3. Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Im Februar 2025 hat der Stadtrat den 3. Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen.

Bewusstseinsbildung

Der Schwerpunkt liegt auf dem Thema „Bewusstseinsbildung“, denn noch immer gibt es viele Vorurteile gegenüber Menschen mit Behinderungen. Menschen mit Behinderungen werden oft nicht beachtet oder ernst genommen. Man traut ihnen nichts zu und achtet nur auf ihre Beeinträchtigungen. Das trifft vor allem auf Menschen mit Lernschwierigkeiten zu. Auch psychisch erkrankte Menschen und Menschen mit Suchterkrankungen sind davon betroffen. Der 3. Aktionsplan soll das ändern. Er soll Menschen mit Behinderungen unterstützen, ihre Rechte wahrzunehmen.

Der 3. Aktionsplan hat 34 Maßnahmen. Etwa 150 Menschen haben bei der Entwicklung der Maßnahmen mitgearbeitet. Es beteiligten sich Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen. Darunter waren auch Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen und Menschen mit Lernschwierigkeiten. Vertretungen des Behindertenbeirats, des Migrationsbeirats, der Stadtverwaltung, der Behindertenhilfe, Sozialpsychiatrie und Suchthilfe arbeiteten mit. Auch Angehörige, Beratungsstellen, soziale Projekte, Bildungs- und Kultureinrichtungen, Vereine und Verbände leisteten Beiträge. Die Federführung hatte das Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-BRK.

Schwerpunkte des 3. Aktionsplanes

Der 3. Aktionsplan enthält fünf verschiedene Themenschwerpunkte. Diese Themenschwerpunkte sind:

Grafik: ausgestreckte Hand aus weißen Linien auf pinkem Hintergrund

Schwerpunkt B

Grafik: ein Basketball und ein Ball mit Punkten aus weißen Linien vor hellgrünem Hintergrund

Schwerpunkt D

Grafik: ein Fragezeichen aus weißen Linien auf violettem Hintergrund

Schwerpunkt E

Die Maßnahmen des 3. Aktionsplans

Aktionsplan als barrierefreies Dokument