Handlungsfeld 6

Das Handlungsfeld 6 des 1. Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) enhält Maßnahmen für die Bereiche Recht, Freiheit, soziale und finanzielle Sicherheit und Diskriminierungsverbot.

Über das Handlungsfeld

Das Handlungsfeld 6 bezieht sich auf eine ganze Reihe von Artikeln der UN-BRK:
Art. 10 – Recht auf Leben
Art. 11 – Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen
Art. 12 – Gleiche Anerkennung vor dem Recht
Art. 13 – Zugang zur Justiz
Art. 14 – Freiheit und Sicherheit der Person
Art. 15 – Freiheit von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe
Art. 16 – Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch
Art. 17 – Schutz der Unversehrtheit der Person
Art. 18 – Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit
Art. 21 – Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen
Art. 22 – Achtung der Privatsphäre
Art. 23 – Achtung der Wohnung und der Familie
Art. 28 – Angemessener Lebensstandard und sozialer Schutz

Alle Artikel fordern gleichberechtigte Anerkennung und Teilhabe unter maximaler Wahrung der Menschenrechte.
Die Behindertenrechtskonvention unterstreicht dementsprechend deutlich auch das Diskriminierungsverbot. Inklusion erfordert, diese strukturelle Diskriminierung aufzudecken und zu beenden. Der bürokratische Ablauf der tagtäglichen Verwaltungspraxis muss im Sinne der UN-BRK hinterfragt und überprüft werden. Im Rahmen ihrer Vorbildfunktion trägt die Landeshauptstadt München hier besondere Verantwortung.

Wirbel mit einem Pragraph-Zeichen in der Mitte

Maßnahmen im Handlungsfeld

Maßnahme 38: Betreuungsvermeidung durch Aufklärung

Beschreibung:
Die Anordnung rechtlicher Betreuungen soll auf das absolut notwendige Minimum beschränkt werden. Zu diesem Zweck wird eine Aufklärungskampagne in Form von Vorträgen und gezielter Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt, welche die Bürger*innen sowie die Fachdienste eingehend über das Institut der rechtlichen Betreuung aufklärt. Dazu gehören Informationen über deren Erforderlichkeit, Möglichkeiten und Grenzen sowie über die geeigneten Vorsorgemöglichkeiten (Vollmachten und Verfügungen) zur Vermeidung der rechtlichen Betreuung.

Erwartete Auswirkungen:

  • Rückgang der Betreuungsfälle
  • Erhalt und Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der Bürger*innen in belastenden Lebenslagen

Aktueller Stand:
Die Maßnahme ist umgesetzt und wird fortgeführt.

Maßnahme 39: Sicherstellung der Beteiligung des Behindertenbeirates

Beschreibung:
Um zu gewährleisten, dass die Belange von Menschen mit Behinderungen bei durchgreifenden organisatorischen Änderungen ausreichend Berücksichtigung finden, werden für die Landeshauptstadt München und deren Eigenbetriebe Vorgaben erarbeitet und in Kraft gesetzt, die sicherstellen, dass bei Rechtsformänderungen, Personalübergängen und so weiter der Behindertenbeirat und die Behindertenbeauftragte entsprechend ihrer satzungsgemäßen Rechte eingebunden werden. Dies betrifft insbesondere die Beschlussvorlagen.

Erwartete Auswirkungen:

  • Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen werden vermieden.

Aktueller Stand:
Die Maßnahme ist abgeschlossen.

Maßnahme 40: Überprüfung und Anpassung der Satzungen und internen Dienstanweisungen

Beschreibung:
In den nächsten Jahren werden die Satzungen und internen Dienstanweisungen der Landeshauptstadt München (Ortsrecht) auf Vereinbarkeit mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) überprüft. Wo die Belange von Menschen mit Behinderungen gemäß UN-BRK nicht ausreichend berücksichtigt sind, werden die Formulierungen entsprechend geändert. Wegen der Fülle der Vorschriften und der knappen Ressourcen wird dieser Prozess längere Zeit in Anspruch nehmen. Es bietet sich an, nach Dringlichkeit zu priorisieren und bei den Satzungen zusätzlich nach dem Grad der Außen- und Innenwirkung.

Erwartete Auswirkungen:

  • Satzungen und Dienstanweisungen entsprechen der UN-BRK.

Aktueller Stand:
Die Maßnahme ist abgeschlossen.

Maßnahme 41: Freiheitsrechte wahren

Beschreibung:
Das Projekt „Werdenfelser Weg“ wird auf weitere Einrichtungen ausgeweitet. Freiheitsentziehende Maßnahmen (FeM) bei Menschen über 18 Jahren, die sich auf Grund einer Erkrankung oder Behinderung selbst gefährden, werden vermieden.
In Zusammenarbeit mit dem Betreuungsgericht werden ausgebildete Verfahrenspfleger*innen eingesetzt, um Alternativen zum Einsatz mechanischer Maßnahmen zu fördern.

