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Arbeitgebermodell weiterentwickeln

Maßnahme 44 des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in München

Beschreibung

Im Arbeitgebermodell stellen Menschen mit Behinderungen und Pflegebedarf für Ihre Versorgung und Betreuung persönliche Assistentinnen und Assistenten ein und können damit weitgehend selbstbestimmt leben. Für die Betroffenen ist es jedoch aufwendig, das Modell zu realisieren.

Mit dieser Maßnahme soll es Menschen mit Behinderungen und Pflegebedarf erleichtert werden, ihren Hilfe- und Unterstützungsbedarf durch das Arbeitgebermodell zu decken. Deswegen soll es mehr Informationen und einfachere Zugangswege geben.
Es ist nötig, Betroffene stärker zu beraten und zu unterstützen und die Bearbeitungszeiten zu verkürzen. Auch das Instrument „Persönliches Budget“ soll stärker bekanntgemacht werden.

Erwartete Auswirkungen

  • Beratungsstrukturen und -prozesse unterstützen die Inanspruchnahme des Arbeitgebermodells.
  • Beratungsleistungen verbessern sich.
  • Vereinfachte Zugangswege und leicht zugängliche Informationen über das Arbeitgebermodell
  • Menschen mit Behinderungen und Pflegebedarf organisieren die notwendigen Hilfeleistungen vermehrt im Arbeitgebermodell.

Stand der Umsetzung

Aktueller Stand

Im Rahmen des Bayerischen Teilhabegesetzes haben sich die Zuständigkeiten im Bereich Hilfe zur Pflege geändert. Die Maßnahme 44 des 1. Aktionsplans, „Arbeitgebermodell weiterentwickeln“, ist damit beendet. Was im Rahmen der Maßnahme erreicht wurde und welche Ziele verfolgt wurden, beschreibt der nachfolgende Abschlussbericht:

Mit den erzielten Ergebnissen soll es Menschen mit Behinderungen und Pflegebedarf erleichtert werden, ihren Hilfe- und Unterstützungsbedarf durch das Arbeitgebermodell zu decken. Daher wurden in einer Arbeitsgruppe Überlegungen und Ideen zu einem optimierten Informationstransfer und zu einfacheren Zugangswegen diskutiert und umgesetzt.

Als konkrete Maßnahmen können beispielhaft Informationsveranstaltungen zum Berufsbild „Persönliche Assistenz“ bei der Agentur für Arbeit, mit städtischen Mitteln unterstützte Werbekampagnen und weiterführende Informationen auf der Homepage der Landeshauptstadt München genannt werden.

Aufgrund der durch die Pflegestärkungsgesetze II und III sowie durch das Bundesteilhabegesetz veranlassten umfangreichen Umstellungsarbeiten konnte eine regelmäßige Fortsetzung der Arbeitsgruppe nicht mehr gewährleistet werden.

Der durch das Bayerische Teilhabegesetz geregelte Zuständigkeitswechsel für die Hilfe zur Pflege zu den Bezirken führt zwangsläufig zu einer Beendigung der Arbeitsgruppe und damit der Maßnahme bei der Landeshauptstadt München.

Die Wiederaufnahme der Gespräche unter der neuen Schirmherrschaft des Bezirkes Oberbayern sollte mit diesem verhandelt werden.

Januar 2018

Die Arbeitsgruppe musste auf Grund der umfangreichen Umstellungsarbeiten durch die Pflegestärkungsgesetze II und III und die lange unsichere Rechtslage im Jahr 2017 ausgesetzt werden. Bis dahin hat sie sich schwerpunktmäßig mit den Themen Öffentlichkeitsarbeit, Personalgewinnung und Personalvermittlung befasst. Es bestand Einigkeit darüber, den etwas überholten Begriff „Arbeitgebermodell“, auch wenn er weiterhin in der Literatur und in Gesetzestexten Verwendung findet, durch „Persönliche Assistenz“ zu ersetzen. Für die damit verbundenen Tätigkeiten wurde ein Berufsprofil erstellt, um die Aufgaben und Anforderungen zu verdeutlichen und anschaulich präsentieren zu können.

In diesem Zusammenhang wurden entsprechende Informationen und weiterführende Links auf der Homepage der Landeshauptstadt München unter
https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Sozialreferat/Sozialamt/Alter-und-Behinderung/Arbeitgebermodell_persoenliche_assistenz.html
eingestellt.

Bei der Agentur für Arbeit München wurden diverse Informationsveranstaltungen durchgeführt, um der dortigen Arbeitsvermittlung das Berufsbild der Persönlichen Assistenz näher zu bringen und die Auswahl geeigneter Interessentinnen und Interessenten zu erleichtern.

Es gibt Informationsveranstaltungen sowohl für Menschen mit Behinderungen und/oder Pflegebedarf, die ihre Versorgung im Rahmen der Persönlichen Assistenz sicherstellen wollen, als auch für Personen, die an einer derartigen Beschäftigung interessiert sind.

Mit Beschluss des Sozialausschusses der Landeshauptstadt München vom 09. Juli 2015 wurden für die Öffentlichkeitsarbeit durch die Vereinigung Integrationsförderung (VIF) und den Verbund behinderter Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber (VbA) zusätzliche Mittel bereit gestellt. Der Beschluss kann nachgelesen werden unter:
http://ris03.muenchen.de/RII/RII/ris_vorlagen_dokumente.jsp?risid=3669090

Im Jahr 2018 stehen im Zusammenhang mit dem durch das Bayerische Teilhabegesetz geregelten Zuständigkeitswechsel wieder umfangreiche Arbeiten an. Vor diesem Hintergrund muss der Fortbestand der Arbeitsgruppe bzw. eine thematische Neuausrichtung erwogen und diskutiert werden.

Kooperation

  • Amt für Soziale Sicherung
  • Sozialbürgerhäuser
  • Behindertenbeirat und Behindertenbeauftragter
  • Verbund behinderter ArbeitgeberInnen – Selbstbestimmt Leben e.V.
  • Vereinigung Integrationsförderung e.V.
  • Krankenkassen
  • Agentur für Arbeit
  • weitere Sozialleistungsträger

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muenchen-wird-inklusiv.de
Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in München

  • Handlungsfeld 6: Recht, Freiheit, soziale und finanzielle Sicherheit, Diskriminierungsverbot
  • Handlungsfeld 7: Selbstbestimmte Lebensführung

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