Handlungsfeld 1

Das Handlungsfeld 1 des 1. Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention enhält Maßnahmen für die Bereiche Frühe Förderung, Schule und Bildung.

Über das Handlungsfeld

Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention garantiert das Recht auf Bildung im allgemeinen Bildungssystem.

Nach einer Untersuchung des Ist-Zustands bewerteten der Behindertenbeirat, der Behindertenbeauftragte und die Referate dieses Thema als besonders dringlich. Handlungsfeld 1 stellt deshalb einen bedeutenden Schwerpunkt bei der Entwicklung von Maßnahmen im Rahmen des 1. Aktionsplans dar.

Inklusion soll bereits ab der frühesten Kindheit eingeübt werden. Wer von Kind an inklusives Verhalten lebt, wird es im Erwachsenenalter als selbstverständlich praktizieren. Kinder mit und ohne Behinderungen, die voneinander lernen, entwickeln soziale Fähigkeiten, von denen sie nicht nur als Gruppe, sondern auch individuell profitieren. Daher steckt in der Forderung der UN-BRK nach selbstverständlicher Teilhabe von Kindern mit Behinderungen eine große Chance für alle Kinder und Jugendlichen. Schulen und Bildungseinrichtungen müssen bei diesem Wandel selbstverständlich unterstützt werden.

Wirbel mit den Buchstaben ABC in der Mitte

Maßnahmen im Handlungsfeld

Maßnahme 1: Bereitstellen von (sonder-)pädagogischen Fachkräften und Lernbegleitung an städtischen Gymnasien und Schulen besonderer Art

 

Beschreibung:
In der Vergangenheit wurden Schüler*innen beim Übertritt auf ein städtisches Gymnasium kaum durch entsprechendes Fachpersonal unterstützt. Damit war der Verbleib an einem öffentlichen Gymnasium häufig nicht möglich; ein Wechsel an private Einrichtungen war erforderlich.
Mit der Maßnahme wird Fachkompetenz an die Gymnasien geholt. Dies sind Hilfen für die betroffenen Schüler*innen, zum Beispiel über ausgebildete Integrationshelfer*innen oder Unterstützung der Schüler*innen sowie Lehrer*innen die Schulpsycholog*innen beziehungsweise den Schulpsychologischen Dienst.
Darüber hinaus wäre eine Zusammenarbeit von Fachlehrkräften und Sonderpädagog*innen wünschenswert. Dies ist noch nicht in der bisher definierten Maßnahme enthalten.
Um einen inklusiven Schulbetrieb an den städtischen Gymnasien und den städtischen Schulen besonderen Art zu gewährleisten, wird ein Stufenkonzept für die verschiedenen Aspekte Personal, Raumanforderungen und Unterrichtsgestaltung entwickelt.

Erwartete Auswirkungen:

  • Standardisierung fachkompetenter Unterstützungsleistung
  • Schüler*innen mit Beeinträchtigungen können an den genannten städtischen Schulen bleiben.
  • Lehrkräfte werden sensibilisiert für den Umgang mit Handicaps.
  • Die Klassen lernen einen selbstverständlichen Umgang mit Menschen mit Behinderungen.

Aktueller Stand:
Die Maßnahme hat begonnen und wird dauerhaft fortgeführt.

Maßnahme 2: Inklusion an zwei weiteren Grundschulstandorten

Beschreibung:
Allen Kindern und Jugendlichen soll der Zugang zu Bildungserfolgen im Regelschulsystem ermöglicht werden. Dafür werden zwei weitere inklusive Schulstandorte nach den Vorgaben der Regierung von Oberbayern und des Staatlichen Schulamts errichtet. Den Sachaufwand trägt die Stadt München. Personelle Ressourcen und ein Budget für Schulen mit dem „Profil Inklusion“ sind vorhanden.

Erwartete Auswirkungen:

  • Inklusive Angebote in weiteren Schulsprengeln Münchens (Maßgeblich sind die Vorgaben des Kultusministeriums zur Schaffung von Schulen mit dem „Profil Inklusion“.)

