Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat dem Deutschen Bundestag den 9. Menschenrechtsbericht vorgelegt. Der Bericht umfasst mehr als 40 Empfehlungen für Bund, Länder und Kommunen. Das Institut bewertet in dem Bericht politische und gesetzgeberische Entwicklungen, die vom 1. Juli 2023 bis 30. Juni 2024 in Deutschland menschenrechtlich besonders relevant waren. Dazu gehört auch die Exklusion von Menschen mit Behinderungen im Arbeitsmarkt.
Der Menschenrechtsbericht geht unter anderem auf das System der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen ein. In ihrer Pressemitteilung zum Menschenrechtsbericht wendet sich Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, an die Bundesregierung und den Bundestag. Sie fordert konkrete Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen in puncto Übergang aus den Werkstätten in den allgemeinen Arbeitsmarkt: „Es braucht mehr Ausbildungsoptionen für Menschen mit Behinderungen, mehr inklusive Arbeitsplätze und eine bessere Vergütung für Werkstattbeschäftigte.“ Bisher erhalten die Beschäftigten lediglich ein Monatsgehalt von durchschnittlich 222 Euro. Das Institut befürwortet die Einführung des Mindestlohns in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen.
Den Menschenrechtsbericht 2024 gibt auch es als PDF in Leichter Sprache und als Kurzfassung in schwerer Sprache zum Herunterladen.
Mehr zum Menschenrechtsbericht 2024 erfahren Sie auf der Internetseite des Deutschen Menschenrechtsinstituts.