Maßnahme 45: Aufnahme von verpflichtenden inklusiven Regelungen in die Allgemeine Geschäftsanweisung der Landeshauptstadt München (AGAM)
Beschreibung:
Hilfreiche Informationen für Menschen mit Behinderungen wie zum Beispiel Hinweise auf barrierefreie Zugänge, behindertengerechte Toiletten, Möglichkeiten zur Anwesenheit von Gebärdensprachdolmetscher*innen, Vorhandensein von Braille-Schriften und anderem sollen künftig in allen Publikationen der Landeshauptstadt München in deutlicher Form dargestellt werden. In der Allgemeinen Geschäftsanweisung der Landeshauptstadt München (AGAM) werden entsprechend stadtweit verpflichtende Vorgaben erlassen. Die Publikationen der Stadt sollen nicht nur in der optischen Aufmachung und Wirkung, sondern auch hinsichtlich der speziell für Menschen mit Behinderungen beschriebenen Hinweise einheitlich sein.
Erwartete Auswirkungen:
- Durchgängiger Informationsstandard für Menschen mit Behinderungen
Aktueller Stand:
Die Maßnahme ist abgeschlossen.