Handlungsfeld 5

Das Handlungsfeld 5 des 1. Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) enthält Maßnahmen für die Bereiche Erholung, Freizeit, Kultur, Sport.

Über das Handlungsfeld

Mit Artikel 30 der UN-BRK wird die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport eingefordert.
Um echte Teilhabe an kultureller Bildung, sportlichen Betätigungen und Ereignissen zu verwirklichen, müssen die Angebote nicht für, sondern mit Menschen mit Behinderungen gestaltet werden. Nur so fügen sich die kulturelle Vielfalt und alle Chancen und Möglichkeiten des großstädtischen Gemeinwesens zusammen zu einem demokratiebildenden Kulturbegriff des 21. Jahrhunderts.

Wirbel mit einer Theatermaske und einem Fussball in der Mitte

Maßnahmen im Handlungsfeld

Maßnahme 30: Inklusion im Münchner Stadtmuseum – zukunftsweisende Präsentations- und Vermittlungsformen

Beschreibung:

Das Münchner Stadtmuseum berücksichtigt bei der geplanten Umbaumaßnahme das Recht auf Inklusion, im Besonderen die Bedürfnisse von Besucher*innen mit Behinderungen und Senior*innen. Über die rein baulichen Anforderungen (zum Beispiel Zugänglichkeit) hinaus wird im Sinne eines ganzheitlichen Konzepts der Fokus auf die Nutzbarkeit der musealen Institution, ihrer Ausstellungen, Vermittlungsangebote und Veranstaltungen wie Konzerte, Vorträge und so weiter gerichtet.

Beispielsweise sollen Präsentationen mit behindertengerechter Ausstellungstechnik realisiert und die Inhalte in Text, Bild und tastbaren Elementen entsprechend aufbereitet werden. Die Vermittlung wird auf sinnliche Erfahrung ausgerichtet, unter Einsatz von Medien für unterschiedliche Einschränkungen wie Hörstationen, Audio- und Videoguides. Weitere Maßnahmen sind die Verbesserung der Service-Leistungen, die Vermittlung aller Gebäude-Informationen im Internet, die Verwendung Leichter Sprache, Mobilitätshilfen vor Ort und so weiter.

Erwartete Auswirkungen:

  • Zugänglichkeit und Nutzung des Münchner Stadtmuseums ohne Einschränkung und in größtmöglicher Selbstbestimmtheit
  • Verstärkte Teilhabe aller Zielgruppen am kulturellen Leben
  • Höhere Besuchszahlen

Aktueller Stand:
Die Maßnahme ist abgeschlossen.

Maßnahme 31: Pilotprojekt Kunst- und Inklusion

Beschreibung:
Das künstlerische Pilotprojekt will erstmalig das Thema Inklusion als Teilhabe in seinem sehr weiten Sinne im Zusammenspiel verschiedener Sparten wie Bildende Kunst, Musik, Tanz und Theater aufgreifen. Vor allem wird es partizipatorische künstlerische Projekte und Ausstellungen, Konzerte, Tanz- und Theateraufführungen sowie Lesungen geben, an denen Künstler*innen mit und ohne Behinderungen teilnehmen. Begleitend ist geplant, das Thema Kunst und Inklusion in einem Symposium wissenschaftlich zu durchleuchten. Das Pilotprojekt umfasst also verschiedene aufeinander bezogene Module, wird aber in der Öffentlichkeit als Ganzes kommuniziert. Ganz bewusst ist das Projekt im Bereich der zeitgenössischen Kunst und nicht im Sozialbereich angesiedelt, um eine andere und größere Öffentlichkeit zu erreichen.

Ziel der Maßnahme ist es, insbesondere Menschen ohne Behinderungen zum Nachdenken über Teilhabe anzuregen sowie Bewusstsein für die Mechanismen der Inklusion / Exklusion zu schaffen. Gleichzeitig werden in einem künstlerischen Prozess Menschen mit Behinderungen selbstverständlich als Teilnehmende einbezogen, wobei nicht deren Behinderungen im Vordergrund stehen, sondern deren Individualität.

