Geld für inklusive Maßnahmen
Das Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) bezuschusst Maßnahmen, die zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen beitragen. Gemeinnützige Organisationen, freie Träger*innen der Wohlfahrtspflege und Dienststellen der Landeshauptstadt München können beim Koordinierungsbüro Zuschüsse für inklusive Maßnahmen beantragen.
Sie benötigen beispielsweise Geld, um Ihre Veranstaltung barrierefrei zu gestalten?
Zum Beispiel:
- Sie wollen Informationen in Leichter Sprache herausgeben?
- Sie benötigen Gebärdensprachdolmetscher*innen und Schriftdolmetscher*innen?
- Sie wollen eine Rampe mieten, damit Rollstuhlfahrer*innen in das Gebäude kommen?
- Sie wollen eine Induktionsanlage für Menschen mit Hörbehinderung ausleihen?
- Sie wollen Ihren Internetauftritt barrierefrei gestalten?
Dann können Sie sich an das Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-BRK wenden. Das Koordinierungsbüro bezuschusst inklusive Maßnahmen von gemeinnützigen Organisationen, freien Träger*innen der Wohlfahrtspflege und Dienststellen der Landeshauptstadt München.
Voraussetzungen für die finanzielle Unterstützung sind:
- Das Projekt muss vorrangig für Münchner Bürger*innen sein.
- Das Projekt muss für alle Menschen offen sein – also für Menschen mit und ohne Behinderungen.
- Das Projekt muss barrierefrei sein. Hier ist eine Checkliste für barrierefreie Veranstaltungen
- Die Dienstleistungen oder Sachkosten müssen der Barrierefreiheit dienen oder das Bewusstsein für Menschen mit Behinderungen schärfen.
Detaillierte Antworten auf Ihre Fragen zur Förderung freier Träger für Maßnahmen zur Umsetzung der UN-BRK (barrierefreie PDF-Datei)
Ihr Projekt erfüllt die Voraussetzungen und Sie benötigen einen Zuschuss? Dann stellen Sie per E-Mail einen formlosen Antrag an unser Gruppenpostfach
un-behindertenrechtskonvention.soz@muenchen.de
Folgende Dokumente sollten Sie spätestens sechs Wochen vor Projektbeginn per E-Mail verschicken:
- eine formlose Projektbeschreibung, aus der hervorgeht, um welche Maßnahme es sich handeln wird und inwiefern die Vorgaben der UN-BRK umgesetzt werden
- ein Kosten- und Finanzierungsplan, in dem die voraussichtlichen Ausgaben und Einnahmen des Projekts aufgelistet sind
Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, können Sie sich gerne bei uns melden:
E-Mail: un-behindertenrechtskonvention.soz@muenchen.de
Telefon: 0 89 - 2 33 – 2 19 80