Handlungsfeld 5

Das Handlungsfeld 5 des 2. Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) enhält Maßnahmen für die Bereiche Erholung, Freizeit, Kultur, Sport und Tourismus.

Vorgaben der UN-BRK

In Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) wird das Recht der Menschen mit Behinderungen auf lebenslanges Lernen gesichert. Artikel 30 der UN-BRK fordert die „Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport“. Es müssen alle geeigneten Vorkehrungen getroffen werden, dass eine Teilhabe sowohl aktiv als Künstler*in als auch passiv als Konsument*in möglich ist.

Wirbel mit einer Theatermaske und einem Fussball in der Mitte

Kulturelle Orte

Es fehlen Beratungen und Informationen zur Zugänglichkeit kultureller Orte und Veranstaltungen.

Maßnahme 19: Inklusive Münchner Stadtbibliothek

Ziel:
Die Münchner Stadtbibliothek achtet darauf, dass alle neu gebauten Bibliotheken barrierefrei zugänglich sind. Sie entwickelt ihre Angebote weiter, damit Menschen in allen Lebenssituationen teilhaben können.

Maßnahme:
Diese Ziele werden durch unterschiedliche Maßnahmen erreicht:

  • Im Mittelpunkt steht der Neubau der inklusiven Stadtteilbibliothek in Freiham. Die Eröffnung ist im Jahr 2021 geplant.
  • Bei Sanierungen von bestehenden Stadtteilbibliotheken wird die barrierefreie Zugänglichkeit verbessert.
  • Bei Veranstaltungen werden inklusive Aspekte berücksichtigt.
  • Der Mobile Mediendienst und die Angebote der Krankenhausbibliotheken werden ausgebaut.
  • Für Zielgruppen, die auf einen speziellen Service angewiesen sind, etwa Menschen mit Sehbehinderungen, werden die Angebote weiterentwickelt.

Ab dem Jahr 2021 wird die Maßnahme Schritt für Schritt durchgeführt.

Stand der Umsetzung:
Die Maßnahme wird bearbeitet.

Kontakt:
Kulturreferat,
Münchner Stadtbibliothek
stb.inklusion.kult@muenchen.de

Maßnahme 20: Kultur barrierefrei München

Ziel:
Eine neue Website und eine App, die Informationen über die Barrierefreiheit von Münchner Spielstätten bieten, sollen Menschen mit Behinderungen den Besuch von Kulturveranstaltungen und die Planung erleichtern.

Maßnahme:
Im Rahmen der Maßnahme wird eine barrierefreie Website und eine App entwickelt, die alle Informationen zur Zugänglichkeit kultureller Orte in München bündeln. Münchner Spielstätten werden auf Zugänglichkeit für Rollstuhlfahrer*innen, Menschen mit einer Gehbehinderung, gehörlose Menschen, Menschen mit einer Hörbehinderung, blinde Menschen, Menschen mit einer Sehbehinderung, Menschen mit Lernschwierigkeiten und Menschen mit psychischen und seelischen Behinderungen überprüft. Die Informationen zu den einzelnen Kulturorten werden auf Website und App veröffentlicht und laufend aktualisiert. Kulturveranstalter*innen werden aufgefordert, ihre Angebote mit der Internetseite zu verlinken.

Die Datenbank wird bis zum Jahr 2022 fertiggestellt.

Stand der Umsetzung:
Die Maßnahme ist umgesetzt.

Kontakt:
KulturRaum München e.V., info@kultur-barrierefrei-muenchen.de
Club Behinderter und ihrer Freunde e.V., info@cbf-muenchen.de

Maßnahme 21: Ferienangebote für alle!

Ziel:
Familien erhalten mehr Informationen, ob Ferienangebote für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen zugänglich und nutzbar sind.

Maßnahme:
Auf der Internetseite https://www.ferien-muenchen.de/ werden die Ferienangebote für Kinder und Jugendliche von verschiedenen Anbieter*innen dargestellt. Im Rahmen der Maßnahme wird die Darstellung der Angebote durch Piktogramme verbessert. Dadurch ist es für Eltern sowie für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen leichter, geeignete Angebote auszuwählen. Die Teilhabe von Kindern mit Beeinträchtigungen an Ferienmaßnahmen wird dadurch erleichtert. Die Überarbeitung der Datenbank ist für das Jahr 2019 geplant.

