Handlungsfeld 1

Das Handlungsfeld 1 des 2. Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) enhält Maßnahmen für die Bereiche Frühe Förderung, Schule und formale Bildung.

Vorgaben der UN-BRK

Nach Artikel 24 der UN-BRK haben Menschen mit Behinderungen das Recht auf lebenslange Bildung und Weiterbildung. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sollen die allgemeine Schule besuchen. Das deutsche Bildungssystem muss inklusiv umgestaltet werden. Außerdem sind dafür individuelle Unterstützungsmaßnahmen nötig.

Wirbel mit den Buchstaben ABC in der Mitte

Rahmenbedingungen für Kita und Schule

In Kindertageseinrichtungen und Schulen ist die kontinuierliche Unterstützung und Beratung erforderlich. Dafür werden mit diesen Maßnahmen geeignete Rahmenbedingungen geschaffen:

Maßnahme 1: Inklusive Förderangebote an Schulen.

Ziel:
Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung erhalten im Rahmen der Eingliederung Förderangebote an ihrer Schule. An vielen Förderangeboten können auch ihre Mitschüler*innen teilnehmen. Somit können Schüler*innen mit psychischen Beeinträchtigungen beispielsweise ganztags an ihrer Schule bleiben und sich alle gemeinsam entwickeln.

Maßnahme:
Kinder und Jugendliche mit einer jugendpsychiatrischen Diagnose werden durch verschiedene sozialpädagogische und therapeutische Maßnahmen an ihrer Schule gefördert. Dies sind Gruppenangebote, zum Beispiel zum Thema Sprachentwicklung, Psychomotorik oder Sozialkompetenz. Außerdem werden Einzelförderungen angeboten, zum Beispiel therapeutische Angebote im Bereich Lernen und persönliche Entwicklung. Unterstützung im schulischen Alltag und im Kontakt zu Mitschüler*innen sind Kernelemente des inklusiven Förderangebots. Das Modell wird derzeit an zwei Grundschulen,zwei Förderschulen und an einer Mittelschule durchgeführt. Es soll fortlaufend auf weitere Schulen ausgeweitet werden.

Stand der Umsetzung:
Die Maßnahme wird bearbeitet.

Kontakt:
Sozialreferat, Stadtjugendamt,
Sachgebiet Erziehungsangebote
inklusives-foerderangebot.soz@muenchen.de

Maßnahme 2: Angebote der Jugendhilfe an der Ludwig-Thoma-Realschule

Ziel:
Schüler*innen der städtischen Ludwig-Thoma-Realschule mit und ohne Behinderungen lernen gemeinsam Strategien zur Deeskalation und Gewaltprävention.

Maßnahme:
Die Strategien zur Deeskalation und Gewaltprävention werden den Schüler*innen der Ludwig-Thoma-Realschule in altersgerechter Form vermittelt. So lernen sie, auch bei Konflikten gewaltlos miteinander umzugehen. Das gemeinsame Miteinander und das Bewusstsein von Vielfalt wird dadurch gefördert. Die Angebote finden während der Mittagspause der Ganztagsklassen in den Räumen der Schule statt. Für die Projekte werden freie Träger der Jugendhilfe gewonnen.
Daneben werden die Eltern über die familienunterstützenden Maßnahmen der Sozialbürgerhäuser informiert. Die Angebote der Jugendhilfe, zum Beispiel die ambulante Erziehungshilfe und die Schulsozialarbeit, werden Schüler*innen und auch Eltern vermittelt.
Das Projekt ist zunächst bis 2021 begrenzt. Bei erfolgreichem Verlauf ist geplant, es im laufenden Betrieb weiterzuführen.

Stand der Umsetzung:
Die Maßnahme wird nicht weiterverfolgt, weil derzeit kein Bedarf gesehen wird.

Kontakt:
Referat für Bildung und Sport,
Ludwig-Thoma-Realschule
ludwig-thoma-realschule@muenchen.de

Maßnahme 3: Zentrales Budget für Hilfsmittel für Schüler*innen mit einer Beeinträchtigung

Ziel: 
Barrieren für Schüler*innen mit Unterstützungsbedarf werden abgebaut, indem die notwendigen Hilfsmittel bereitgestellt werden. So wird der Besuch einer Regelschule oder einer beruflichen Schule unterstützt und ermöglicht.

Maßnahme:
Für den Unterricht in Regelschulen und beruflichen Schulen benötigen Schüler*innen zum Teil Hilfsmittel für den Abbau bestehender Barrieren. Dies sind beispielsweise Tablets zum Ausgleich einer Sehbehinderung, Hilfsmittel für Sprachübertragung oder die Anschaffung einer Pflegeliege. Die Landeshauptstadt München trägt dafür unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten. Um den Schulen die Beschaffung zu erleichtern, wird im Rahmen eines dreijährigen Projekts die zentrale Beschaffung im Referat für Bildung und Sport organisiert. Beginn der Maßnahme ist im Schuljahr 2019 / 2020.

Stand der Umsetzung:
Die Maßnahme ist umgesetzt.

