Handlungsfeld 2

Das Handlungsfeld 2 des 2. Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) enhält Maßnahmen für die Bereiche Gesundheit, Rehabilitation, Prävention und Pflege.

Vorgaben der UN-BRK

Artikel 25 der UN-BRK gibt Menschen mit Behinderungen das Recht auf den Zugang zu geschlechtsspezifischen Gesundheitsdiensten, einschließlich gesundheitlicher Rehabilitation. Diese Dienste sind in gleicher Qualität wie allen anderen Menschen zur Verfügung zu stellen.

Wirbel mit einem Kreiz-Symbol in der Mitte

Zugänglichkeit

Gesundheitseinrichtungen sind oft noch schwer zugänglich, nicht nur baulich. Durch unterschiedliche Beeinträchtigungen haben Betroffene unterschiedliche Bedürfnisse. Diese Maßnahmen unterstützen die Zugänglichkeit.

Maßnahme 7: Barrierefreiheit in der München Klinik

Ziel:
Alle Menschen sollen gleichermaßen problemlosen Zugang zur Krankenhausversorgung haben. Menschen mit Beeinträchtigungen ist dies durch die bauliche Ausstattung oft nicht selbstständig möglich. Durch ein verbessertes Leitsystem sollen sich Patient*innen sowie Besucher*innen in den Gebäuden der Kliniken leichter orientieren können.

Maßnahme:
In den kommenden Jahren stehen bei den städtischen Krankenhäusern mehrere Neubauten und Sanierungen an. Dabei werden die Richtlinien des Barrierefreien Bauens (DIN 18040-1 Teil 1) soweit wie möglich berücksichtigt.
Zur besseren Orientierung in den Klinikgebäuden werden leicht verständliche Hinweisschilder und ein Leitsystem für blinde Menschen angebracht. Die Gebäude sollen barrierefrei ausgestattet werden, etwa durch Dusch-Rollstühle oder Türgriffe in entsprechender Höhe.
Menschen mit Behinderungen sollen am Konzept mitwirken. Der Behindertenbeirat der Landeshauptstadt München wird die umgesetzten Teilmaßnahmen prüfen.

Stand der Umsetzung:
Die Maßnahme wird bearbeitet.

Kontakt:
Gesundheitsreferat,
Beteiligungsmanagement München Klinik
GSR-BdR-BM
bm.gsr@muenchen.de

Maßnahme 8: Schuleingangsuntersuchung für alle Kinder

Ziel:
Kinder mit Beeinträchtigungen sollen uneingeschränkt an der gesetzlich vorgeschriebenen Gesundheitsuntersuchung zur Einschulung teilnehmen können. Die Untersuchung und Beratung gehen auf die speziellen Bedürfnisse der Kinder ein.
Die Eltern sollen über die inklusive Schuleingangsuntersuchung aufgeklärt werden, weil viele davon ausgehen, dass die Untersuchung nur für Kinder ohne Behinderungen gedacht ist.

Maßnahme:
Eltern erhalten detaillierte Informationen zum Ablauf der Untersuchung. Sie können im Vorfeld eine umfassende Beschreibung des Krankheitsbildes ihres Kindes abgeben, damit die Durchführung von Screening und ärztlicher Untersuchung besser geplant werden kann. Sofern Förderungs- und Therapiebedarf ermittelt wurde, kann der Einsatz möglicher Hilfsmittel in der Schule unterstützt werden.
Um Standards für die Maßnahme entwickeln zu können, werden Befragungen bei betroffenen Familien durchgeführt sowie Fachstellen und Expert*innen hinzugezogen. Im Jahr 2021 soll die Umsetzung der Maßnahme überprüft werden

Stand der Umsetzung:
Die Maßnahme wird bearbeitet.

Kontakt:
Gesundheitsreferat,
Hauptabteilung Gesundheitsvorsorge
schulgesundheit.gsr@muenchen.de

Maßnahme 9: Studie SICHTBAR: Wie leben Menschen mit seelischen Behinderungen in München?

Ziel: 
Über die Lebenslagen und Barrieren von Menschen mit seelischen Behinderungen ist nur sehr wenig bekannt. Deshalb soll eine Studie durchgeführt und veröffentlicht werden. Der Einblick in den Alltag und die Kenntnisse über die Bedürfnisse von Menschen mit seelischen Behinderungen führt zu einem größeren Verständnis für ihre Situation. Das ist eine wichtige Grundlage, um Maßnahmen zu entwickeln und die Teilhabe von Menschen mit seelischen Behinderungen zu verbessern.

Maßnahme:
Die Studie wird von einem wissenschaftlichen Institut geleitet. In Zusammenarbeit mit Betroffenen und Fachkräften werden die benötigten Informationen gesammelt und ausgewertet. Menschen mit seelischen Behinderungen werden in allen Phasen des Prozesses aktiv beteiligt und damit gestärkt. Die Maßnahme soll Ende 2021 abgeschlossen sein.

Stand der Umsetzung:
Die Maßnahme wird bearbeitet. Die Studie SICHTBAR ist beendet und der Bericht dazu erschienen.
Hier gibt es den Bericht als PDF-Datei zum Herunterladen: SICHTBAR – Bericht zur Lebenslage von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen in München

Kontakt:
Gesundheitsreferat
Geschäftsbereich Gesundheitsplanung
de.gsr@muenchen.de

Maßnahme 10: Informationen über Angebote für Menschen mit seelischen Behinderungen

Ziel:
München verfügt über ein breit gefächertes und gut ausgebautes Angebot für Menschen mit seelischen Behinderungen. Dazu gehören neben Beratungs- und Behandlungsangeboten auch Angebote im Bereich Freizeit und Alltagsunterstützung, Selbsthilfe oder Wohn- und Arbeitsformen.

Es ist oft nicht leicht, das Passende aus dem Angebotsspektrum zu finden. Eine Internetseite mit begleitender Broschüre soll den Zugang für alle Münchner Bürger*innen erleichtern. Menschen mit seelischen Behinderungen können sich dadurch selbst besser informieren und durch Fachkräfte gezielter beraten werden.

Maßnahme:
Aufbau und Inhalte der Internetseite und der Broschüre werden von Menschen mit seelischen Behinderungen, Fachkräften des Gesundheitsreferats und externen Fachkräften erarbeitet. Zusammen mit einer* externen Anbieter*in werden diese Informationen übersichtlich aufbereitet und eine Homepage mit Broschüre erstellt sowie regelmäßig aktualisiert. Die Maßnahme soll bis Ende 2021 abgeschlossen sein.

Stand der Umsetzung:
Die Maßnahme ist umgesetzt und wird dauerhaft fortgeführt.

Kontakt:
Gesundheitsreferat
Hauptabteilung Gesundheitsvorsorge
gvo3.gsr@muenchen.de


Weitere Handlungsfelder des 2. Aktionsplans

Handlungsfeld 1

Frühe Förderung, Schule, formale Bildung

Handlungsfeld 3

Arbeit, Beschäftigung

Handlungsfeld 4

Mobilität, Bauen, Wohnen

Handlungsfeld 5

Arbeit, Beschäftigung

Handlungsfeld 6

Frühe Förderung, Schule, formale Bildung

Handlungsfeld 7

Frühe Förderung, Schule, formale Bildung

Handlungsfeld 8

Teilhabe am öffentlichen und politischen Leben