Stand der Umsetzung:
Die Maßnahme ist umgesetzt.

Kontakt:
Sozialreferat, Stadtjugendamt,
Sachgebiet Ferienangebote,
ferienangebote.soz@muenchen.de

Maßnahme 22: Münchner Inklusionstag

Ziel:
Der Münchner Inklusionstag soll die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und ihre Umsetzungsmöglichkeiten an alle Teilnehmer*innen der Veranstaltung vermitteln.

Maßnahme:
Am 18. Oktober 2022 findet von 12 Uhr bis 18 Uhr in der Alten Kongresshalle nahe der Theresienwiese der Münchner Inklusionstag statt. Auf der Veranstaltung werden Wissen und Anregungen zur Umsetzung der Inklusion vermittelt. Alle Anwesenden haben die Gelegenheit, Kontakte zu knüpfen und neue Ideen und Kooperationspartner*innen für weitere Projekte zu finden.

Mit einem Vortrag, Workshops, Informationsangeboten und einem Kulturprogramm wird das Wissen über inklusive Handlungsweisen bei den Teilnehmer*innen vertieft. Die Veranstaltung wendet sich an alle, die schon inklusive Angebote anbieten oder in Zukunft anbieten wollen, an Akteur*innen aus allen Themengebieten der UN-BRK und an interessierte Bürger*innen.

Stand der Umsetzung:
Die Maßnahme ist umgesetzt.

Kontakt:
Kulturreferat, Inklusion, inklusion.kult@muenchen.de
Sozialreferat, Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-BRK,
inklusion.soz@muenchen.de

Kulturelle Mitgestaltung

Bürgerschaftliches Engagement und kulturelle Mitgestaltung sollen gefördert werden.

Maßnahme 23: Inklusion bei der Schauspielausbildung an der Otto-Falckenberg-Schule

Ziel:
Anhand der städtischen Otto-Falckenberg-Schule soll exemplarisch herausgearbeitet werden, wo Möglichkeiten und Grenzen einer inklusiven Aus- und Weiterbildung in kreativen Berufen liegen.

Maßnahme:
Im Jahr 2019 führt die Otto-Falckenberg-Schule einen mehrtägigen inklusiven Theater-Workshop durch. Beteiligen können sich am Schauspielberuf Interessierte mit und ohne Beeinträchtigungen. Im Anschluss daran soll jährlich ein inklusives Projekt angeboten werden. Nach Beendigung der Projektreihe wird es im Jahr 2022 eine Evaluierung und ein Symposium geben. Ziel ist die Aufarbeitung der Erfahrungen. Darüber hinaus soll die Barrierefreiheit der Ausbildungseinrichtungen verbessert werden.

Stand der Umsetzung:
Die Maßnahme ist umgesetzt.

Kontakt:
Kulturreferat,
Abteilung 1 Kunst und Inklusion
kunstundinklusion@muenchen.de

Maßnahme 24: Ehrenamtliche Freizeitassistenzen gesucht

Ziel:
Mit Hilfe von Ehrenamtlichen sollen Menschen mit Beeinträchtigungen mehr Möglichkeiten erhalten, ihre Freizeit zu gestalten.

Maßnahme:
Menschen mit Behinderungen erhalten mit Unterstützung durch Ehrenamtliche die Möglichkeit, außerhalb ihrer üblichen Bezugsgruppen an Freizeitaktivitäten aller Art teilzuhaben.

Die Maßnahme basiert auf vier Säulen:

  1. Image-Kampagne
  2. Anlaufstelle für interessierte Ehrenamtliche
  3. Aktionen bei Einrichtungen der Behindertenhilfe
  4. Professionelle Begleitung der Ehrenamtlichen

Bei dieser Maßnahme kooperieren das Sozialreferat der Landeshauptstadt München mit der Offenen Behindertenarbeit (OBA) evangelisch in der Region München und mit der Förderstelle für Bürgerschaftliches Engagement (FöBe).

