Kommentar zu Sozialstaatsreformen

Zur Debatte über Sozialstaatsreformen hat der stellvertretende Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte eine Pressemitteilung herausgegeben.

„Menschenrechtliche Verpflichtungen sind keine Verhandlungsmasse“

Michael Windfuhr, stellvertretender Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte, plädiert für eine finanzielle Unterstützung der Kommunen von Seiten des Bundes. Anlässlich der Konferenz der Regierungschef*innen der Länder im Kanzleramt am 25. Juni erklärt Windfuhr: „Die Kommunen stecken in einer finanziellen Notlage, die dringend gelöst werden muss. Neben Soforthilfen vom Bund braucht es eine grundlegende Reform, die sicherstellt, dass die Kommunen die ihnen übertragenen Aufgaben auch finanzieren können. Denn sie sind entscheidende Akteure bei der Umsetzung der menschenrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands.“

In seiner Pressemitteilung stellt Windfuhr klar, dass Bund, Länder und Kommunen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet seien. Der stellvertretende Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte befürchtet, dass durch die geplanten Kürzungen von Sozialleistungen die konsequente Umsetzung der UN-BRK und der UN-Kinderrechtskonvention auf der Strecke bleiben könnte. Windfuhr dazu: „Deren Vorgaben dürfen bei den anstehenden Sozialstaatsreformen nicht zur Verhandlungsmasse werden.“

Unter folgendem Link kommen Sie zur vollständigen Pressemitteilung: