Handlungsfeld 4

Das Handlungsfeld 4 des 1. Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) enhält Maßnahmen für die Bereiche Barrierefreiheit, Mobilität, Bauen.

Über das Handlungsfeld

Handlungsfeld 4 bezieht sich auf die UN-BRK Artikel 9 – Zugänglichkeit, 20 – Persönliche Mobilität und 21 – Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen. Damit werden Maßnahmen eingefordert, die physischen Voraussetzungen für eine unabhängige Lebensführung zu schaffen und die persönliche Mobilität bei größtmöglicher Unabhängigkeit zu gewährleisten. Weiterhin neue Technologien für den Zugang zu Informationen zu schaffen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind und die für die unterschiedlichen Arten der Behinderung geeignet sind.
Die in der UN-BRK grundlegende Forderung nach Barrierefreiheit verlangt eine konsequente Überprüfung des städtischen Gebäudebestandes und der eigenen Hoheitsbereiche im öffentlichen Raum sowie zielführende Vorgaben für Sanierungen und Genehmigungsverfahren.

Wirbel mit einem Haus und einem offenen Schloss-Symbol in der Mitte

Maßnahmen im Handlungsfeld

Maßnahme 25: Fachspezifische und praxisorientierte Fortbildung zu Barrierefreiheit für die Beschäftigten des Referats für Stadtplanung und Bauordnung

Beschreibung:
Für die Bereiche Stadtentwicklung, Stadtplanung, Wohnungsbauförderung, Stadtsanierung und Baugenehmigung wird ein Schulungskonzept zum Thema Barrierefreiheit entwickelt.
Neben der Vermittlung der konkreten fachlichen Inhalte sollen die Beschäftigten des Planungsreferats gezielt für die Bedürfnisse von betroffenen Menschen und die Wahrnehmung von Barrieren sensibilisiert werden. Ziel der Maßnahme ist, dass sie das erforderliche Fachwissen zum Thema Inklusion bei der Erledigung ihrer Aufgaben kompetent und zielführend einbringen können und zudem in der Lage sind, überzeugend und aus eigenem Antrieb Maßnahmen zu vermitteln, die zu einer Verbesserung der Inklusion beitragen.

Erwartete Auswirkungen:

  • Barrierefreiheit wird zum Standard der Stadtplanung, zum Beispiel bei der Erstellung von Bebauungsplänen.
  • Genehmigungsverfahren setzen Barrierefreiheit bei konkreten Bauvorhaben durch.
  • Multiplikatoreffekt stärkt das Inklusions-Bewusstsein in der Stadtgesellschaft.

Aktueller Stand:
Die Maßnahme ist umgesetzt und wird dauerhaft fortgeführt.

Maßnahme 26: Schrittweise Realisierung von Barrierefreiheit in städtischen Verwaltungsgebäuden

Beschreibung:
Um Verwaltungsgebäude „aus erster Hand“ auf Barrierefreiheit zu prüfen, werden Gruppen gebildet, in denen die zuständigen Objektverantwortlichen, Ansprechpartner*innen der Bauherrenunterstützung, Mitarbeiter*innen aus den jeweiligen Gebäuden, Menschen mit Behinderungen und Mitglieder des Behindertenbeirats und so weiter vertreten sind. Sie begehen ihr Objekt gemeinsam, analysieren die Schwachstellen und erarbeiten Vorschläge zur Verbesserung der Barrierefreiheit. Die Vorschläge werden zusammengefasst und die* Objektverantwortliche* sorgt, wenn möglich und soweit eine Finanzierung sichergestellt ist, für deren Umsetzung.

Die Objektverantwortlichen sollen auf diese Weise für die Bedürfnisse der gesamten Bevölkerung sensibilisiert werden, beispielsweise Menschen mit Behinderungen, Senior*innen, Menschen mit schweren Koffern, Kinderwägen oder Krücken oder ähnliches, damit sie adäquat für bessere Orientierung, für mehr Sicherheit und Selbständigkeit sowie für den baulichen Fortschritt in punkto Barrierefreiheit in den Verwaltungsgebäuden sorgen können.

Erwartete Auswirkungen:

  • Schwachstellen der Gebäude werden registriert.
  • Kleinere Verbesserungsmaßnahmen werden sofort durchgeführt.
  • Größere Maßnahmen werden für zukünftige Sanierungen
    eingeplant.