Kontakt:
Referat für Bildung und Sport,
Geschäftsbereich Allgemeinbildende Schulen, Stabsstelle MSI
a.rbs@muenchen.de

Beratung und Unterstützungsangebote

In vielen Bildungseinrichtungen fehlt gut geschultes Fachpersonal. Deshalb wurden folgende Maßnahmen als Beratungs- und Unterstützungsangebot entwickelt:

Maßnahme 4: Sozialpädagogischer Fachdienst berät in Tagesheimen

Ziel: 
In städtischen Tagesheimen sollen Kinder, die einen sonderpädagogischen Förderbedarf ohne anerkannte Behinderung haben, besser gefördert werden. Dies wird durch die Beratung und Unterstützung eines Heil- und Sozialpädagogischen Fachdienstes erreicht. Die Kinder bleiben dabei im gewohnten Umfeld ihrer Tagesheimgruppe.

Maßnahme:
In Tagesheimen werden Kinder ungeachtet ihrer individuellen Voraussetzungen betreut. Bisher können für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die keine anerkannte Behinderung haben, keine zusätzlichen Unterstützungsmaßnahmen in den Tagesheimen durchgeführt werden. Die Maßnahme soll es Fachkräften in Tagesheimen ermöglichen, bessere Rahmenbedingungen für diese Kinder zu schaffen. Außerdem sollen die Eltern der Kinder begleitet, unterstützt und über weiterführende Maßnahmen und Anlaufstellen informiert werden.
Das Projekt soll bis 2022 laufen und wird anschließend bewertet.

Stand der Umsetzung:
Die Maßnahme ist umgesetzt.
Die Stelle ist geschaffen. Die Beratungsangebote vor Ort laufen.

Kontakt:
Referat für Bildung und Sport,
Geschäftsbereich A 4 Grund-, Mittel-, Förderschulen und Tagesheime
a4.rbs@muenchen.de

Maßnahme 5: Inklusives Modellprojekt zur Kooperativen Ganztagsbildung

Ziel: 
Die Kooperative Ganztagsbildung bietet Kindern eine Ganztagsplatz-Garantie an der jeweiligen Sprengelschule. Ziel der Maßnahme ist die bedarfsgerechte Unterstützung von Schüler*innen mit und ohne Förderbedarf an einem inklusiv ausgestalteten Standort.

Maßnahme:
An einer Schule mit inklusivem Profil wird das Modell der Kooperativen Ganztagsbildung konzeptionell weiterentwickelt. Dazu arbeitet die Schule mit dem Träger der Ganztagsangebote eng zusammen. Schüler*innen mit Behinderungen oder Förderbedarf nehmen direkt an den Angeboten der Kooperativen Ganztagsbildung teil. Alle Kinder lernen und spielen gemeinsam und tragen so zur Bewusstseinsbildung auch bei Pädagog*innen und Eltern bei.
Die Maßnahme soll bis zum Schuljahr 2021 / 2022 umgesetzt sein.

Stand der Umsetzung:
Die Maßnahme ist umgesetzt.

Kontakt:
Referat für Bildung und Sport,
Geschäftsbereich A 4 Grund-, Mittel-, Förderschulen und Tagesheime
a4.rbs@muenchen.de

Barrierefreie Gebäude und Flächen

Vielen Gebäuden und Freiflächen mangelt es noch an Barrierefreiheit. Dies soll verbessert werden:

Maßnahme 6: Inklusive Gestaltung von Freiflächen an Grundschulen

Ziel: 
Die Freiflächen von Grundschulen mit ganztägiger Betreuung können von allen Kindern genutzt werden. Auch Kinder mit Behinderungen, unabhängig von ihren individuellen Beeinträchtigungen, können auf den inklusiv gestalteten Schulhöfen spielen, toben, lernen oder sich entspannen.

Maßnahme:
Viele Kinder sind nicht nur vormittags, sondern auch nachmittags auf dem Schulgelände. Durch die ganztägige Betreuung gibt es neue Anforderungen an die Freiflächen der Schulen. An einem Modellstandort werden die Freiflächen für Kinder mit und ohne besonderem Förderbedarf zu inklusiven Bewegungs-, Spiel- und Rückzugsorten umgestaltet.
Mit der Planung der Maßnahme wurde bereits im Jahr 2018 begonnen. Dabei spielte die Beteiligung der Schüler*innen am Modellstandort eine bedeutende Rolle. Folgende Ergebnisse fließen in die Planung der Maßnahme ein: inklusive Bewegungslandschaft mit Aussichtsturm, Wasserspielplatz, Häuschen für Rückzug, Naturareal mit Sitzgruppe für die Kinder zur Beobachtung von Pflanzen und Tieren.

Stand der Umsetzung:
Die Maßnahme wird bearbeitet.

Kontakt:
Referat für Bildung und Sport,
Geschäftsbereich A 4 Grund-, Mittel-, Förderschulen und Tagesheime
a4.rbs@muenchen.de


Weitere Handlungsfelder des 2. Aktionsplans

Handlungsfeld 2

Gesundheit, Rehabilitation, Prävention, Pflege

Handlungsfeld 3

Arbeit, Beschäftigung

Handlungsfeld 4

Mobilität, Bauen, Wohnen

Handlungsfeld 5

Arbeit, Beschäftigung

Handlungsfeld 6

Frühe Förderung, Schule, formale Bildung

Handlungsfeld 7

Frühe Förderung, Schule, formale Bildung

Handlungsfeld 8

Teilhabe am öffentlichen und politischen Leben