Aktueller Stand:
Die Maßnahme ist abgeschlossen.

Maßnahme 3: Sensibilisierung und Schulung für Lehrkräfte und Erziehungspersonal

Beschreibung:
Um den Fortschritt der Inklusion an Schulen und Kindertageseinrichtungen zu fördern, werden im Jahr 2013 für Lehrkräfte und Erziehungspersonal jeweils vier Fortbildungen angeboten. Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des Referats. Das Angebot wird der Nachfrage entsprechend ausgebaut.

Schulungen für Erziehungspersonal:

  • All inclusive – alle Kinder im Blick: Inklusion in der Praxis
  • Das Offene Haus: ein Konzept für alle Kinder?
  • Auf dem Weg zur Inklusion
  • Vor(ur)teile wahrnehmen – Urteile abbauen

Schulungen für Lehrkräfte:

  • Inklusion von Schüler*innen mit emotionalen und sozialen Störungen
  • Inklusion sehbehinderter und blinder Kinder an weiterführenden Schulen
  • Grenzen der Barrierefreiheit: Inklusion mit dem Rollstuhl selbst erfahren
  • Inklusion will gelernt sein: Individualität anerkennen und in die Gemeinschaft integrieren

Das Programm des Pädagogischen Instituts wird im Hinblick auf Inklusion  weiterentwickelt. Bei Bedarf können kurzfristig schulinterne Fortbildungen sowie Teamfortbildungen in Kindertagesstätten angeboten werden.

Erwartete Auswirkungen:

  • Kompetenter Umgang mit bestimmten Formen körperlicher und emotionaler Beeinträchtigungen
  • Wertschätzende Haltung und Verständnis
  • Auf die Behinderungen abgestimmte Kommunikation und Unterrichtsform

Aktueller Stand:
Die Maßnahme ist umgesetzt und wird dauerhaft fortgeführt und weiterentwickelt.

Maßnahme 4: Bildung von Lehrerteams

Beschreibung:
Zum Schuljahr 2011 /12 wurden an der Städtischen Carl-von-Linde-Realschule Lehrerteams zur Entwicklung eines inklusiven Betreuungsangebots im Ganztagsbetrieb gebildet. Diese setzen sich aus der Klassenleitung und den jeweiligen Fachlehrkräften zusammen. Mithilfe intensiver Elternarbeit unter Einbeziehung der Kinder erarbeiten die Lehrerteams das Know-how für inklusiven Unterricht bei den jeweilig auftretenden Arten von Behinderungen in einer Klasse.
Beginnend mit den 5. und 6. Klassen soll das Projekt sukzessive für alle Jahrgangsstufen implementiert werden.

Erwartete Auswirkungen:

  • Lehrkräfte werden sensibilisiert für den Umgang mit Handicaps.
  • Multiplikatorenfunktion der Lehrkräfte
  • Schüler*innen entwickeln höhere Sozialkompetenz.
  • Die Klassen lernen einen selbstverständlichen Umgang mit
    Menschen mit Behinderungen.

Aktueller Stand:
Die beschriebene Maßnahme ist dauerhaft umgesetzt.

Maßnahme 5: Gemeinsamer Unterricht für Schüler*innen mit und ohne Behinderungen an städtischen Beruflichen Schulen

Beschreibung:
Unter dem Begriff „Berufliche Schulen“ sind die Schularten Berufsschule, Berufsfachschule, Wirtschaftsschule, Fach-, Meister- und Technikerschule, Fachakademie, Fachoberschule und Berufsoberschule zu verstehen. Die städtischen Berufsschulen sind Pflichtschulen für alle Jugendlichen mit oder ohne Beeinträchtigungen, die einen Lehrvertrag haben. Die weiteren städtischen beruflichen Schulen sind ganztägig ausgerichtete, freiwillige Schulen.

