Handlungsfeld 7

Das Handlungsfeld 7 des 2. Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) enthält Maßnahmen für die Bereiche selbstbestimmte Lebensführung, soziale und finanzielle Sicherheit, Familie, persönliche Assistenz.

Vorgaben der UN-BRK

In Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) wird gefordert, dass Menschen mit Behinderungen ihre Wohnform selbst wählen können. Außerdem sollen sie behinderungsspezifische Unterstützungsdienste nutzen können. Alle öffentlichen Einrichtungen sollen Menschen mit Behinderungen zur Verfügung stehen.

Artikel 23 der UN-BRK beschreibt das Recht auf Ehe, Familie und Kinder sowie die Unterstützung bei der elterlichen Verantwortung.

Wirbel mit einer Hand mit ausgestrecktem Zeigefinger in der Mitte

Selbstbestimmte Lebensführung

Oft wird Unterstützung benötigt, die über die gesetzlichen Leistungen hinausgeht. Mit dieser Maßnahme sollen dafür Ehrenamtliche geworben werden.

Maßnahme 32: Ehrenamtliche unterstützen und begleiten Menschen mit Behinderungen

Ziel:
Viele Menschen mit Behinderungen stehen im privaten Haushalt vor Aufgaben, die ihnen schwerfallen und die nicht durch Sozialleistungen abgedeckt sind. Deswegen sollen Ehrenamtliche die Menschen mit Behinderungen unterstützen, ihr Leben möglichst selbstbestimmt zu führen.

Maßnahme:
Ehrenamtliche Assistenzkräfte werden geschult, damit sie für die persönliche Unterstützung von Menschen mit Behinderungen eingesetzt werden können. Das Tätigkeitsfeld umfasst kleine Reparaturen und Handreichungen im Haushalt sowie die Begleitung zu Ärzt*innen, Untersuchungen und Ämtern. Beratungsstellen, Verbände und Freiwilligen-Agenturen erstellen gemeinsam das Konzept für diese Maßnahme.

Träger*in des Unterstützungs- und Begleitdienstes ist der Verein ZIRKEL für kulturelle Bildung. Der Verein entwickelt im Jahr 2022 ein Schulungskonzept für Ehrenamtliche. Ab dem Jahr 2023 sollen sie zum Einsatz kommen.

Stand der Umsetzung:
Die Maßnahme wird bearbeitet.

Kontakt:
Sozialreferat,
Gesellschaftliches Engagement, Bürgerschaftliches Engagement
engagement.soz@muenchen.de

Beratung und Unterstützungsangebote

In München gibt es viele Beratungs- und Unterstützungsangebote, die aber viele Menschen nicht kennen. Folgende Maßnahme hilft, die Angebote leichter zu finden.

Maßnahme 33: Zentrales Informationsangebot für Menschen mit Behinderungen

Ziel: 
In München gibt es viele Angebote für Menschen mit Behinderungen. Für Familien, die Kinder mit Behinderungen haben, für Menschen mit Beeinträchtigungen sowie für beratende Fachkräfte ist es oft schwierig, Informationen zu den Angeboten zu finden. Durch die Möglichkeit, sich an einem zentralen Ort schnell und gezielt informieren zu können, soll ihr Alltag erleichtert werden.

Maßnahme:
Auf der Internetseite der Behindertenbeauftragen der Landeshauptstadt München wird es eine Übersicht mit kurzer Beschreibung und Verlinkung zu allen Beratungs- und Unterstützungsangeboten geben.

Um einen besseren Überblick zu ermöglichen, werden die Angebote in verschiedene Bereiche unterteilt. Es wird zum Beispiel Rubriken geben wie frühkindliche Förderung, Gesundheit, Mobilität oder Schule. Zusätzlich werden Informationen zum Thema gesetzliche Ansprüche bereitgestellt.

Die Recherche, Sammlung und Pflege der Daten wird ab dem Jahr 2020 von einer* erfahrenen Träger*in übernommen.

Stand der Umsetzung:
Die Maßnahme ist umgesetzt.

Kontakt:
Sozialreferat,
Büro der Behindertenbeauftragten
behindertenbeauftragte.soz@muenchen.de

Teilhabe

Mit dieser Maßnahme sollen Menschen mit Behinderungen aktiv am Leben im Stadtviertel teilnehmen können.

Maßnahme 34: Bessere Teilhabe in den Stadtvierteln

Ziel: 
Menschen mit Behinderungen sollen in ihren Stadtvierteln besser sozial und kulturell aktiv werden können. Dazu sollen die sozialen und kulturellen Einrichtungen im Stadtviertel besser nutzbar werden.

Maßnahme:
Regionale Gremien (Regsam), Bezirksausschuss-Beauftragte, soziale und kulturelle Einrichtungen, das Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und die Sozialplanung koordinieren und unterstützen gemeinsam die Inklusionsbemühungen in den Stadtvierteln.

Dazu werden Anlaufstellen beziehungsweise Ansprechpartner*innen für das Thema vor Ort gesucht. Bereits bestehende, bekannte Einrichtungen wie zum Beispiel Nachbarschaftstreffs, Bildungslokale oder Stadtteilbibliotheken sollen diese Funktion übernehmen.

Stand der Umsetzung:
Die Maßnahme ist umgesetzt.
In der Blumenau, Am Hart und in Moosach sind Anlaufstellen für Inklusion eingerichtet. In der Schwanthalerhöhe ist Inklusion von 2021 bis 2023 Schwerpunktthema von Regsam, dem Netzwerk für soziale Arbeit in München.

Kontakt:
Sozialreferat,
Amt für Soziale Sicherung
sozialesicherung.soz@muenchen.de


Weitere Handlungsfelder des 2. Aktionsplans

Handlungsfeld 1

Frühe Förderung, Schule, formale Bildung

Handlungsfeld 2

Gesundheit, Rehabilitation, Prävention, Pflege

Handlungsfeld 3

Arbeit, Beschäftigung

Handlungsfeld 4

Mobilität, Bauen, Wohnen

Handlungsfeld 5

Arbeit, Beschäftigung

Handlungsfeld 6

Frühe Förderung, Schule, formale Bildung

Handlungsfeld 8

Teilhabe am öffentlichen und politischen Leben