Stärkeren Einsatz für die Inklusion und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen: das fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte von Bund, Ländern und Kommunen. Nach Abschluss der Staatenprüfung Deutschlands durch die Vereinten Nationen in Genf sagt Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts: „Die Prüfung der Vereinten Nationen hat klar gemacht, dass Deutschland nicht genug tut, um seine menschenrechtlichen Verpflichtungen aus der Behindertenrechtskonvention zu erfüllen.“ Weiterlesen Institut für Menschenrechte fordert mehr Einsatz für Inklusion
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Ins Stocken geraten: Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Morgen und 30. August 2023 prüft der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zum zweiten Mal, wie Deutschland die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland umsetzt. Die Staatenprüfung findet im Rahmen eines „Konstruktiven Dialogs“ mit deutschen Regierungsvertreterinnen und -vertretern in Genf statt. Zu dieser Staatenprüfung hat die Monitoring-Stelle des Deutschen Instituts für Menschenrechte in Berlin einen sogenannten Parallelbericht verfasst. Der Bericht benennt ausgewählte Problembereiche bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland, etwa zu den Themen Arbeit, Inklusive Bildung, Zwang, Selbstbestimmtes Leben und Barrierefreiheit. Weiterlesen Ins Stocken geraten: Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Institut für Menschenrechte fordert inklusives Gesundheitssystem
Am 3. Dezember ist der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen. Aus diesem Anlass fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte die Bundesregierung auf, schnell die Weichen für ein inklusives Gesundheitssystem zu stellen. Weiterlesen Institut für Menschenrechte fordert inklusives Gesundheitssystem
Geflüchtete Menschen mit Behinderungen: Institut für Menschenrechte fordert Gesetze
Der Angriff Russlands auf die Ukraine zwingt viele Menschen zur Flucht. Unter ihnen sind auch Menschen mit Behinderungen. Nach Einschätzung des Deutschen Instituts für Menschenrechte in Berlin haben die meisten aus der Ukraine geflüchteten Menschen, die in Deutschland Schutz suchen zwar eine bessere rechtliche Ausgangssituation als Menschen aus anderen Ländern. Dennoch, so das Deutsche Institut für Menschenrechte, bestünden auch hier „gravierende Mängel bei der Identifizierung, der Unterbringung und der gesundheitlichen Versorgung von Menschen mit Behinderungen“. Vor dem Hintergrund des Aufnahmeverfahrens fordert das Institut für Menschenrechte Bund und Länder auf, klare Regelungen für die Identifizierung von geflüchteten Menschen mit Behinderungen und ihrer Bedarfe gesetzlich zu verankern. Wie die Forderungen im Detail aussehen, hat das Deutsche Institut für Menschenrechte in einer Pressemitteilung veröffentlicht: Link zur Pressemitteilung
Mehr zum Thema geflüchtete Menschen mit Behinderungen erfahren Sie unter folgendem Link zur Internetseite des Instituts.
Selbstbestimmte Sexualität von Frauen mit Behinderungen
Ein inklusives Gesundheitswesen, in dem Mädchen und Frauen mit Behinderungen selbst über ihren Körper, ihre Sexualität und ihre Familienplanung bestimmen können: das fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte in Berlin zum heutigen Internationalen Frauentag. Weiterlesen Selbstbestimmte Sexualität von Frauen mit Behinderungen
Online-Fachveranstaltung zu „Schutz vor Gewalt in Wohneinrichtungen“
Wie kann der Schutz vor Gewalt in Wohneinrichtungen verbessert werden? Dieser Frage geht die Online-Fachveranstaltung zu „Schutz vor Gewalt in Wohneinrichtungen“ nach. Die Veranstaltung findet am 10. Dezember von 10 bis 16 Uhr statt. Weiterlesen Online-Fachveranstaltung zu „Schutz vor Gewalt in Wohneinrichtungen“
Gleichberechtigter Zugang zur Justiz für Menschen mit Behinderungen
Menschen mit Behinderungen begegnen in Rechtsverfahren vielen Barrieren, die sie am gleichberechtigten Zugang zur Justiz hindern. Hierzu zählen zum Beispiel die fehlende bauliche Barrierefreiheit von Gerichten und Polizeistationen. Weitere Hindernisse sind ein Mangel an Informationen in barrierefreien Formaten. Auch bevormundende Einstellungen sind Hindernisse: Sie stellen in Frage, dass Menschen mit Behinderungen fähig sind, an der Rechtspflege teilzunehmen. Weiterlesen Gleichberechtigter Zugang zur Justiz für Menschen mit Behinderungen
Menschenrechtsinstitut mahnt ambitionierte behindertenpolitische Agenda an
Das Deutsche Institut für Menschenrechte in Berlin hat eine ambitionierte behindertenpolitische Agenda der nächsten Bundesregierung angemahnt. Anlässlich der Veröffentlichung von Empfehlungen an die Koalitionsparteien und die nächste Bundesregierung erklärte Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts: „Die nächste Bundesregierung muss die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention aktiv angehen. Bei allen Fortschritten der Vergangenheit, wir brauchen eine ambitionierte behindertenpolitische Agenda.“ Weiterlesen Menschenrechtsinstitut mahnt ambitionierte behindertenpolitische Agenda an
Institut für Menschenrechte in Berlin fordert mehr Barrierefreiheit
Heute vor zwölf Jahren trat in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Kraft. Aus diesem Anlass fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte in Berlin den Bund und die Länder auf, für mehr Barrierefreiheit zu sorgen. Barrierefreiheit sei die Voraussetzung dafür, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben könnten.
