Handlungsfeld 4

Das Handlungsfeld 4 des 2. Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) enhält Maßnahmen für die Bereiche Mobilität, Bauen und Wohnen.

Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention

Artikel 20 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) fordert Mobilität und Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen. Denn dies sind zentrale Voraussetzungen für Begegnungen von Menschen mit und ohne Behinderungen. Mobilitätshilfen, Geräte oder Unterstützung durch andere Personen sollen zu einem erschwinglichen Preis bezogen werden können.

In der UN-BRK gibt es keinen eigenen Artikel zum Thema Wohnen. Es beziehen sich mehrere Passagen von Artikel 9 und 19 darauf. Menschen mit Behinderungen sollen möglichst selbstbestimmt leben können. Dafür werden genügend geeignete Wohnungen benötigt.

Wirbel mit einem Haus und einem offenen Schloss-Symbol in der Mitte

Mobilität, Orientierung und Zugänglichkeit

Die folgenden sechs Maßnahmen verbessern Mobilität, Orientierung und Zugänglichkeit im öffentlichen Raum.

Maßnahme 13: Rollstuhltaxis

Ziel:
Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind und nicht umgesetzt werden können, können derzeit nur mit speziellen Fahrdiensten befördert werden. Das bedeutet eine Einschränkung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, da Fahrdienste nur selten spontan oder nachts und am Wochenende zur Verfügung stehen. Deswegen sollen Großraumtaxis zu rollstuhlgerechten Fahrzeugen umgebaut werden.

Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, können dann spontan und flexibel mit einem Taxi befördert werden. Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wird für Rollstuhlfahrer*innen durch die Verbesserung der persönlichen Mobilität gefördert.

Maßnahme:
Taxiunternehmer*innen bekommen von der Landeshauptstadt München einen Zuschuss. Dies ermöglicht ihnen den Umbau bereits vorhandener oder neu gekaufter Taxis. Auf diese Weise wird der Bestand an rollstuhlgerechten Taxis erhöht.

Von 2020 bis 2023 können Taxiunternehmen die Zuschüsse beantragen. Anschließend wird der Erfolg der Maßnahme ausgewertet.

Stand der Umsetzung:
Die Maßnahme ist umgesetzt.
Mehrere Taxi-Unternehmen haben Zuschüsse beantragt und erhalten. Es wurden mehrere Taxis zu rollstuhlgerechten Fahrzeugen umgebaut.

Kontakt:
Sozialreferat
Beteiligung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen
inklusion.soz@muenchen.de

Maßnahme 14: Verbesserung der Beschilderung in Münchner U-Bahnhöfen

Ziel:
Fahrgäste der Münchner U-Bahn bewegen sich oft in sehr unruhigen Bahnhöfen voller digitaler Anzeigen, bunter Werbung und greller Ladenbeleuchtung. Wenn man sich nicht auskennt, wird dadurch eine einfache Orientierung oft erschwert.

Deshalb will die MVG (Münchner Verkehrsgesellschaft) alle U-Bahnhöfe auf eine neue Beschilderung umrüsten, die besser auffällt, gut lesbar und leichter verständlich ist. Die Gestaltung der neuen Schilder soll für alle hundert U-Bahnhöfe einheitlich sein und für eine leichtere Orientierung sorgen.

Durch Tests mit verschiedenen Kund*innengruppen wurde eine Beschilderung entwickelt, welche alle Ansprüche erfüllt.

Besonders wichtig ist eine deutlichere Kennzeichnung von Aufzügen, welche oft versteckt in Nischen liegen oder nur schwer zu finden sind.

Maßnahme:
Es wird eine einheitliche Beschilderung und zusätzliche Beleuchtung der Aufzugtüren zur besseren Auffindbarkeit eingeführt werden.

Stand der Umsetzung:
Die Maßnahme ist umgesetzt.

