planungen beteiligt werden.

Erwartete Auswirkungen:

  • Ein inklusives Gemeinwesen wird gefördert.
  • Eine systematische und kontinuierliche Planung wird entsprechend den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verankert. Dazu gehört zum Beispiel die Schaffung von Planungsgrundlagen, eine gute Datenbasis und partizipative Planungsprozesse.

Aktueller Stand:
Die Maßnahme ist abgeschlossen.


Weitere Handlungsfelder des 1. Aktionsplans

Handlungsfeld 10

Spezielle Zielgruppen

Handlungsfeld 1

Frühe Förderung, Schule, Bildung

Handlungsfeld 2

Gesundheit, Rehabilitation, Prävention, Pflege

Handlungsfeld 3

Arbeit und Beschäftigung

Handlungsfeld 4

Barrierefreiheit, Mobilität, Bauen

Handlungsfeld 5

Erholung, Freizeit, Kultur, Sport

Handlungsfeld 6

Recht, Freiheit, soziale und finanzielle Sicherheit, Diskriminierungsverbot

Handlungsfeld 7

Selbstbestimmte Lebensführung

Handlungsfeld 8

Teilhabe am öffentlichen und politischen Leben

Handlungsfeld 9

Bewusstseinsbildung