Handlungsfeld 9

Das Handlungsfeld 9 des 1. Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention enhält Maßnahmen für die Bereiche Bewusstseinsbildung.

Über das Handlungsfeld

Artikel 8 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) fordert, in der gesamten Gesellschaft das Bewusstsein für Menschen mit Behinderungen zu schärfen.

Damit werden Aktionen erforderlich, die geeignet sind, auf der gesellschaftlichen wie auf der persönlichen Ebene Bewusstsein zu bilden und Empathie und Engagement zu erzeugen. Um zu erreichen, dass Menschen mit und ohne Behinderungen gemeinsam ihre Zukunft gestalten können, müssen gegenseitige Ängste und Ressentiments abgebaut und Gemeinsamkeiten herausgearbeitet und hervorgehoben werden.

UNBRK Aktionsplan 1 Handlungsfeld 9

Maßnahmen im Handlungsfeld

Maßnahme 46: Alle Bürger*innen überprüfen die Stadt München auf Barrierefreiheit und setzen sich für Barrierefreiheit ein

Beschreibung:
Um Bürger*innen in der gesamten Stadt auf die Situation von Menschen mit Behinderungen aufmerksam zu machen, wird eine Kampagne gestartet, die alle einbezieht. Alle Menschen werden aufgerufen, die einzelnen Stadtteile auf Barrieren hin zu untersuchen, damit diese nach und nach beseitigt werden können, um Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am Stadtleben zu ermöglichen. Die Aktion soll langfristig laufen und durch aufsuchende Arbeit sowie Öffentlichkeitsarbeit unterstützt werden.

Erwartete Auswirkungen:

  • Bewusstseinsbildung in der Bevölkerung
  • Beseitigung von Barrieren im Stadtgebiet

Aktueller Stand:
Die Maßnahme ist umgesetzt und wird dauerhaft fortgeführt.

Maßnahme 24: Berufsorientierung für Mädchen und Frauen mit und ohne Behinderungen

Beschreibung:
Mädchen und junge Frauen mit und ohne Behinderungen werden unterstützt, ihre Stärken zu erkennen und gegebenenfalls auch in technische Berufe beziehungsweise Ausbildungen einzusteigen. Unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Lebenslage werden sie gezielt auf ihre individuellen beruflichen Perspektiven vorbereitet.

Dies geschieht durch aufsuchende Arbeit, zum Beispiel durch Seminare an Schulen. Durch Vernetzung mit der Jungenarbeit soll auch Jungen und jungen Männern eine Berufsorientierung angeboten werden.

Diese Maßnahme soll die gesellschaftliche Teilhabe von Mädchen und jungen Frauen mit und ohne Behinderungen unterstützen.

Erwartete Auswirkungen:

  • Erweiterte Berufsorientierung der Zielgruppe
  • Individuelle Förderung der beruflichen und persönlichen Perspektiven

Aktueller Stand:
Die Maßnahme ist umgesetzt und wird dauerhaft fortgeführt.


Weitere Handlungsfelder des 1. Aktionsplans

Handlungsfeld 10

Spezielle Zielgruppen

Handlungsfeld 11

Statistik und Datensammlung

Handlungsfeld 1

Frühe Förderung, Schule, Bildung

Handlungsfeld 2

Gesundheit, Rehabilitation, Prävention, Pflege

Handlungsfeld 3

Arbeit und Beschäftigung

Handlungsfeld 4

Barrierefreiheit, Mobilität, Bauen

Handlungsfeld 5

Erholung, Freizeit, Kultur, Sport

Handlungsfeld 6

Recht, Freiheit, soziale und finanzielle Sicherheit, Diskriminierungsverbot

Handlungsfeld 7

Selbstbestimmte Lebensführung

Handlungsfeld 8

Teilhabe am öffentlichen und politischen Leben