Das Pilotprojekt ist kein Förderprojekt für Künstler*innen mit Behinderungen, sondern dient vielmehr der Auseinandersetzung mit Fragen zu Inklusion und Teilhabe in der Kunst.

Erwartete Auswirkungen:

  • Es werden andere Zielgruppen erreicht als allein über die Behinderten- und Sozialarbeit.
  • Öffentlichkeitswirksamkeit

Aktueller Stand:
Die Maßnahme ist abgeschlossen.

Maßnahme 32: Inklusive Kulturvermittlung und inklusiver Kulturführer an den städtischen Kunst- und Kultureinrichtungen

Beschreibung:
Um den Zugang zu Kulturangeboten grundsätzlich für alle Menschen selbstbestimmt zu ermöglichen, sollen die Angebote der städtischen Kulturinstitutionen (Museen, Kunsträume, Gasteig, Theater, NS-Dokumentationszentrum und so weiter) zukünftig unter inklusiven Kriterien konzipiert und durchgeführt werden. Begonnen wird mit einem Pilotprojekt am Jüdischen Museum.

Zudem wird ein „inklusiver Kulturführer“ zu den städtischen Kulturinstitutionen entwickelt, mit dessen Hilfe sich alle Menschen selbstbestimmt über kulturelle Einrichtungen und deren Vermittlungsangebote informieren können. Dieses Medium soll in gedruckter wie auch in audiovisueller Form zur Verfügung stehen.

Erwartete Auswirkungen:

  • Alle Menschen mit und ohne Behinderungen können an den städtischen Kulturangeboten teilnehmen.
  • Mehr Menschen mit Behinderungen nutzen Kulturangebote.
  • Allgemeine Bewusstseinsbildung für Belange und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen

Aktueller Stand:
Die Maßnahme ist abgeschlossen.

Maßnahme 33: Inklusive Volkshochschule

Beschreibung:
Am Bildungsangebot der Münchener Volkshochschule (MVHS) nehmen auch Menschen mit Behinderungen teil – sowohl am speziellen Angebot des Fachgebietes „Barrierefrei lernen“ als auch am Gesamtprogramm. Es wurde jedoch festgestellt, dass diese zum größten Teil über Kooperationspartner*innen und Multiplikator*innen der Behindertenhilfe zur MVHS kommen – und dass eine große Zahl von Menschen mit Behinderungen in München, die nicht in der oder über die Behindertenhilfe organisiert sind, vom Bildungsangebot der MVHS nicht erreicht wird. Die Gründe dafür zu finden, zu benennen und sich neu zu orientieren, um diese Menschen zu erreichen, ist Inhalt der Maßnahme. Als erster Schritt bietet die Veranstaltungsreihe „InTakt" zwanzig Kurse und Veranstaltungen an, die so konzipiert sind, dass Menschen mit und ohne Behinderungen sich gleichermaßen angesprochen fühlen.

Um Inklusion zu fördern, müssen haltungs- und umfeldbedingte Barrieren bei Mitarbeitenden, Dozierenden und Teilnehmenden der Münchner Volkshochschule sichtbar gemacht und abgebaut werden. Bisher ist festzustellen, dass sich Menschen ohne Behinderungen von Angeboten ausgeschlossen fühlen, die für Menschen mit Behinderungen ausgeschrieben sind, und dass Menschen mit Behinderungen sich häufig ausschließlich für die Bildungsangebote im Fachgebiet „Barrierefrei lernen“ anmelden. Es gilt daher herauszufinden, wie Kurse und Veranstaltungen geplant, beworben und kommuniziert werden müssen, damit sowohl Menschen mit Behinderungen als auch Menschen ohne Behinderungen daran teilnehmen wollen.