Was genau der Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts fordert, erfahren Sie auf der Internetseite des Instituts.
Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung noch immer kein Normalfall
Heute vor zehn Jahren trat in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Kraft. Zu diesem Anlass hat das Deutsche Institut für Menschenrechte folgende Pressemeldung herausgegeben:
„Am 26. März 2009 trat die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft. Vieles wurde seitdem auf den Weg gebracht, um Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben und gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Doch auch 2019 ist Deutschland noch keine inklusive Gesellschaft. Zu diesem Schluss kommt ein Bericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte, der die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in neun Bereichen, etwa Bildung, Wohnen, Arbeiten oder Mobilität, in den Blick nimmt. Weiterlesen Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung noch immer kein Normalfall
Ausschlüsse von Menschen mit Behinderungen bei Wahlgesetzen
Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Es hat gemäß der UN-Konvention (Artikel 33 Absatz 2 UN-Behindertenrechtskonvention) den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.
Zur gestern veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelungen der Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen Schuldunfähigkeit untergebrachte Straftäter erklärt die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte:
„Wir begrüßen die Feststellung des Bundesverfassungsgerichts, dass die Regelungen der Wahlrechtsausschlüsse für in allen ihren Angelegenheiten Betreute gemäß § 13 Nr. 2 des Bundeswahlgesetzes (BWahlG) und für wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachte Straftäter gemäß § 13 Nr. 3 BWahlG verfassungswidrig sind. Bei diesen Wahlrechtsausschlüssen handelt es sich um eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung, die auch im Widerspruch zu Artikel 29 UN-Behindertenrechtskonvention steht. Die Ungleichbehandlung hinsichtlich der Bundestagswahl ist mit dem gestrigen Tag beendet. Das ist ein wichtiger Schritt für Rechtsstaat und Demokratie.
Wir empfehlen dem Deutschen Bundestag, jetzt auch die Wahlrechtsausschlüsse im Europawahlgesetz aufzuheben. Die Landesgesetzgeber müssen im Lichte der Entscheidung ihre Landeswahlgesetze ebenfalls anpassen und sollten bis dahin allen Menschen mit Behinderungen das Wahlrecht einräumen.“ Weiterlesen Ausschlüsse von Menschen mit Behinderungen bei Wahlgesetzen
Deutsches Institut für Menschenrechte – die Monitoring-Stelle UN-BRK informiert
Der Startschuss für die zweite Staatenprüfung Deutschlands zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist gefallen: Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und deren Umsetzung durch Bund, Länder und Gemeinden in Deutschland stehen erneut auf der Tagesordnung der Vereinten Nationen. Mit einer nicht öffentlichen Beratung des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen mit der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte und der deutschen Zivilgesellschaft in Genf beginnt der Berichtszyklus in Bezug auf Deutschland aufs Neue.
Im Anschluss daran entscheidet der Ausschuss über die Frageliste, die die Grundlage für den neuen Staatenbericht sein wird. Die Bundesregierung hat dann ein Jahr Zeit, diese zu beantworten und daraus einen Umsetzungsbericht zu erstellen. Nähere Informationen finden Sie hier: Link zur Information der Monitoring-Stelle