Schwerpunkt Bewusstseinsbildung
Ab sofort gibt es den 3. Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auch in gedruckter Form. Im Februar dieses Jahres hat der Stadtrat den 3. Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) einstimmig beschlossen. Der Aktionsplan enthält 34 Maßnahmen. Der Schwerpunkt liegt auf dem Thema „Bewusstseinsbildung“, denn noch immer gibt es viele Vorurteile gegenüber Menschen mit Behinderungen.
Foto (v. l.): Daniela Maier, Behindertenbeauftragte der Stadt München, Sozialreferentin Dorothee Schiwy, Bürgermeisterin Verena Dietl, Nadja Rackwitz, Vorsitzende des Behindertenbeirats München und Boris Kuhn, Leiter des Koordinierungsbüros zur Umsetzung der UN-BRK. © Nagy/LHM
Wissen ermöglicht Teilhabe
Bürgermeisterin Verena Dietl: „Menschen mit Behinderungen sollen in den gleichen Schulen lernen, in den gleichen Büros arbeiten und in den gleichen Stadtvierteln wohnen können wie Menschen ohne Behinderungen. Das sagt die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Und das will auch die Stadt München. Dafür braucht es nicht nur Veränderungen vor Ort und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen. Es braucht vor allem die richtige Einstellung und das richtige Wissen.“
Inhaltlich beziehen sich die Maßnahmen des 3. Aktionsplans vor allem auf Menschen mit Lernschwierigkeiten, auf Menschen mit Suchterkrankungen und auf psychisch erkrankte Menschen. So soll zum Beispiel von einer Arbeitsgruppe erforscht werden, welche Hindernisse es für Menschen mit Lernschwierigkeiten beim Einkaufen gibt. Anschließend werden zusammen mit einer Supermarkt-Kette Lösungen für die Praxis erarbeitet. Ziel ist, dass die Verkäufer*innen Menschen mit Behinderungen höflich und zuvorkommend unterstützen können. Zudem sollen die Ergebnisse innerhalb und außerhalb der Supermarkt-Kette bekannt gemacht werden.
In einer anderen Maßnahme sollen Erfahrungsexpert*innen aus ihrem Leben erzählen. So können zum Beispiel Schulklassen, Vereine oder Betriebe künftig Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen oder Suchterkrankungen einladen. Diese erzählen über ihre Erfahrungen und Erlebnisse mit ihrer Beeinträchtigung. Über eine Internetseite können die Expert*innen in eigener Sache künftig angefragt werden.
Sichtbarkeit schafft Verständnis
Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Die Maßnahmen des Aktionsplans sollen auf die Herausforderungen im Leben von Menschen mit Behinderungen aufmerksam machen. Sichtbarkeit schafft Verständnis. Das ist besonders wichtig, weil es noch viele Vorurteile gegenüber Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen oder Suchterfahrungen gibt. Wir brauchen Begegnungen und gute Gespräche – in Schulen, in Betrieben, in der Stadtverwaltung und in der Stadtgesellschaft.“
Etwa 150 Menschen haben bei der Entwicklung der Maßnahmen mitgearbeitet. Es beteiligten sich eine Vielzahl von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen als auch Vertretungen des Behindertenbeirats, des Migrationsbeirats sowie verschiedene soziale Einrichtungen. Die Federführung hatte das Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-BRK.
Aufgabe der gesamten Gesellschaft
Dass sich der 3. Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK um das Thema Bewusstseinsbildung dreht, ist neu. Bei den ersten beiden Aktionsplänen, die im Juli 2013 und im April 2019 einstimmig vom Stadtrat beschlossen wurden, sind konkrete, praktische Maßnahmen in Bereichen wie „Frühe Förderung, Bildung, Schule“, „Gesundheit“, „Arbeit und Beschäftigung“ oder „Erholung, Freizeit, Kultur, Sport“ entwickelt worden. Die meisten Maßnahmen der ersten beiden Aktionspläne sind inzwischen umgesetzt und laufen teilweise dauerhaft weiter. Alle drei Aktionspläne eint das Ziel, Barrieren für Menschen mit Behinderungen abzubauen und die Inklusion in München voranzutreiben.
„Die Umsetzung von Inklusion ist die Aufgabe der gesamten Gesellschaft“, so Daniela Maier, ehrenamtliche Behindertenbeauftragte der Landeshauptstadt München. „Zum einen brauchen wir mehr Unterstützer*innen für Inklusion, damit wir bestehende Barrieren und Vorurteile abbauen können. Zum anderen ist die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ohne finanzielle Mittel nicht vollumfänglich möglich. Inklusion darf auch in Zeiten mit wenig Geld kein Sparposten sein.“
Die Broschüre „3. Aktionsplan“ ist in einfacher Sprache formuliert und durchgehend barrierefrei gestaltet. Bestellt werden kann die Broschüre beim Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-BRK unter inklusion.soz@muenchen.de.
Der 3. Aktionsplan steht außerdem als barrierefreie PDF-Datei zur Verfügung.