Handlungsfeld 3

Das Handlungsfeld 3 des 2. Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) enhält Maßnahmen für die Bereiche Arbeit und Beschäftigung.

Vorgaben der UN-BRK

Artikel 27 der UN-BRK beschreibt das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit. Dazu gehört die Einbeziehung in einen offenen und zugänglichen Arbeitsmarkt und in ein geeignetes Arbeitsumfeld. Ein inklusiver Arbeitsmarkt beinhaltet spezifische Berufsberatung, Berufsausbildung und Arbeitsvermittlung.

Wirbel mit Symbol für einen Computer-Bildschirm in der Mitte

Arbeit und Beschäftigung

Trotz aller Bemühungen sind noch immer viele Menschen mit Behinderungen vom ersten Arbeitsmarkt ausgeschlossen. Mit dieser Maßnahme sollen Betriebe informiert und sensibilisiert werden.

Maßnahme 11: Informationen für Arbeitgeber*innen auf Messen

Ziel:
Menschen mit Beeinträchtigungen werden beim Zugang zum ersten Arbeitsmarkt unterstützt. Dies erfolgt durch eine gezielte Ansprache und Sensibilisierung der Arbeitgeber*innenseite auf Jobmessen

Maßnahme:
Auf verschiedenen Jobmessen werden Arbeitgeber*innen über die Potenziale und Fähigkeiten von Menschen mit Beeinträchtigungen informiert. Zudem wird ihr positiver Beitrag zur Arbeitswelt in den Fokus gerückt. Arbeitgeber*innen werden über die vielfältigen Unterstützungsangebote informiert. Es wird Vorträge zu verschiedenen Themen wie zum Beispiel zu finanziellen Unterstützungen oder vorbeugenden Maßnahmen geben. Eine Fachveranstaltung wird die Integration von Menschen mit Beeinträchtigungen auf den ersten Arbeitsmarkt vertieft behandeln. Beschäftigungshemmnisse und Wissenslücken sollen abgebaut werden.

Die Maßnahme soll zunächst in den Jahren 2020 und 2021 laufen, ausgewertet und angepasst werden

Stand der Umsetzung:
Die Maßnahme ist umgesetzt.

Kontakt:
Referat für Arbeit und Wirtschaft,
Fachbereich 3 „Kommunale Beschäftigungspolitik und Qualifizierung“
mbq@muenchen.de

Maßnahme 12: Stadtinterne technische Beratungsstelle „Inklusion und Vernetzung“

Ziel:
Städtische Beschäftigte mit Behinderungen sollen ihre Tätigkeit möglichst selbstständig ausüben und als vollwertige Arbeitskräfte agieren können. Oft braucht es dafür technische Hilfsmittel, die in die Organisation und die Arbeitsplatzumgebung eingefügt werden müssen. Vorhandene Barrieren sind konsequent zu beseitigen.

Maßnahme:
Es wird eine Beratungsstelle eingerichtet, die Betroffene, deren Führungskräfte und Dienststellen zu technischen Hilfsmitteln für Beschäftigte mit unterschiedlichen Behinderungen berät und sich um die Einsatzfähigkeit kümmert. Sie beobachtet auch die Weiterentwicklung von Angeboten auf dem Markt.

Die Maßnahme soll auch als Impuls für andere Arbeitgeber*innen wirken. Durch Austausch und Vernetzung mit anderen Unternehmen und Fachstellen wird die Arbeitssituation von Menschen mit Behinderungen auch außerhalb der Stadtverwaltung positiv beeinflusst.

Ab dem Jahr 2020 wird mit der Besetzung der Personalstellen begonnen.

Stand der Umsetzung:
Die Maßnahme ist umgesetzt.

Kontakt:
Personal- und Organisationsreferat,
Fachbereich Inklusion
p52.por@muenchen.de


Weitere Handlungsfelder des 2. Aktionsplans

Handlungsfeld 1

Frühe Förderung, Schule, formale Bildung

Handlungsfeld 2

Gesundheit, Rehabilitation, Prävention, Pflege

Handlungsfeld 4

Mobilität, Bauen, Wohnen

Handlungsfeld 5

Arbeit, Beschäftigung

Handlungsfeld 6

Frühe Förderung, Schule, formale Bildung

Handlungsfeld 7

Frühe Förderung, Schule, formale Bildung

Handlungsfeld 8

Teilhabe am öffentlichen und politischen Leben