Handlungsfeld 3

Das Handlungsfeld 3 des 1. Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) enhält Maßnahmen für den Bereich Arbeit und Beschäftigung.

Über das Handlungsfeld

Artikel 27 der UN-BRK fordert das gleiche Recht auf Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung wie für Menschen ohne Behinderung. Daher sind insbesondere der Schutz vor Diskriminierung, die Zugänglichkeit von Arbeitsstätten, angemessene Vorkehrungen am Arbeitsplatz und aktive Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung zu gewährleisten.
Nach wie vor haben Menschen mit Behinderungen geringere Chancen am 1. Arbeitsmarkt und nachweislich haben sie am Arbeitsplatz häufiger mit Ausgrenzungen und Vorurteilen zu kämpfen. Menschen mit Behinderungen werden als weniger leistungsfähig und als störend im regulären Arbeitsablauf stigmatisiert.
Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in speziellen Werkstätten für behinderte Menschen ist in Hinblick auf die UN-BRK kritisch zu sehen. Aus Sicht des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte, das am 17.12.2012 eine thematische Studie zur Arbeit und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen veröffentlicht hat, lassen Arbeitsplätze oder Ausbildungsmöglichkeiten in „separaten Einrichtungen… den im Übereinkommen verankerten Grundsatz der Inklusion außer Acht.“*

* Deutsches Institut für Menschenrechte, Berlin (2013): Information der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention

Wirbel mit Symbol für einen Computer-Bildschirm in der Mitte

Maßnahmen im Handlungsfeld

Maßnahme 17: Zusätzliche Maßnahmen zur Gewinnung von Menschen mit Behinderung für die reguläre und verzahnte Ausbildung

Beschreibung:

Bei der Landeshauptstadt München sollen mehr Menschen mit Behinderungen ausgebildet werden – sowohl in der regulären Ausbildung für den Verwaltungsdienst als auch in der verzahnten Ausbildung. Das Ziel ist, eine Quote von sechs Prozent Nachwuchskräften mit Behinderungen zu erreichen.

Dafür werden in erster Linie Marketingmaßnahmen ergriffen:

  • Internetauftritt, Flyer und Messestand für das Personal- und Organisationsreferat
  • Werbung in Printmedien
  • Werbung auf Ausbildungsmessen und in Schulen

Erwartete Auswirkungen:
Bei den Mitarbeitenden der Landeshauptstadt München steigt die Bereitschaft zur Ausbildung von und späteren Zusammenarbeit mit Menschen mit Behinderungen.

  • Für Menschen mit Behinderungen wird der Übergang vom 2. und 3. Arbeitsmarkt in den 1. Arbeitsmarkt erleichtert.
  • Praktikant*innen der verzahnten Ausbildung haben die Möglichkeit, ihre Berufsvorstellungen zu klären.

Aktueller Stand:
Die Maßnahme ist umgesetzt und wird dauerhaft fortgeführt.

Maßnahme 18: Verstärkte Anstrengungen für die Schaffung von Praktikumsplätzen der regulären und verzahnten Ausbildung für Menschen mit Behinderungen (MmB) sowie der Betreuung dieser Praktikant*innen mit Behinderung

Beschreibung:
Es sollen mehr Inklusionspraktikumsplätze für Menschen mit Behinderung geschaffen werden. Die Betreuung erfolgt durch entsprechend für Inklusionspraktika geschulte örtliche Ausbilder*innen. Damit sollen mehr Menschen mit Behinderung bei der Landeshauptstadt München über eine reguläre Ausbildung in Arbeit gebracht werden. Die Chancen für Praktikant*innen, die an der verzahnten Ausbildung teilgenommen haben, einen Arbeitsplatz im ersten Arbeitsmarkt zu finden, sollen erhöht werden.

Dazu sollen zunächst entsprechende Praktikumsplätze rekrutiert sowie Gespräche in den Referaten und Eigenbetrieben geführt werden, um grundsätzliche Vorbehalte und Ängste abzubauen und die Chancen und Grenzen der Inklusion sowie Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Außerdem sind die erforderliche technische Hilfsausstattung und Arbeitsassistenz sicherzustellen und im Einzelfall die Kostenübernahme durch externe Stellen zu prüfen und gegebenenfalls zu beantragen. Die Inklusionsausbilder*innen werden geschult, die Praktikant*innen und die Nachwuchskräfte kontinuierlich betreut.
Nach Evaluierung der Praktika soll das Konzept für die Verankerung der Inklusion in der Ausbildung fortentwickelt werden.

