Institut für Menschenrechte über Bluttest für Schwangere

Am 8. Oktober debattiert der Bundestag über die Folgen des nicht-invasiven Pränataltests. Der Bluttest soll zeigen, ob das Kind im Bauch eine Behinderung hat.

Berliner Institut positioniert sich zum Bluttest

Der nicht-invasive Pränataltest (NIPT) wird für werdende Mütter seit Juli 2022 von der Krankenkasse übernommen. Seitdem hat die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche deutlich zugenommen. Bislang fehlen jedoch belastbare Daten zur Nutzung des NIPT. Auch belastbare Daten zur Qualität von Beratungsgesprächen und zur Anzahl von darauffolgenden Schwangerschaftsabbrüchen gibt es noch nicht. Deshalb wird am heutigen 8. Oktober im Deutschen Bundestag über ein Monitoring beziehungsweise über eine Überwachung der Konsequenzen der Finanzierung des NIPT debattiert. Anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte äußert sich auch das Deutsche Institut für Menschenrechte in Berlin zu diesem Thema.

„Die Kassenzulassung des NIPT als pränataler Test auf Chromosomen-Abweichungen wirft grundlegende bioethische Fragen auf“, so Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte, in einer Pressemeldung. „Pränatale Untersuchungen können die Annahme bestärken, manche Menschen seien zu fehlerhaft, um geboren zu werden. Die Kostenübernahme des NIPT durch die Krankenkassen erhöht den gesellschaftlichen Druck auf Schwangere, Föten mit Trisomie abzutreiben. Behinderung ist jedoch ein Teil menschlicher Vielfalt“, so Schlegel. Das Institut unterstütze deshalb nachdrücklich den Vorschlag, die Konsequenzen aus der Kassenzulassung überwachen zu lassen. Begleitend solle ein interdisziplinäres Experten-Gremium eingerichtet werden. Dazu die Leiterin der Monitoring-Stelle UN-BRK: „Dieses Gremium sollte auch mit Menschen mit Behinderungen besetzt sein.“