Handlungsfeld 6

Das Handlungsfeld 6 des 2. Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) enhält Maßnahmen für die Bereiche Recht, Freiheit und Schutz.

Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention

Artikel 16 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) gewährleistet, dass Menschen mit Behinderungen vor Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch geschützt werden. Die Geschlechterperspektive wird bei den Umsetzungsmaßnahmen besonders berücksichtigt. Artikel 17 der UN-BRK achtet auf die körperliche und seelische Unversehrtheit.

Wirbel mit einem Pragraph-Zeichen in der Mitte

Schutz vor Gewalt und Diskriminierung

Vor allem Frauen und Mädchen mit Behinderungen benötigen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen besonderen Schutz vor Gewalt und Diskriminierungen. Das soll diese Maßnahme gewährleisten.

Maßnahme 30: Besserer Gewaltschutz für Mädchen und Frauen mit Behinderungen

Ziel:
Mädchen und Frauen mit Behinderungen sollen mehr Angebote zur Prävention von (sexualisierter) Gewalt und zur Aufarbeitung der Folgen von Gewalt erhalten.

Maßnahme:
Die bereits bestehenden Angebote zur Prävention von Gewalt gegen Frauen werden inklusiv ausgerichtet und stehen somit auch Mädchen und Frauen mit Behinderungen offen.

Die Maßnahme besteht aus vier Säulen:

  • Gewaltprävention, unter anderem durch Selbstbehauptung, Empowerment und Medienkompetenz
  • Beratung und Therapie in unterschiedlicher Form: telefonisch, persönlich, online, offene Beratung; Trauma-Fachberatung, Beratung von Institutionen bei Verdachtsfällen von offenen Treffs für Frauen mit Behinderungen, Peer-to-Peer-Beratung
  • Informationsveranstaltungen, Schulungen und Fortbildungen
  • Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit

Die Maßnahme startet im Jahr 2020.

Stand der Umsetzung:
Die Maßnahme ist umgesetzt.
Alle für die Durchführung der Maßnahme notwendigen Personalstellen wurden besetzt. Die Inhaber*innen der Stellen haben ihre Arbeit aufgenommen.

Kontakt:
Sozialreferat, Stadtjugendamt,
Fachstelle GIBS
gibs.soz@muenchen.de

Menschen mit psychischen Erkrankungen

Mit folgender Maßnahme sollen die Rechte von Menschen mit psychischen Erkrankungen gestärkt werden.

Maßnahme 31: Mehr Unterstützung für Menschen mit seelischen Behinderungen

Ziel: 
Menschen mit seelischen Behinderungen werden unterstützt, damit sie ihre Rechte gegenüber gesetzlichen Betreuer*innen, Leistungsträger*innen und Behörden besser wahrnehmen können.

Maßnahme:
Menschen mit psychischen Erkrankungen beziehungsweise Beeinträchtigungen sehen sich bei den bisherigen Beschwerdestellen häufig nicht angemessen beraten und unterstützt. Deshalb haben sich zwei unabhängige Beschwerdestellen für diese Zielgruppe gegründet: die unabhängige Beschwerdestelle Psychiatrie München (UBPM) und die Beschwerde- und Beratungsstelle KOMPASS. Diese beiden Stellen werden durch die Maßnahme gestärkt.

Die Unterstützung basiert auf zwei Säulen:

  • Einrichtung von je einer Stelle für geringfügige Beschäftigung zur Unterstützung der Verwaltung bei den beteiligten Träger*innen
  • Für juristische Fachberatung steht den Beschwerdestellen ein festgelegter Förderbetrag zur Verfügung

Die Maßnahme startet im Jahr 2020.

Stand der Umsetzung:
Die Maßnahme ist umgesetzt.
Die Stellen für geringfügige Beschäftigung zur Unterstützung der Verwaltung bei den beteiligten Träger*innen sind besetzt. Die regelmäßige Förderung fließt.

Kontakt:
Gesundheitsreferat
GVO3 – Abteilung für sucht- und seelisch erkrankte Menschen
SG Koordination für Psychiatrie und Suchthilfe
psychiatriekoordination.gsr@muenchen.de


Weitere Handlungsfelder des 2. Aktionsplans

Handlungsfeld 1

Frühe Förderung, Schule, formale Bildung

Handlungsfeld 2

Gesundheit, Rehabilitation, Prävention, Pflege

Handlungsfeld 3

Arbeit, Beschäftigung

Handlungsfeld 4

Mobilität, Bauen, Wohnen

Handlungsfeld 5

Arbeit, Beschäftigung

Handlungsfeld 7

Frühe Förderung, Schule, formale Bildung

Handlungsfeld 8

Teilhabe am öffentlichen und politischen Leben