Darüber hinaus soll ein stadtinternes Marketing für Inklusionsausbildung aufgebaut und die Vernetzung mit anderen deutschen Städten vorangetrieben werden.

Erwartete Auswirkungen:

  • Die Bereitschaft für die Ausbildung und spätere Zusammenarbeit mit Menschen mit Behinderung bei den Mitarbeiter*innen der Landeshauptstadt München steigt.
  • Für Menschen mit Behinderungen wird der Übergang vom
    2. und 3. Arbeitsmarkt in den 1. Arbeitsmarkt erleichtert.
  • Praktikant*innen der verzahnten Ausbildung haben die Möglichkeit, ihre Berufsvorstellungen zu klären.

Aktueller Stand:
Die Maßnahme ist umgesetzt und wird dauerhaft fortgeführt.

Maßnahme 19: Barrierefreie Wissensvermittlung im Intranet zu Behinderung im Kontext mit Arbeit

Beschreibung:
Städtische Beschäftigte mit Behinderungen sowie deren Kolleg*innen, Führungskräfte, Personalverantwortliche und alle interessierten Nutzer*innen sollen sich im Intranet umfassend zu zentralen Themen im Kontext Behinderung und Arbeit informieren können, beispielsweise über Zuschüsse, Ansprechpartner*innen, Beratungsmöglichkeiten, Beschaffungswege, Fortbildungen und so weiter.
In Kooperation mit verschiedenen Dienststellen, Institutionen und Verbänden soll hierfür in den nächsten drei Jahren ein barrierefreier Intranetauftritt konzipiert und umgesetzt werden.

Erwartete Auswirkungen:

  • Bessere Arbeitsbedingungen für Menschen mit Behinderungen bei der Landeshauptstadt München
  • Höhere Bereitschaft zur Beschäftigung von Menschen mit
    Behinderungen durch verbessertes Wissen über die Thematik

Aktueller Stand:
Die Maßnahme ist abgeschlossen.

Maßnahme 20: Öffnung der Sozialen Betriebe für Menschen mit Werkstattstatus (Werkstattbeschäftigte)

Beschreibung:
Mit den Sozialen Betrieben hält die Stadt München eine betriebliche und soziale Infrastruktur mit rund 1.200 Stellen vor, um Langzeitarbeitslosen und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt benachteiligten Personengruppen Beschäftigungschancen zu eröffnen. Vertreten sind die Bereiche Handwerk, Recycling, Büro und Verwaltung sowie soziale und umweltorientierte Dienstleistungen.

In den Sozialen Betrieben sollen zwanzig Stellen für Menschen mit Werkstattstatus geschaffen werden – Menschen, die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung nach § 136 SGB IX nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können. Aufgabe des Referats für Arbeit und Wirtschaft, das die Sozialen Betriebe finanziert, ist es, die Möglichkeiten für solche Stellen auszuloten und die Sozialen Betriebe bei der Umsetzung zu unterstützen. Die Betreuung bleibt weiterhin Aufgabe der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM).

Erwartete Auswirkungen:

  • Erhalt und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und Inklusion der Menschen mit Werkstattstatus im Arbeitsmarkt.
  • Erweiterung der Handlungsmöglichkeiten für Personen mit Werkstattstatus im beruflichen Bereich (Qualifizierung) und im Bereich der Teilhabe (zum Beispiel wohnortnahe Beschäftigung).
  • Verbesserung der Durchlässigkeit zwischen verschiedenen
    Hilfesystemen und Rechtskreisen (SGB II, SGB III, SGB IX,
    SGB XII u. a.).

Aktueller Stand:
Die Maßnahme ist umgesetzt und wird dauerhaft fortgeführt.

Maßnahme 21: Grobkonzept für „Handicap-Day“

Beschreibung:
Der Einstieg in den 1. Arbeitsmarkt erfordert auf Seiten der Arbeitgeber*innen Bereitschaft und Erfahrung im Umgang mit Behinderungen. Um Barrieren in den Köpfen abzubauen, sollen Begegnungen zwischen Menschen mit Behinderungen, die sich in Aus- oder Weiterbildung oder auf Arbeitssuche befinden, mit städtischen Mitarbeiter*innen an ihren Arbeitsplätzen möglich gemacht werden. So erhalten beide Seiten Gelegenheit, persönliche Erfahrungen im Umgang miteinander zu sammeln und dadurch gegebenenfalls Einstellungshindernisse abzubauen.