Erwartete Auswirkungen:

  • Exemplarische Kursangebote, die nachhaltig in das Programm integriert werden können und Ausgangspunkt für weitere Planungen sind.
  • Erkenntnisse darüber, welche Mittel einzusetzen sind, um Bildungsangebote möglichst allen Menschen zugänglich zu machen (zum Beispiel Gebärdensprachdolmetscher*innen, Assistenten*innen, technische Anlagen, bauliche Veränderungen)
  • Die Ergebnisse werden auch überregional verbreitet.

Aktueller Stand:
Die Maßnahme ist abgeschlossen.

Maßnahme 34: Sportinklusionspreis des Referats für Bildung und Sport

Beschreibung:
Die Landeshauptstadt München schreibt alle zwei Jahre einen Sportinklusionspreis zur Förderung von Sportprojekten für Menschen mit Behinderungen aus. Momentan zielen die meisten Projekte noch speziell auf Angebote für Menschen mit Behinderungen ab. Eine neue Kategorie speziell für inklusive Ideen und Projekte soll ab 2013 das Bewusstsein für die Bedeutung von Inklusion schärfen. Es sollen Sportprojekte gefördert werden, die das gemeinschaftliche Sporttreiben von Menschen mit Behinderungen (Sehbehinderung, Körperbehinderung, kognitiver Beeinträchtigung, Sprachbehinderung und Hörbehinderungen) und ohne Behinderung gleichermaßen ermöglichen. Gleichzeitig soll auch bei den herkömmlichen Projektkategorien auf eine stärkere Annäherung an das Ideal Inklusion geachtet werden. Dies wird auch durch höhere Preise für echt inklusive Projekte besonders hervorgehoben.

Die öffentliche Ausschreibung schafft einen hohen Anreiz für die Entwicklung neuer Ideen zur Förderung von Inklusionsmaßnahmen und durch gezielte Medienarbeit wird verstärkt auf das Thema Inklusion und die Möglichkeiten der finanziellen Förderung von guten Ideen aufmerksam gemacht.

Erwartete Auswirkungen:

  • Neue inklusive Sportangebote
  • Verstärkte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Sport
  • Förderung des Inklusionsbewusstseins bei Menschen ohne
    Behinderungen

Aktueller Stand:
Diese Maßnahme ist umgesetzt und wird dauerhaft fortgeführt.

Maßnahme 35: Inklusive Angebote im Feriensportprogramm des Referats für Bildung und Sport

Beschreibung:
Für Kinder und Jugendliche organisiert das Referat für Bildung und Sport in den Sommerferien ein breit gefächertes Schnupperkursangebot in verschiedenen Sportarten. Die Bewegungsformen reichen von Bogenschießen und Fechten über Reiten und Schwimmen bis hin zu Klettern und bieten zumeist einen niedrigschwelligen Einstieg. Vereinzelt nehmen daran auch schon Kinder mit Behinderungen teil.

Dies soll schrittweise so weit wie möglich ausgebaut werden, einige Kurse werden bereits für die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen vorbereitet. Dazu werden Lehrkräfte entsprechend geschult und die Abläufe und Rahmenbedingungen (Räume, Geräte) angepasst beziehungsweise erweitert. Im Idealfall sollten alle Behinderungsarten zugelassen sein. Dies wird nicht in jedem Einzelfall möglich sein, der Fortschritt besteht hier in einer schrittweisen Annäherung an das Ziel der vollständigen Inklusion.

Erwartete Auswirkungen:

  • Selbstverständliche Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in die öffentlichen Sportprogramme
  • Sensibilisierung und Erleben der Inklusion für Kinder und Jugendliche im Sportgeschehen

Aktueller Stand:
Die Maßnahme ist umgesetzt.

Maßnahme 36: Qualifizierungsoffensive zur Inklusion im organisierten Sport

Beschreibung:
Damit die positive Kraft des Sports und die sportlichen Potentiale und Fähigkeiten aller in München lebenden Menschen sich optimal entfalten können, müssen sich die Vereine für Menschen mit Behinderungen öffnen. Und um die Inklusion im organisierten Sport erfolgreich umzusetzen, bedarf es eines Qualifizierungs- und Beratungsprogramms für Sportvereine und Sportorganisationen.

