Heute vor zwölf Jahren trat in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Kraft. Aus diesem Anlass fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte in Berlin den Bund und die Länder auf, für mehr Barrierefreiheit zu sorgen. Barrierefreiheit sei die Voraussetzung dafür, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben könnten.
Was genau der Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts fordert, erfahren Sie auf der Internetseite des Instituts.
Heute vor zehn Jahren trat in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Kraft. Zu diesem Anlass hat das Deutsche Institut für Menschenrechte folgende Pressemeldung herausgegeben:
„Am 26. März 2009 trat die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft. Vieles wurde seitdem auf den Weg gebracht, um Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben und gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Doch auch 2019 ist Deutschland noch keine inklusive Gesellschaft. Zu diesem Schluss kommt ein Bericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte, der die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in neun Bereichen, etwa Bildung, Wohnen, Arbeiten oder Mobilität, in den Blick nimmt. Weiterlesen Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung noch immer kein Normalfall
Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Es hat gemäß der UN-Konvention (Artikel 33 Absatz 2 UN-Behindertenrechtskonvention) den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.
Zur gestern veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelungen der Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen Schuldunfähigkeit untergebrachte Straftäter erklärt die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte:
„Wir begrüßen die Feststellung des Bundesverfassungsgerichts, dass die Regelungen der Wahlrechtsausschlüsse für in allen ihren Angelegenheiten Betreute gemäß § 13 Nr. 2 des Bundeswahlgesetzes (BWahlG) und für wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachte Straftäter gemäß § 13 Nr. 3 BWahlG verfassungswidrig sind. Bei diesen Wahlrechtsausschlüssen handelt es sich um eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung, die auch im Widerspruch zu Artikel 29 UN-Behindertenrechtskonvention steht. Die Ungleichbehandlung hinsichtlich der Bundestagswahl ist mit dem gestrigen Tag beendet. Das ist ein wichtiger Schritt für Rechtsstaat und Demokratie.
Wir empfehlen dem Deutschen Bundestag, jetzt auch die Wahlrechtsausschlüsse im Europawahlgesetz aufzuheben. Die Landesgesetzgeber müssen im Lichte der Entscheidung ihre Landeswahlgesetze ebenfalls anpassen und sollten bis dahin allen Menschen mit Behinderungen das Wahlrecht einräumen.“ Weiterlesen Ausschlüsse von Menschen mit Behinderungen bei Wahlgesetzen
Der Startschuss für die zweite Staatenprüfung Deutschlands zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist gefallen: Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und deren Umsetzung durch Bund, Länder und Gemeinden in Deutschland stehen erneut auf der Tagesordnung der Vereinten Nationen. Mit einer nicht öffentlichen Beratung des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen mit der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte und der deutschen Zivilgesellschaft in Genf beginnt der Berichtszyklus in Bezug auf Deutschland aufs Neue.
Im Anschluss daran entscheidet der Ausschuss über die Frageliste, die die Grundlage für den neuen Staatenbericht sein wird. Die Bundesregierung hat dann ein Jahr Zeit, diese zu beantworten und daraus einen Umsetzungsbericht zu erstellen. Nähere Informationen finden Sie hier: Link zur Information der Monitoring-Stelle