Für den Handicap-Day soll zunächst ein Grobkonzept als Entscheidungsgrundlage für den Stadtrat entwickelt werden.

Erwartete Auswirkungen:

  • Höhere Bereitschaft zur Einstellung von Menschen mit Behinderung durch Abbau von Berührungsängsten
  • Mehr Kontakte zwischen Menschen mit Behinderung und nichtbehinderten Menschen
  • Menschen mit Behinderung lernen städtische Dienststellen und Arbeitsplätze kennen.

Aktueller Stand:
Die Maßnahme ist abgeschlossen.

Maßnahme 22: Fortbildungen für städtische Mitarbeiter*innen mit und ohne Behinderungen

Beschreibung:
In einem gemeinsamen Workshop von Führungskräften, Mitarbeitenden mit Behinderungen und Schwerbehindertenvertretungen und Mitarbeiter*innen der Abteilung Fortbildung sollen mögliche Barrieren festgestellt werden.
Die Bedarfe spezieller – über das bestehende Angebot – hinausgehender Veranstaltungen / Angebote werden ermittelt.

Erwartete Auswirkungen:

  • Die städtischen Fortbildungsangebote sind inhaltlich und räumlich barrierefrei.
  • Menschen mit Behinderung nehmen verstärkt an Fortbildungen zur beruflichen Weiterqualifizierung teil.
  • Bedarfsgerechte Fortbildungen für Menschen mit Behinderung werden realisiert.
  • Verbesserung der beruflichen Weiterqualifizierung für Menschen mit Behinderung

Aktueller Stand:
Die Maßnahme ist umgesetzt und wird dauerhaft fortgeführt.

Maßnahme 23: Integration der Arbeitsplätze für blinde und sehbehinderte Beschäftigte in die IT-Struktur der Landeshauptstadt München

Beschreibung:
Da es für das in der Landeshauptstadt München angewandte System LiMux keine blindentaugliche Software gibt, sind blinde und sehbehinderte städtische Mitarbeiter*innen derzeit auf die Verwendung von Microsoft-Produkten als Insellösung angewiesen. Das bedeutet häufig, dass Fachsoftware nicht angewendet werden kann, Informationen nicht gelesen und Arbeitsergebnisse nicht verwertet werden können. Zudem kommt es zu Systemfehlern aufgrund nicht angepasster Schnittstellen.
Die Untersuchung der Situation der blinden und sehbehinderten städtischen Mitarbeiter*innen im Rahmen einer Vorstudie beinhaltet die Analyse derzeitiger Schnittstellen, Hemmnisse sowie die Entwicklung eines Vorgehenskonzeptes zur Verbesserung dieser Situation.

Alle Arbeitsplätze der sehbehinderten Beschäftigten, die unter LiMux arbeiten, sollen daraufhin geprüft werden, ob die Hardware- und Softwareeinstellungen ihren speziellen Anforderungen genügen. Gegebenenfalls erfolgt eine Optimierung. Die Vorstudie soll auch die Möglichkeiten zur Standardisierung der IT-Umgebung dieser Arbeitsplätze feststellen.

Erwartete Auswirkungen:

  • Bessere Integration der Arbeitsplätze blinder und sehbehinderter Beschäftigter in die IT-Landschaft der Landeshauptstadt München
  • Mehr Teilhabe an Kommunikationsprozessen für blinde und
    sehbehinderte Beschäftigte
  • Steigerung der Produktivität und Arbeitseffektivität
  • Blinde und sehbehinderte Beschäftigte können ihre Aufgaben barrierefrei erledigen.

Aktueller Stand:
Die Maßnahme ist abgeschlossen.

Maßnahme 24: Berufsorientierung für Mädchen und Frauen mit und ohne Behinderungen

Beschreibung:
Mädchen und junge Frauen mit und ohne Behinderungen werden unterstützt, ihre Stärken zu erkennen und gegebenenfalls auch in technische Berufe beziehungsweise Ausbildungen einzusteigen. Unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Lebenslage werden sie gezielt auf ihre individuellen beruflichen Perspektiven vorbereitet.

