Gesetzeslücke birgt Risiko für Menschen mit Behinderungen

Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert die schnelle Schließung einer Gesetzeslücke: Der Schutz vor Triage-Situationen müsse sichergestellt werden.

Zwei Frauen und ein Mann in Krankenhaus-Bekleidung schieben eine Notartzbahre auf Rollen durch einen Krankenhausflur.

Institut fordert bundeseinheitliche Lösung

In Krisenzeiten wie zum Beispiel in der damaligen Corona-Pandemie können lebensrettende Ressourcen knapp werden. Wie das Deutsche Institut für Menschenrechte in seiner jüngsten Pressemeldung schreibt, spitze sich dann die Frage nach einem diskriminierungsfreien Zugang zur Gesundheitsversorgung zu.

Ärzt*innen, die in lebensbedrohlichen Notfallsituationen mehrere Patient*innen gleichzeitig schnellstmöglich behandeln müssten, müssten sich dann entscheiden, wen sie zuerst ärztlich versorgen. Im Fall einer solchen „Auswahl“ spricht man von Triage.

Hintergrund der erneuten Diskussion: Ende 2022 hatte der Deutsche Bundestag eine Regelung im Infektionsschutzgesetz verabschiedet. Darin war geregelt, wie knappe intensivmedizinische Ressourcen zugeteilt werden sollen. Im September 2025 hatte das Bundesverfassungsgericht die bestehende bundesgesetzliche Regelung zur Triage in § 5c Infektionsschutzgesetz aus formellen Gründen aufgehoben. Das Deutsche Institut für Menschenrechte warnt vor dieser „rechtlichen Schutzlücke“. Es geht davon aus, dass dadurch vor allem für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen eine Unsicherheit besteht. Deshalb fordert das Institut für Menschenrechte eine schnelle Schließung dieser Gesetzeslücke auf Bundesebene.

Mehr Informationen zum Thema „Diskriminierung in Triage-Situationen“ und die Stellungnahmen des Instituts in Berlin stehen auf der Internetseite des Instituts für Menschenrechte.