Nach einer Konzeptionsphase in den Jahren 2019 und 2020 werden ab 2021 geeignete Ehrenamtliche an Einrichtungen vermittelt.

Stand der Umsetzung:
Die Maßnahme ist umgesetzt.

Kontakt:
Sozialreferat, Gesellschaftliches Engagement,
Bürgerschaftliches Engagement
engagement.soz@muenchen.de

Maßnahme 25: Engagement von Menschen mit Behinderungen als Ehrenamtliche

Ziel:
Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sollen darüber informiert werden, wie sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten selbst ehrenamtlich tätig werden können.

Maßnahme:
Menschen mit Mobilitätseinschränkungen werden individuell beraten, wie sie ihr Potenzial für eine ehrenamtliche Tätigkeit ausschöpfen können. Die geplante Image-Kampagne im Rahmen der Maßnahme 24 des 2. Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wird mit Informationen zur Situation von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen unterstützt. Eine enge Kooperation mit den Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Freiwilligen-Agenturen wird gefördert. Die Maßnahme beginnt mit dem Aufbau von Kooperationen im Jahr 2019 und soll im Jahr 2022 evaluiert werden.

Stand der Umsetzung:
Die Maßnahme ist umgesetzt.
Ein Netzwerk zur Vermittlung von Ehrenamtlichen mit Mobilitätseinschränkung wurde aufgebaut. Ein Konzept für das Projekt wurde erstellt.

Kontakt:
Sozialreferat, Gesellschaftliches Engagement,
Bürgerschaftliches Engagement
engagement.soz@muenchen.de

Maßnahme 26: FRIDA & KURT – Freude mit Kultur im Viertel

Ziel:
Senior*innen mit und ohne Behinderungen aus einem Stadtviertel kommen zu Angeboten der Volkskultur zusammen.

Maßnahme:
Unter Anleitung von professionellen Vermittler*innen werden ältere Menschen mit und ohne Behinderungen angeleitet, gemeinsam zu singen, zu tanzen, Theater zu spielen und zu erzählen. Durch einen Begleit- und Transportdienst können auch Menschen mit Mobilitätseinschränkungen an den Veranstaltungen teilnehmen. So können sich Bewohner*innen mit und ohne Beeinträchtigungen in ihrem Viertel begegnen.

Bei dieser Maßnahme kooperiert das Kulturreferat mit dem Sozialreferat und dem Verein KulturRaum München sowie mit weiteren Vereinen, Pflegediensten, Pflegeheimen und Hausärzt*innen.

Die Maßnahme hat bereits im Jahr 2018 begonnen.

Stand der Umsetzung:
Die Maßnahme ist umgesetzt.
Es finden regelmäßig Angebote statt.

Kontakt:
Kulturreferat,
Abteilung 3 – Volkskultur
volkskultur@muenchen.de

Weitere Schwerpunkte

Zu weiteren Schwerpunkten wurden folgende Maßnahmen entwickelt:

Maßnahme 27: Induktive Höranlagen in den Tourist-Informationen

Ziel:
Die Kommunikation zwischen den Beschäftigten der Tourist-Informationen mit Tourist*innen und Bürger*innen, die eine Hörbeeinträchtigung haben, soll verbessert werden.

Maßnahme:
In den beiden Tourist-Informationen im Rathaus am Marienplatz und am Hauptbahnhof werden Induktionsanlagen für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen installiert. Somit können Menschen mit Höreinschränkungen, die mit Hörgeräten mit T-Spule oder Cochlea-Implantaten versorgt sind, das Gesprochene besser verstehen.

Die Induktionsanlagen werden im Jahr 2019 eingebaut.

Stand der Umsetzung:
Die Maßnahme ist umgesetzt.
Die beiden Münchner Tourist-Informationen wurden mit induktiven Höranlagen ausgestattet.

Kontakt:
Referat für Arbeit und Wirtschaft,
Fachbereich 4 Tourismus
tourismus.marketing@muenchen.de

Maßnahme 28: Inklusionsorientierter Sportstättenbau

Ziel:
Das Referat für Bildung und Sport entwickelt einen Leitfaden für den inklusionsorientierten Schulsportstättenbau.