Dies geschieht durch aufsuchende Arbeit, zum Beispiel Seminare an Schulen. Durch Vernetzung mit der Jungenarbeit soll auch Jungen und jungen Männern eine Berufsorientierung angeboten werden.

Diese Maßnahme soll die gesellschaftliche Teilhabe von Mädchen und jungen Frauen mit und ohne Behinderungen unterstützen.

Erwartete Auswirkungen:

  • Erweiterte Berufsorientierung der Zielgruppe
  • Individuelle Förderung der beruflichen und persönlichen Perspektiven

Aktueller Stand:
Die Maßnahme ist umgesetzt und wird dauerhaft fortgeführt.

Maßnahme 6: b-wege – Berufswegplanungsstelle inklusiv ausrichten, Wege in den 1. Arbeitsmarkt

Beschreibung:
Die Berufswegplanungsstelle b-wege ist ein Angebot der Bildungsberatung der Landeshauptstadt München. b-wege bietet jungen Menschen unter 25 Jahren Beratung und Begleitung mit dem Ziel, sie zu einer bewussten, eigenverantwortlichen Berufswahlentscheidung zu befähigen und eine gelungene Integration in die Berufswelt – Ausbildung, Schule oder Arbeit – zu ermöglichen. Je nach Bedarf geht b-wege die notwendigen Schritte auf diesem Weg gemeinsam mit den Jugendlichen und jungen Erwachsenen und hält nachhaltig Kontakt mit ihnen. Diese pädagogische Arbeit setzt einen unkomplizierten, niederschwelligen Zugang der Ratsuchenden zu b-wege und die ganzheitliche Wahrnehmung des jungen Menschen voraus.

Nach diesem Leitgedanken arbeitet die Berufswegplanungsstelle b-wege derzeit insbesondere an sechs Modell-Realschulen und mit Abgänger*innen von zehn Modell-Mittelschulen. Inklusion ist dabei die Basis der Arbeit von b-wege:

Die jungen Menschen werden in ihrer Unterschiedlichkeit wertgeschätzt. Ausgehend von ihren Kompetenzen wird versucht mögliche Barrieren in der Gesellschaft gemeinsam abzubauen. Dazu gehört, dass auch Jugendliche mit Beeinträchtigungen eine Ausbildung auf dem ersten Arbeitsmarkt machen können.

Zusätzlich strebt b-wege an, Jugendliche mit Schulabschluss der Sonderpädagogischen Förderzentren / Schwerpunkt Lernen in ihrer Ausbildung auf dem regulären Arbeitsmarkt bei Bedarf zu begleiten.

Erwartete Auswirkungen:

  • Bewusste, eigenverantwortliche Berufswahlentscheidung von jungen Menschen
  • Erfolgreiche Übergänge in Ausbildung oder Beruf
  • Vermeidung von Abbrüchen in der Ausbildung beziehungsweise passende Anschlussmöglichkeit
  • Erhöhung der Ausbildungszahlen von Jugendlichen aus den
    Förderschulen (Schwerpunkt Lernen)
  • Lernzuwachs für Jugendliche mit Beeinträchtigungen
  • Selbständigkeit der Schüler*innen
  • Mobilisierung von Unterstützungsmöglichkeiten für Jugendliche mit Beeinträchtigung im Regelsystem

Aktueller Stand:
Die Maßnahme ist umgesetzt und wird dauerhaft fortgeführt.


Weitere Handlungsfelder des 1. Aktionsplans

Handlungsfeld 10

Spezielle Zielgruppen

Handlungsfeld 11

Statistik und Datensammlung

Handlungsfeld 1

Frühe Förderung, Schule, Bildung

Handlungsfeld 2

Gesundheit, Rehabilitation, Prävention, Pflege

Handlungsfeld 4

Barrierefreiheit, Mobilität, Bauen

Handlungsfeld 5

Erholung, Freizeit, Kultur, Sport

Handlungsfeld 6

Recht, Freiheit, soziale und finanzielle Sicherheit, Diskriminierungsverbot

Handlungsfeld 7

Selbstbestimmte Lebensführung

Handlungsfeld 8

Teilhabe am öffentlichen und politischen Leben

Handlungsfeld 9

Bewusstseinsbildung