Aktueller Stand:
Diese Maßnahme ist abgeschlossen.

Maßnahme 27: Qualitäts- Standards für barrierefreies Bauen

Beschreibung:
Über die gesetzlichen festgelegten Aufgaben hinaus soll die Bauaufsichtsbehörde für die Genehmigungsverfahren sowie für Beratung und Überwachung Standards entwickeln, um die Qualität im barrierefreien Bauen zu steigern und die gesetzlichen Mindestanforderungen zu sichern. Dazu gehört zum Beispiel, den Umfang der Beratung zu optimieren, Mitarbeiter*innen zu qualifizieren und zu sensibilisieren, öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zu lancieren und vieles mehr.

Erwartete Auswirkungen:

  • Qualität und Umfang barrierefreier Ausstattungen nehmen zu.
  • Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung für barrierefreies
    Bauen bei allen Beteiligten

Aktueller Stand:
Die Maßnahme ist abgeschlossen.

Maßnahme 28: Konzeptionelle Grundlagen für die inklusive Nutzung des öffentlichen Raums im Rahmen des Projekts Nahmobilität

Beschreibung:
Um mit konkreten Maßnahmenpaketen die Nahmobilität in München für alle Menschen mit und ohne Behinderungen fördern zu können, müssen weiter konzeptionelle Grundlagen erarbeitet werden. Dabei gilt es, die Belange aller Bevölkerungsgruppen sowie insbesondere auch die Aspekte Sicherheit und Barrierefreiheit zu berücksichtigen.

Methoden, Ziele und Maßnahmenfelder sind zu entwickeln und festzulegen, vorhandene Projekte gutachterlich zu analysieren und Stadtgebiete mit hohem Planungsdruck auszuwählen, damit im Stadtrat die Umsetzung konkreter Maßnahmen beschlossen werden kann. Die internationale Fußverkehrskonferenz Walk21 2013 in München dient hierbei als zusätzlicher Impulsgeber.

Erwartete Auswirkungen:

  • Zielgruppenorientierte Planung bei der Förderung von Nahmobilität
  • Umsetzung von positiven Maßnahmen im Sinne der Nahmobilität

Aktueller Stand:
Die Maßnahme ist abgeschlossen.

Maßnahme 29: Sanierungskonzept „Barrierefreiheit“ im Rahmen des Förderprogramms Energieeinsparung (FES)

Beschreibung:
Das Förderprogramm Energieeinsparung der Landeshauptstadt München fördert seit 2013 die Erstellung eines „Sanierungskonzepts Barrierefreiheit“ an Wohn- und Nichtwohngebäuden durch eine* Fachplaner*in nach den in der Förderrichtlinie beschriebenen Kriterien. Das Konzept soll Maßnahmen aufzeigen, die bei Sanierungen zu möglichst barrierefrei zugänglichen und nutzbaren Wohnflächen führen. Damit wird der Grundgedanke der Barrierefreiheit in die Planungsprinzipien der energetischen Sanierung eingeführt und beides im Gleichschritt vorangetrieben.

Erwartete Auswirkungen:

  • Mehr Wohnungen und Gewerbeflächen ohne Barrieren
  • Wohnortwechsel werden vermieden
  • Hilfebedarf sinkt
  • Multiplikatoreffekt bei allen Beteiligten von Sanierungsmaßnahmen
  • Best-Practice-Beispiel für andere Förderinstitutionen

Aktueller Stand:
Diese Maßnahme ist umgesetzt und wird dauerhaft fortgeführt.


Weitere Handlungsfelder des 1. Aktionsplans

Handlungsfeld 10

Spezielle Zielgruppen

Handlungsfeld 11

Statistik und Datensammlung

Handlungsfeld 1

Frühe Förderung, Schule, Bildung

Handlungsfeld 2

Gesundheit, Rehabilitation, Prävention, Pflege

Handlungsfeld 3

Arbeit und Beschäftigung

Handlungsfeld 5

Erholung, Freizeit, Kultur, Sport

Handlungsfeld 6

Recht, Freiheit, soziale und finanzielle Sicherheit, Diskriminierungsverbot

Handlungsfeld 7

Selbstbestimmte Lebensführung

Handlungsfeld 8

Teilhabe am öffentlichen und politischen Leben

Handlungsfeld 9

Bewusstseinsbildung