Maßnahme 41: Freiheitsrechte wahren
Beschreibung:
Das Projekt „Werdenfelser Weg“ wird auf weitere Einrichtungen ausgeweitet. Freiheitsentziehende Maßnahmen (FeM) bei Menschen über 18 Jahren, die sich auf Grund einer Erkrankung oder Behinderung selbst gefährden, werden vermieden.
In Zusammenarbeit mit dem Betreuungsgericht werden ausgebildete Verfahrenspfleger*innen eingesetzt, um Alternativen zum Einsatz mechanischer Maßnahmen zu fördern.
Ferner soll ein Modellprojekt zum verantwortungsvollen Umgang mit Psychopharmaka in Alten- und Pflegeheimen durchgeführt werden. Nach einer Untersuchung der Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht (Heimaufsicht) wird nämlich vermutet, dass die Vermeidung von FeM zu einem stärkeren Einsatz von Psychopharmaka geführt hat.
Außerdem sollen die Unterbringungen nach dem Betreuungsrecht – § 1906 Abs.1 BGB – minimiert und alternative Maßnahmen erprobt werden.
Erwartete Auswirkungen:
- Achtung und Wahrung, Erhalt und Stärkung der Menschenwürde, der körperlichen Unversehrtheit und des Selbstbestimmungsrechts von akut und gerontopsychisch kranken Menschen
- Verantwortungsvoller Umgang mit Psychopharmaka in Alten- und Pflegeheimen
Aktueller Stand:
Die Maßnahme ist umgesetzt und wird fortgeführt.