Kontakt:
Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG),
Beauftragte für Fahrgäste mit Mobilitätseinschränkungen
mvg.barrierefreiheit@swm.de

Maßnahme 15: WC-Finder

Ziel:
Barrierefreie öffentliche Toilettenanlagen sollen leichter aufgefunden werden können. Menschen mit Beeinträchtigungen haben dadurch die Möglichkeit, sich besser im öffentlichen Raum zu bewegen und an der Gesellschaft teilzuhaben.

Maßnahme:
Die verschiedenen Dienststellen der Stadt München, die für öffentliche Toilettenanlagen zuständig sind, liefern ihre Daten in einem einheitlichen Datenmodell. Dieses Datenmodell wird gemeinsam entwickelt. Darin sollen unter anderem folgende Informationen enthalten sein:

  • Öffnungszeiten
  • Ist die Nutzung mithilfe des Euro-WC-Schlüssels möglich?
  • Rillen im Boden
  • Wie kann die Toilette angefahren werden?

Auf der Grundlage dieses Datenmodells können die Informationen stadtintern aktuell gehalten werden. Die Stadt München wird diese Informationen über das GeoPortal München unter der Internetadresse https://geoportal.muenchen.de veröffentlichen. Zudem können die Daten über das Open Data Portal der Stadt München bezogen werden. So sind weitere Angebote denkbar.

Der reguläre Betrieb der Online-Version ist bis Ende des Jahres 2020 vorgesehen. In einer weiteren Ausbaustufe ist geplant, weitere externe Akteur*innen aktiv einzubinden.

Stand der Umsetzung:
Die Maßnahme wird bearbeitet.

Kontakt:
Kommunalreferat, Steuerung und Betriebe, sb.kom@muenchen.de
Kommunalreferat, GeodatenService München, geoportal@muenchen.de

Bauen und Wohnen

Weil es in München einen großen Bedarf an günstigen, barrierefreien Wohnungen gibt, wurden diese Maßnahmen entwickelt.

Maßnahme 16: Zuschüsse für den barrierefreien Umbau von Wohnungen

Ziel:
In München gibt es zu wenig barrierefreie Wohnungen. Deshalb sollen Wohnungen im Bestand barrierefrei umgebaut werden.

Maßnahme:
Die Landeshauptstadt München legt ein Zuschussprogramm auf, mit dem Eigentümer*innen von Mehrfamilienhäusern ihre Wohnungen barrierefrei umbauen können. Insbesondere bietet sich dieses Programm bei Neuvermietung an.

Es gibt zwar bereits verschiedene Förderprogramme. Diese gelten aber entweder nur für Neubauten oder nur für bestehende Wohnungen, deren Bewohner*innen einen konkreten Bedarf für den barrierefreien Umbau haben. Das neue Programm richtet sich an Eigentümer*innen, die auch ohne konkreten Bedarf ihre Wohnung barrierefrei umbauen möchten. Es gilt für Wohnungen, die vor 2008 gebaut wurden, weil die Barrierefreiheit bis dahin noch nicht baurechtlich verankert war. Die dafür benötigten Förderrichtlinien sollen im Jahr 2020 vom Stadtrat beschlossen werden.

Stand der Umsetzung:
Die Maßnahme hat noch nicht begonnen.

Kontakt:
Referat für Stadtplanung und Bauordnung,
Abteilung Wohnungsbauförderung technische Begutachtung, Projektbegleitung
plan.ha3-2@muenchen.de

Maßnahme 17: Zuschussprogramm „Wohnen am Ring“

Ziel:
In München gibt es zu wenig barrierefreie Wohnungen. Deshalb sollen bestehende Wohnungen am Mittleren Ring auch barrierefrei umgebaut werden.

Maßnahme:
Mit dem Programm „Wohnen am Ring“ werden Lärmschutzmaßnahmen am Mittleren Ring gefördert. Dabei werden die bestehenden Häuser oft umgebaut.