Um einen inklusiven Schulbetrieb an den städtischen beruflichen Schulen zu gewährleisten, wird ein Stufenkonzept für die verschiedenen Aspekte Personal, Raumanforderungen und Unterrichtsgestaltung entwickelt. Die Schulen werden so ausgestattet, dass bei Bedarf alle Schüler*innen mit Behinderungen, die die Aufnahmebedingungen erfüllen, unterrichtet werden können.

Erwartete Auswirkungen:

  • Klärung der Prozessabläufe und baulichen Herausforderungen
  • Lehrkräfte werden sensibilisiert für den Umgang mit Handicaps.
  • Lehrkräfte werden auf die behinderungsbedingten Anforderungen vorbereitet.
  • Schüler*innen entwickeln höhere Sozialkompetenz.
  • Die Klassen lernen einen selbstverständlichen Umgang mit Menschen mit Behinderungen.

Aktueller Stand:
Die Maßnahme wird dauerhaft umgesetzt und weiterentwickelt.

Maßnahme 6: b-wege – Berufswegplanungsstelle inklusiv ausrichten, Wege in den 1. Arbeitsmarkt

Beschreibung:
Die Berufswegplanungsstelle b-wege ist ein Angebot der Bildungsberatung der Landeshauptstadt München. b-wege bietet jungen Menschen unter 25 Jahren Beratung und Begleitung mit dem Ziel, sie zu einer bewussten, eigenverantwortlichen Berufswahlentscheidung zu befähigen und eine gelungene Integration in die Berufswelt - Ausbildung, Schule oder Arbeit - zu ermöglichen. Je nach Bedarf geht b-wege die notwendigen Schritte auf diesem Weg gemeinsam mit den Jugendlichen und jungen Erwachsenen und hält nachhaltig Kontakt mit ihnen. Diese pädagogische Arbeit setzt einen unkomplizierten, niederschwelligen Zugang der Ratsuchenden zu b-wege und die ganzheitliche Wahrnehmung des jungen Menschen voraus.

Nach diesem Leitgedanken arbeitet die Berufswegplanungsstelle b-wege derzeit insbesondere an sechs Modell-Realschulen und mit Abgänger*innen von zehn Modell-Mittelschulen. Inklusion ist dabei die Basis der Arbeit von b-wege:

Die jungen Menschen werden in ihrer Unterschiedlichkeit wertgeschätzt. Ausgehend von ihren Kompetenzen wird versucht mögliche Barrieren in der Gesellschaft gemeinsam abzubauen. Dazu gehört, dass auch Jugendliche mit Beeinträchtigungen eine Ausbildung auf dem ersten Arbeitsmarkt machen können.

Zusätzlich strebt b-wege an, Jugendliche mit Schulabschluss der Sonderpädagogischen Förderzentren / Schwerpunkt Lernen in ihrer Ausbildung auf dem regulären Arbeitsmarkt bei Bedarf zu begleiten.

Erwartete Auswirkungen:

  • Bewusste, eigenverantwortliche Berufswahlentscheidung von jungen Menschen
  • Erfolgreiche Übergänge in Ausbildung oder Beruf
  • Vermeidung von Abbrüchen in der Ausbildung beziehungsweise passende Anschlussmöglichkeit
  • Erhöhung der Ausbildungszahlen von Jugendlichen aus den
    Förderschulen (Schwerpunkt Lernen)
  • Lernzuwachs für Jugendliche mit Beeinträchtigungen
  • Selbständigkeit der Schüler*innen
  • Mobilisierung von Unterstützungsmöglichkeiten für Jugendliche mit Beeinträchtigung im Regelsystem

Aktueller Stand:
Die Maßnahme ist umgesetzt und wird dauerhaft fortgeführt.

Maßnahme 7: Aufbau einer Informationsplattform

Beschreibung:
Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen sollen über die Sondereinrichtungen hinaus am allgemeinen Bildungssystem partizipieren können. Dafür wird eine Internetplattform eingerichtet, die alle wesentlichen Informationen über den Besuch einer Regeleinrichtung zur Verfügung stellt. Dazu gehören zum Beispiel Angaben über barrierefreie Schulgebäude, Beratungsstellen, Ansprechpartner*innen an den Schulen und Kindertagesstätten, Behörden und Kostenträger*innen. Daneben enthält die Plattform Informationen für Kindertagesstätten und Schulen, die für die Aufnahme eines Kindes mit Beeinträchtigungen wichtig sind.

