Maßnahme 26: Schrittweise Realisierung von Barrierefreiheit in städtischen Verwaltungsgebäuden
Beschreibung:
Um Verwaltungsgebäude „aus erster Hand“ auf Barrierefreiheit zu prüfen, werden Gruppen gebildet, in denen die zuständigen Objektverantwortlichen, Ansprechpartner*innen der Bauherrenunterstützung, Mitarbeiter*innen aus den jeweiligen Gebäuden, Menschen mit Behinderungen und Mitglieder des Behindertenbeirats und so weiter vertreten sind. Sie begehen ihr Objekt gemeinsam, analysieren die Schwachstellen und erarbeiten Vorschläge zur Verbesserung der Barrierefreiheit. Die Vorschläge werden zusammengefasst und die* Objektverantwortliche* sorgt, wenn möglich und soweit eine Finanzierung sichergestellt ist, für deren Umsetzung.
Die Objektverantwortlichen sollen auf diese Weise für die Bedürfnisse der gesamten Bevölkerung sensibilisiert werden, beispielsweise Menschen mit Behinderungen, Senior*innen, Menschen mit schweren Koffern, Kinderwägen oder Krücken oder ähnliches, damit sie adäquat für bessere Orientierung, für mehr Sicherheit und Selbständigkeit sowie für den baulichen Fortschritt in punkto Barrierefreiheit in den Verwaltungsgebäuden sorgen können.
Erwartete Auswirkungen:
- Schwachstellen der Gebäude werden registriert.
- Kleinere Verbesserungsmaßnahmen werden sofort durchgeführt.
- Größere Maßnahmen werden für zukünftige Sanierungen
eingeplant.
Aktueller Stand:
Diese Maßnahme ist abgeschlossen.