Die Qualifizierungsoffensive soll auch ein Zeichen der Ermutigung sein und dazu beitragen, ein positives öffentliches Klima für das Thema Inklusion zu schaffen, denn dies trägt wesentlich zum Gelingen bei.

Erwartete Auswirkungen:

  • Wachsende Bereitschaft in den Sportvereinen für die Beteiligung von Menschen mit Sehbehinderung, Körperbehinderung, kognitiver Beeinträchtigung, Sprachbehinderung und Hörbehinderungen
  • Inklusive Entwicklung der Sportangebote in den Vereinen (Sportprogramm, Öffentlichkeitsarbeit, Infrastruktur)
  • Selbstverständliche Teilnahme aller Menschen am Sport

Aktueller Stand:
Die Maßnahme ist abgeschlossen.
Die inhaltliche Konzeption der Fortbildung wurde erarbeitet.

Maßnahme 37: Inklusion in der Kinder- und Jugendarbeit

Beschreibung:

Mit diesem Projekt werden Träger*innen von Einrichtungen und Angeboten unterstützt, inklusiv zu arbeiten und mit Angeboten der Behindertenarbeit zu kooperieren. Es richtet sich an ein breites Spektrum: Jugendkulturwerk, stadtweit oder überregional agierende Einrichtungen, Kinder- und Jugendfreizeitstätten, Träger*innen von Ferienangeboten sowie Jugendverbände.
Das Projekt besteht aus folgenden Modulen:

  1. Vorbereitung: Konzeption und Klärung der Rahmenbedingungen
  2. Auftaktveranstaltung zur Information und Motivation mit fachlichen Inputs, Best-Practice-Beispielen und Arbeitsgruppen zu unterschiedlichen Themen
  3. Projektphase zur Motivation, Aktivierung und Befähigung:
  • trägerübergreifender Assistenzpool
  • Fortbildungen und Workshops zum Thema Inklusion für Mitarbeitende, Fachcoaching, Hospitationen
  • sozialräumliche Landkarten zu Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit, der offenen Behindertenarbeit und der sonderpädagogischen Einrichtungen
  • gemeinsame inklusive Projekte von Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit und der Behindertenarbeit
  • Öffentlichkeitsarbeit, um zu informieren und zum Mitmachen anzuregen
  1. Schlussphase mit der Auswertung der wissenschaftlichen Begleitung und Präsentation der Ergebnisse

Erwartete Auswirkungen:

  • Die Rahmenbedingungen für inklusive Kinder- und Jugendarbeit sind gegeben.
  • Einrichtungen und Mitarbeitende sind für die Belange von Mädchen und Jungen mit Behinderungen sensibilisiert.
  • Einrichtungen und Mitarbeitende kennen die sonderpädagogischen Einrichtungen im Sozialraum, kooperieren mit ihnen und führen gemeinsame Projekte und Maßnahmen durch.
  • Die Mitarbeitenden der Einrichtungen gestalten Maßnahmen und Projekte inklusiv.

Aktueller Stand:
Die Maßnahme ist in modifizierter Form umgesetzt und wird dauerhaft fortgeführt.


Weitere Handlungsfelder des 1. Aktionsplans

Handlungsfeld 10

Spezielle Zielgruppen

Handlungsfeld 11

Statistik und Datensammlung

Handlungsfeld 1

Frühe Förderung, Schule, Bildung

Handlungsfeld 2

Gesundheit, Rehabilitation, Prävention, Pflege

Handlungsfeld 3

Arbeit und Beschäftigung

Handlungsfeld 4

Barrierefreiheit, Mobilität, Bauen

Handlungsfeld 6

Recht, Freiheit, soziale und finanzielle Sicherheit, Diskriminierungsverbot

Handlungsfeld 7

Selbstbestimmte Lebensführung

Handlungsfeld 8

Teilhabe am öffentlichen und politischen Leben

Handlungsfeld 9

Bewusstseinsbildung