Die Plattform soll so gestaltet werden, dass auch Menschen mit Behinderungen die Informationen nutzen können. Es ist zu prüfen, wie weit bestimmte Inhalte auf bestimmte Behinderungsarten auszurichten sind.

Erwartete Auswirkungen:

  • Schneller, barrierefreier Zugang zu Informationen für Betroffene, Eltern und betreuende Einrichtungen
  • Lehr- und Betreuungskräfte werden im Umgang mit Behinderungen unterstützt.
  • Mehr Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen in Regeleinrichtungen

Stand der Umsetzung:
Die Maßnahme wird nicht weiterverfolgt.

Maßnahme 8: Beratungsfachkraft für inklusiv ausgerichtete Beratung (Schwerpunkt Schule)

Beschreibung:
Für die pädagogische Beratung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Handicap sowie deren Eltern und Lehrkräften wurde eine Fachkraft eingestellt. Neben der Einzelfallberatung ergänzt sie das Gesamtteam der Bildungsberatung, insbesondere auch an den Schnittstellen zur Weiterbildungsberatung und zur Bildungsberatung International. Sie arbeitet mit an der Entwicklung von Beratungsansätzen und Qualitätsstandards in der Bildungsberatung für Menschen mit Handicap und organisiert Informationsveranstaltungen und Qualifizierungsmaßnahmen für die verschiedenen Zielgruppen.

Erwartete Auswirkungen:

  • Schüler*innen mit Handicap nehmen vermehrt ihre Rechte wahr und besuchen Regelschulen.
  • Eltern werden ermutigt, Kinder mit Handicap an Regelschulen anzumelden.
  • Lehrkräfte lernen – im Einzelfall wie generell – einen inklusiven Unterricht, ein inklusionsförderndes Schulklima und ein inklusives Schulleben zu gestalten

Aktueller Stand:
Die Maßnahme ist abgeschlossen.

Maßnahme 9: Schulcampus Freiham inklusiv gestalten

Beschreibung:
Bisher gibt es keine hinreichenden Vorgaben von staatlicher Seite, wie inklusive Schulen baulich gestaltet werden sollen. Die Stadt München hat beschlossen, eine Schule so zu bauen und auszustatten, dass sie auch für Kinder mit unterschiedlichsten Formen von Behinderungen geeignet ist. Der Schulcampus Freiham soll „inklusive“ Standards setzen und als Modell für künftige Schulneubauten dienen. Anhand der Erfahrungen mit diesem Projekt können auch Anforderungen im Hinblick auf Inklusion für den Umbau bestehender Schulbauten entwickelt werden.

Nach erfolgreicher Abstimmung mit den staatlichen Stellen soll die Errichtung des Campus im Jahr 2017 beginnen. Durch Beteiligungsforen finden auch Vorstellungen von Bürger*innen, Schüler*innen und Behindertenverbänden Eingang in die Planung.

Erwartete Auswirkungen:

  • Schulcampus Freiham steht Schüler*innen mit allen Arten von Beeinträchtigungen offen.
  • Zukünftige Neubau- und Umbau-Projekte können auf erprobte Standards für inklusive Schulen zurückgreifen.

Aktueller Stand:
Die Maßnahme ist abgeschlossen.

Maßnahme 10: Richtwert für inklusive Plätze im KITA-Bereich

Beschreibung:
Für ganz München soll – trägerübergreifend – eine wohnortnahe, bedarfsgerechte Versorgung mit inklusiven Kindertagesbetreuungsplätzen sichergestellt werden. Als Grundlage dafür ist ein Richtwert zu erarbeiten sowie ein Finanzierungsplan für den Ausstattungs- und Personalbedarf. In einem weiteren Schritt sollen die Plätze in Kinderkrippen und Kinderhorten angepasst werden.

