Ziel
Der Zweck der UN-BRK ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern (Artikel 1).
Grundsätze sind weiterhin die Achtung der individuellen Autonomie der Menschen einschließlich der Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen und die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gemeinschaft (Artikel 3).
Das betrifft alle gesellschaftlichen Prozesse: Bildung, Arbeit, Wohnen, Freizeit, Kultur, Politik.
Menschen mit Behinderungen haben das gleiche Recht auf Schutz vor Willkür und Gewalt, auf freie Meinungsäußerung und Selbstbestimmung, auf Familie und Privatsphäre wie alle anderen Menschen.