Geld für inklusive Maßnahmen

Sie benötigen Geld, um Ihre Veranstaltung barrierefrei zu gestalten? Sie wollen Informationen in Leichter Sprache herausgeben? Dann können Sie sich an das Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wenden.
Das Koordinierungsbüro bezuschusst inklusive Maßnahmen von gemeinnützigen Organisationen, freien Trägern der Wohlfahrtspflege und städtischen Dienststellen.
Voraussetzung für die finanzielle Unterstützung: Die Dienstleistungen oder Sachkosten müssen der Barrierefreiheit dienen oder das Bewusstsein für Menschen mit Behinderungen schärfen. Zuwendungen gibt es zum Beispiel für den Einsatz von Gebärdensprach- und Schriftdolmetschern. Auch wenn Sie mobile Rampen für Menschen mit Mobilitätseinschränkung mieten oder Induktionsanlagen für Menschen mit Hörbeeinträchtigung ausleihen möchten, können Sie Zuschüsse bekommen. Detaillierte Antworten auf Ihre Fragen bietet eine Übersicht in Form eines barrierefreien PDF. Die barrierefreie PDF finden Sie hier. Informationen darüber hinaus erhalten Sie über die E-Mail-Adresse un-behindertenrechtskonvention.soz@muenchen.de sowie telefonisch unter 2 33 – 2 19 85.