Menschen mit Behinderungen im Katastrophenfall schützen
Anlässlich des bundesweiten Warntags am 10. September macht das Deutsche Institut für Menschenrechte in einer Pressemitteilung auf Folgendes aufmerksam: In Notlagen und Katastrophen ist das Sterberisiko von Menschen mit Behinderungen bis zu viermal höher als das von Menschen ohne Behinderungen. Deshalb müssten Menschen mit Behinderungen im Zivil- und Katastrophenschutz dringend stärker berücksichtigt werden.
In der Pressemeldung des Instituts erklärt Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts: „Barrierefreie Infrastruktur und Kommunikation sind im Katastrophenfall entscheidend. Ob Warnungen nicht nur akustisch, sondern auch optisch erfolgen, Fluchtwege oder Schutzräume barrierefrei zugänglich sind oder Informationen in Leichter Sprache zur Verfügung stehen, beeinflusst maßgeblich die Überlebenschancen von Menschen mit Behinderungen.“
Das Institut empfiehlt der Politik in Bund und Ländern, Menschen mit Behinderungen als besonders gefährdete Gruppe anzuerkennen. Dies müsse sowohl im Zivilschutzgesetz des Bundes als auch in den Katastrophenschutzgesetzen der Länder der Fall sein. Außerdem solle Barrierefreiheit als Standard festgelegt werden. Weiter heißt es in der Erklärung: „Zudem braucht es mehr Katastrophenschutzübungen, die die Bedarfe und Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen. Ein wichtiger Schritt ist darüber hinaus, Selbstvertretungen von Menschen mit Behinderungen in die Planung einzubeziehen.“
Link: mehr Informationen des Instituts dazu