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Prävention und Schutz vor sexuellem Missbrauch in Institutionen und Einrichtungen

Maßnahme 42 des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in München

Beschreibung

Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen brauchen mehr Schutz vor sexuellem Missbrauch und sexualisierter Gewalt in Institutionen, auch in Einrichtungen der Behindertenhilfe. Durch aufsuchende und beratende Arbeit mit Fachkräften und Eltern soll das Thema sexueller Missbrauch enttabuisiert und ein Bewusstsein für Prävention geschaffen werden.

Erwartete Auswirkungen

  • Bewusstseinsbildung und Qualifizierung von Fachkräften zum Thema Prävention von sexuellem Missbrauch
  • Schutz vor sexuellem Missbrauch für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen
  • Prävention sexualisierter Gewalt unter Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen

Stand der Umsetzung

Aktueller Stand

Der Münchner Verein Amyna e.V. bietet im Rahmen des Aktionsplans die Qualifizierung von Fachkräften und Trägern sowie die Aufklärung von Eltern zu folgenden Themenschwerpunkten an:

  • Sexueller Missbrauch an Kindern und Jugendlichen
  • Sexuelle Grenzverletzungen durch Kinder und Jugendliche
  • Präventions- und Interventionsmöglichkeiten
  • Beratung und Unterstützung von Trägern bei der Erstellung von Schutzkonzepten

Kooperation

  • Stadtjugendamt, Abteilung Kinder Jugend und Familien
  • Amyna, Institut zur Prävention von sexuellem Missbrauch

Symbol Handlungsfeld Symbol Handlungsfeld

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Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in München

  • Handlungsfeld 6: Recht, Freiheit, soziale und finanzielle Sicherheit, Diskriminierungsverbot
  • Handlungsfeld 10: Spezielle Zielgruppen

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