2. Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Der Stadtrat hat den 2. Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im April 2019 einstimmig beschlossen.

Beteiligung aller Akteur*innen

An der Entwicklung des Aktionsplans waren viele Akteurinnen und Akteure beteiligt: Unter Federführung des Koordinierungsbüros zur Umsetzung der UN-BRK arbeiteten städtische Dienststellen eng mit dem Behindertenbeirat und dem Behindertenbeauftragten zusammen.

Mitmach-Aktion

Die Öffentlichkeit wurde über eine Mitmach-Aktion einbezogen: Mit der Kampagne „München wird inklusiv. Machen Sie mit!" wurde Münchner*innen mit und ohne Behinderungen die Möglichkeit gegeben, Ideen für Maßnahmen für den 2. Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK einzubringen. 154 Personen beteiligten sich und reichten 277 Vorschläge ein. Mehrere Maßnahmen des 2. Aktionsplans gehen auf diese Anregungen zurück.

Handlungsfelder des 2. Aktionsplans

Der 2. Aktionsplan enthält 34 Maßnahmen zu acht verschiedenen Themenbereichen. Diese Themenbereiche, genannt Handlungsfelder, sind:

Die Maßnahmen des 2. Aktionsplans

Aktionsplan als barrierefreies Dokument