Ferner soll ein Modellprojekt zum verantwortungsvollen Umgang mit Psychopharmaka in Alten- und Pflegeheimen durchgeführt werden. Nach einer Untersuchung der Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht (Heimaufsicht) wird nämlich vermutet, dass die Vermeidung von FeM zu einem stärkeren Einsatz von Psychopharmaka geführt hat.

Außerdem sollen die Unterbringungen nach dem Betreuungsrecht – § 1906 Abs.1 BGB – minimiert und alternative Maßnahmen erprobt werden.

Erwartete Auswirkungen:

  • Achtung und Wahrung, Erhalt und Stärkung der Menschenwürde, der körperlichen Unversehrtheit und des Selbstbestimmungsrechts von akut und gerontopsychisch kranken Menschen
  • Verantwortungsvoller Umgang mit Psychopharmaka in Alten- und Pflegeheimen

Aktueller Stand:
Die Maßnahme ist umgesetzt und wird fortgeführt.

Maßnahme 42: Prävention und Schutz vor sexuellem Missbrauch in Institutionen und Einrichtungen

Beschreibung:
Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen brauchen mehr Schutz vor sexuellem Missbrauch und sexualisierter Gewalt in Institutionen, auch in Einrichtungen der Behindertenhilfe. Durch aufsuchende und beratende Arbeit mit Fachkräften und Eltern soll das Thema sexueller Missbrauch enttabuisiert und ein Bewusstsein für Prävention geschaffen werden.

Erwartete Auswirkungen:

  • Bewusstseinsbildung und Qualifizierung von Fachkräften zum Thema Prävention von sexuellem Missbrauch
  • Schutz vor sexuellem Missbrauch für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen
  • Prävention sexualisierter Gewalt unter Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen

Aktueller Stand:
Die Maßnahme ist umgesetzt und wird dauerhaft fortgeführt.

Maßnahme 44: Arbeitgebermodell weiterentwickeln

Beschreibung:
Im Arbeitgebermodell stellen Menschen mit Behinderungen und Pflegebedarf für ihre Versorgung und Betreuung persönliche Assistent*innen ein und können damit weitgehend selbstbestimmt leben. Für die Betroffenen ist es jedoch aufwendig, das Modell zu realisieren.

Mit dieser Maßnahme soll es Menschen mit Behinderungen und Pflegebedarf erleichtert werden, ihren Hilfe- und Unterstützungsbedarf durch das Arbeitgebermodell zu decken. Deswegen soll es mehr Informationen und einfachere Zugangswege geben.
Es ist nötig, Betroffene stärker zu beraten und zu unterstützen und die Bearbeitungszeiten zu verkürzen. Auch das Instrument „Persönliches Budget“ soll stärker bekanntgemacht werden.

Erwartete Auswirkungen:

  • Beratungsstrukturen und -prozesse unterstützen die Inanspruchnahme des Arbeitgebermodells.
  • Beratungsleistungen verbessern sich.
  • Vereinfachte Zugangswege und leicht zugängliche Informationen über das Arbeitgebermodell
  • Menschen mit Behinderungen und Pflegebedarf organisieren die notwendigen Hilfeleistungen vermehrt im Arbeitgebermodell.

Aktueller Stand:
Die Maßnahme wird nicht weiterverfolgt.

Maßnahme 45: Aufnahme von verpflichtenden inklusiven Regelungen in die Allgemeine Geschäftsanweisung der Landeshauptstadt München (AGAM)

Beschreibung:
Hilfreiche Informationen für Menschen mit Behinderungen wie zum Beispiel Hinweise auf barrierefreie Zugänge, behindertengerechte Toiletten, Möglichkeiten zur Anwesenheit von Gebärdensprachdolmetscher*innen, Vorhandensein von Braille-Schriften und anderem sollen künftig in allen Publikationen der Landeshauptstadt München in deutlicher Form dargestellt werden. In der Allgemeinen Geschäftsanweisung der Landeshauptstadt München (AGAM) werden entsprechend stadtweit verpflichtende Vorgaben erlassen. Die Publikationen der Stadt sollen nicht nur in der optischen Aufmachung und Wirkung, sondern auch hinsichtlich der speziell für Menschen mit Behinderungen beschriebenen Hinweise einheitlich sein.

Erwartete Auswirkungen:

  • Durchgängiger Informationsstandard für Menschen mit Behinderungen

Aktueller Stand:
Die Maßnahme ist abgeschlossen.


Weitere Handlungsfelder des 1. Aktionsplans

Handlungsfeld 10

Spezielle Zielgruppen

Handlungsfeld 11

Statistik und Datensammlung

Handlungsfeld 1

Frühe Förderung, Schule, Bildung

Handlungsfeld 2

Gesundheit, Rehabilitation, Prävention, Pflege

Handlungsfeld 3

Arbeit und Beschäftigung

Handlungsfeld 4

Barrierefreiheit, Mobilität, Bauen

Handlungsfeld 5

Erholung, Freizeit, Kultur, Sport

Handlungsfeld 7

Selbstbestimmte Lebensführung

Handlungsfeld 8

Teilhabe am öffentlichen und politischen Leben

Handlungsfeld 9

Bewusstseinsbildung