Erwartete Auswirkungen:

  • Ausreichende qualitätsvolle Tagesbetreuungsplätze für Kinder mit Behinderungen in Kindertageseinrichtungen nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz.
  • Kinder ohne Behinderungen lernen in den Kindertageseinrichtungen von Anfang an den selbstverständlichen Umgang mit Handicaps.

Aktueller Stand:
Die Maßnahme ist abgeschlossen.

Maßnahme 11: Inklusive Umwandlung einer bestehenden Realschule

Beschreibung:
Die städtische Carl-von-Linde-Realschule wird – sukzessive über die einzelnen Jahrgangsstufen – in eine inklusive Realschule überführt. Alle Kinder mit Behinderungen, die die gesetzlichen Aufnahmebedingungen für die Realschule erfüllen, sollen Aufnahme finden. Dafür werden Lehrerteams fortgebildet, die den unterschiedlichsten Anforderungen eines inklusiven Schulalltags gerecht werden können.

Die Erfahrungen mit diesem Projekt sollen in eine Professionalisierung bei der Umwandlung bestehender Schulen münden. Im Rahmen eines Stufenkonzeptes werden Prozessabläufe erarbeitet und optimiert sowie Standards entwickelt, zum Beispiel für die baulichen Maßnahmen, für die Individualisierung des Unterrichts sowie für die Zusammenarbeit mit Externen wie Ärzt*innen und Therapeut*innen.

Erwartete Auswirkungen:

  • Schüler*innen mit unterschiedlichen Behinderungen lernen an der Carl-von-Linde-Realschule.
  • Lehrkräfte werden sensibilisiert für den Umgang mit Kindern
    mit Handicaps.
  • Schüler*innen entwickeln eine höhere Sozialkompetenz.
  • Die Klassen lernen einen selbstverständlichen Umgang mit
    Menschen mit Behinderungen.
  • Multiplikatorenfunktion für andere Schulen.

Aktueller Stand:
Die Maßnahme ist begonnen und ist in den Regelbetrieb übergegangen.

Maßnahme 47: Einstieg in den Aufbau eines Inklusionsmonitorings

Beschreibung:
Ziel des Art. 24 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist es,
Kindertageseinrichtungen und Schulen für alle Kinder und Jugendlichen zu öffnen und Sondereinrichtungen für Menschen mit Behinderungen entsprechend zu reduzieren. Derzeit liegen keine Daten vor, wie viele Kinder und Jugendliche mit Behinderungen Münchens Kindertageseinrichtungen oder Regelschulen besuchen.

Für eine zuverlässige Planungsgrundlage wird ein Inklusionsmonitoring aufgebaut und geeignete Indikatoren werden entwickelt, um den Fortschritt der Inklusion im Bildungsbereich darstellen zu können.

Erwartete Auswirkungen:

  • Steuerungsmöglichkeit für die Umsetzung der UN-BRK

Aktueller Stand:
Die Maßnahme wird nicht weiterverfolgt. Sie ist im Rahmen der Bildungsberichterstattung in die Linie übergegangen.


Weitere Handlungsfelder des 1. Aktionsplans

Handlungsfeld 10

Spezielle Zielgruppen

Handlungsfeld 11

Statistik und Datensammlung

Handlungsfeld 2

Gesundheit, Rehabilitation, Prävention, Pflege

Handlungsfeld 3

Arbeit und Beschäftigung

Handlungsfeld 4

Barrierefreiheit, Mobilität, Bauen

Handlungsfeld 5

Erholung, Freizeit, Kultur, Sport

Handlungsfeld 6

Recht, Freiheit, soziale und finanzielle Sicherheit, Diskriminierungsverbot

Handlungsfeld 7

Selbstbestimmte Lebensführung

Handlungsfeld 8

Teilhabe am öffentlichen und politischen Leben

Handlungsfeld 9

Bewusstseinsbildung