Sie wollen eine Aktion oder Maßnahme so planen, dass Menschen mit Behinderungen nicht ausgeschlossen sind? Das Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention berät Sie rund um die Themen „Barrierefreiheit“ und „Inklusion“. Dort erfahren Sie zum Beispiel, wie man Veranstaltungen, Broschüren oder Info-Material barrierefrei gestalten kann. Sie bekommen Tipps, welche Anbieter es in puncto „Barrierefreiheit“ und „Inklusion“ gibt oder wer die richtige Ansprechpartnerin bzw. der richtige Ansprechpartner ist.
Das Koordinierungsbüro berät unter anderem zu folgenden Themen:
- Durchführung von barrierefreien Veranstaltungen wie zum Beispiel:
- Veranstaltungsräume und Online-Plattformen
- Schriftdolmetschung
- Dolmetschen in Deutscher Gebärdensprache
- mobile Rampen
- mobile Induktionsanlagen
- mobile rollstuhlgerechte Toilettenanlagen
- Übersetzungen in Leichte Sprache
- Produktion von Videos in Deutscher Gebärdensprache
- Erstellung von barrierefreien PDF-Dokumenten und Printprodukten
Das Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist telefonisch erreichbar unter 233-21983 sowie per E-Mail unter inklusion.soz@muenchen.de.
Einen ersten Überblick, wie sich Veranstaltungen und Online-Veranstaltungen barrierefrei durchführen lassen, bekommen Sie über folgende Checklisten:
Veranstaltungen barrierefrei durchführen
Checkliste für barrierefreie Online-Veranstaltungen
Darüber hinaus können Sie beim Koordinierungsbüro auch Zuschüsse für inklusive Maßnahmen beantragen. Der Antrag sollte rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Mehr dazu erfahren Sie unter folgendem Link:
Geld für inklusive Maßnahmen
Informationen zu weiteren Beratungsangeboten, wie zum Beispiel zum Thema bauliche Barrierefreiheit, enthält folgender Flyer zum Herunterladen:
Barrierefreiheit und Inklusion – Unterstützungs- und Beratungsangebote