Maßnahme:
Der Leitfaden enthält verpflichtende Mindestanforderungen für den Bau von Schulsportstätten wie Sporthallen, Freisportanlagen und Schulschwimmbäder. Über die Mindestanforderungen hinaus stellt der Leitfaden als Sonderanforderungen die speziellen Bedürfnisse des Rollstuhlsports, des Blinden- und Sehbehindertensports und des Gehörlosensports dar.

Stand der Umsetzung:
Die Maßnahme ist umgesetzt.
Der Leitfaden ist im Sommer 2021 erschienen.

Kontakt:
Referat für Bildung und Sport,
Bereich sportsoziale Themen
sportsoziale.themen@muenchen.de

Maßnahme 29: Badespaß für alle!

Ziel:
Münchner*innen mit und ohne Beeinträchtigungen sollen die Münchner Badeseen leichter nutzen können, um dort ihre Freizeit zu genießen.

Maßnahme:
Um Badespaß für alle Münchner*innen – egal ob mit oder ohne Beeinträchtigungen – zu ermöglichen, werden an den Ufern des Lußsees, des Feldmochinger Sees, des Fasaneriesees und des Lerchenauer Sees spezielle Stege gebaut. Die Stege, bestehend aus Rampen und Geländer, sollen als Einstiegshilfen dienen.

Dadurch entstehen neue Angebote mit positiven Auswirkungen auf die Freizeit-, Erholungs- und Sportmöglichkeiten für alle Menschen. Die Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Beeinträchtigungen sowie für Senior*innen werden verbessert.

Die Planungen für die Stege werden mit dem Behindertenbeirat der Landeshauptstadt München abgestimmt. Die Stege sollen bis 2022 angebracht sein.

Stand der Umsetzung:
Die Maßnahme wird bearbeitet.

Kontakt:
Baureferat,
Hauptabteilung Gartenbau
gartenbau@muenchen.de

Maßnahme 35: Barrierefreiheit bei freifinanziertem Wohnungsbau

Ziel:
Im freifinanzierten Wohnungsbau werden alle Beteiligten für barrierefreies Bauen gewonnen. Die gesetzlichen Regeln werden kontrolliert und durchgesetzt. Dadurch entsteht mehr barrierefreier Wohnraum in München.

Maßnahme:
Das Planungsreferat erarbeitet ein Konzept, wie mehr barrierefreie Wohnungen gebaut werden. Dazu gehört:

  • Schon bei der Genehmigung werden Bauherr*innen informiert und beraten.
  • Bei der Genehmigung oder bei der Begutachtung der Pläne wird auf Barrierefreiheit geachtet.
  • Die Umsetzung wird kontrolliert.
  • Wer die Gesetze und Vorgaben nicht einhält, muss eine Geldbuße zahlen.
  • Über die Zahl und Lage barrierefreier Wohnungen wird eine Statistik aufgebaut.

Das Konzept wird nach und nach umgesetzt: Die Stellen werden besetzt, die Mitarbeiter*innen geschult, Broschüren gestaltet und gedruckt und die Bauberatung aufgebaut.

Stand der Umsetzung:
Die Maßnahme wurde begonnen.
Am 21. Dezember 2022 hat der Stadtrat vier Personalstellen für die Maßnahme bewilligt.
Davon wird eine Stelle zum 1. Oktober 2025 besetzt.

Kontakt:
Referat für Stadtplanung und Bauordnung,
Lokalbaukommission, Grundsatzangelegenheiten
plan.ha4-grundsatz@muenchen.de


Weitere Handlungsfelder des 2. Aktionsplans

Handlungsfeld 1

Frühe Förderung, Schule, formale Bildung

Handlungsfeld 2

Gesundheit, Rehabilitation, Prävention, Pflege

Handlungsfeld 3

Arbeit, Beschäftigung

Handlungsfeld 4

Mobilität, Bauen, Wohnen

Handlungsfeld 6

Frühe Förderung, Schule, formale Bildung

Handlungsfeld 7

Frühe Förderung, Schule, formale Bildung

Handlungsfeld 8

Teilhabe am öffentlichen und politischen Leben