Wenn Gebäudeeigentümer*innen einen Antrag auf einen Zuschuss aus diesem Programm stellen, sollen sie auch zu einem barrierefreien Umbau der Wohnungen angeregt werden. Die Förderrichtlinien des Programms „Wohnen am Ring“ soll der Stadtrat noch im Jahr 2019 anpassen. Das neue Programm soll 2020 starten.

Stand der Umsetzung:
Die Maßnahme hat noch nicht begonnen.

Kontakt:
Referat für Stadtplanung und Bauordnung,
Abteilung Wohnungsbauförderung technische Begutachtung, Projektbegleitung
plan.ha3-2@muenchen.de

Maßnahme 18: Mehr barrierefreie Wohnungen auf geeigneten städtischen Grundstücken

Ziel:
In München gibt es zu wenig barrierefreie Wohnungen. Auf städtischen Grundstücken soll die Zahl der barrierefreien Wohnungen im Neubau erhöht werden.

Maßnahme:
Die Landeshauptstadt München schreibt eigene Flächen für den Wohnungsbau aus.

Bei geeigneten Grundstücken sollen Bewerber*innen bevorzugt werden, die mehr barrierefreie Wohnungen bauen, als gesetzlich vorgeschrieben. Dazu werden bei den Ausschreibungen entsprechende Auswahlkriterien vom Stadtrat festgelegt.

Stand der Umsetzung:
Die Maßnahme ist umgesetzt.
Für den Stadtteil Freiham wurden Konzeptbausteine entwickelt, die bei der Vergabe von Grundstücken für den Wohnungsbau verwendet wurden. Sie werden nun für andere Neubaugebiete wie das Gebiet der ehemaligen Bayernkaserne weiterentwickelt.

Kontakt:
Referat für Stadtplanung und Bauordnung,
Abteilung Wohnungsbauförderung technische Begutachtung, Projektbegleitung
plan.ha3-2@muenchen.de

Maßnahme 35: Barrierefreiheit bei freifinanziertem Wohnungsbau

Ziel:
Im freifinanzierten Wohnungsbau werden alle Beteiligten für barrierefreies Bauen gewonnen. Die gesetzlichen Regeln werden kontrolliert und durchgesetzt. Dadurch entsteht mehr barrierefreier Wohnraum in München.

Maßnahme:
Das Planungsreferat erarbeitet ein Konzept, wie mehr barrierefreie Wohnungen gebaut werden. Dazu gehört:

  • Schon bei der Genehmigung werden Bauherr*innen informiert und beraten.
  • Bei der Genehmigung oder bei der Begutachtung der Pläne wird auf Barrierefreiheit geachtet.
  • Die Umsetzung wird kontrolliert.
  • Wer die Gesetze und Vorgaben nicht einhält, muss eine Geldbuße zahlen.
  • Über die Zahl und Lage barrierefreier Wohnungen wird eine Statistik aufgebaut.

Das Konzept wird nach und nach umgesetzt: Die Stellen werden besetzt, die Mitarbeiter*innen geschult, Broschüren gestaltet und gedruckt und die Bauberatung aufgebaut.

Stand der Umsetzung:
Die Maßnahme wurde begonnen.
Am 21. Dezember 2022 hat der Stadtrat vier Personalstellen für die Maßnahme bewilligt.
Davon wird eine Stelle zum 1. Oktober 2025 besetzt.

Kontakt:
Referat für Stadtplanung und Bauordnung,
Lokalbaukommission, Grundsatzangelegenheiten
plan.ha4-grundsatz@muenchen.de

 


Weitere Handlungsfelder des 2. Aktionsplans

Handlungsfeld 1

Frühe Förderung, Schule, formale Bildung

Handlungsfeld 2

Gesundheit, Rehabilitation, Prävention, Pflege

Handlungsfeld 3

Arbeit, Beschäftigung

Handlungsfeld 5

Arbeit, Beschäftigung

Handlungsfeld 6

Frühe Förderung, Schule, formale Bildung

Handlungsfeld 7

Frühe Förderung, Schule, formale Bildung

Handlungsfeld 8

Teilhabe am öffentlichen und politischen Leben