Seit 15 Jahren gilt die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland.Trotzdem dürfen viele Menschen mit Behinderungen vieles noch immer nicht selbst entscheiden. Sie können zum Beispiel oft nicht entscheiden, wie sie ihr Leben gestalten wollen. Es fehlen Ausweichlösungen für Förderschulen, Werkstätten und Wohngruppen. Besonders davon betroffen sind Menschen mit Lernschwierigkeiten und Menschen, die eine besondere Unterstützung benötigen. Deshalb laden die Berliner Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte und das Bochumer Zentrum für Disability Studies zu einer Online-Konferenz ein. Die Konferenz findet am 10. Dezember von 10.30 Uhr bis 15 Uhr statt.
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Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.
So beginnt die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Vor 75 Jahren wurde sie verabschiedet. Die Missachtung aller menschlichen Rechte durch die Nationalsozialisten bewog damals die Vereinten Nationen, ein allgemein gültiges Fundament zu schaffen.
Die Erklärung wurde durch weitere internationale Pakte und Konventionen konkretisiert. Eine dieser Konventionen ist die Behindertenrechtskonvention, die im Jahr 2006 von der Vollversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde.
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Menschenrechtsinstitut fordert mehr Einsatz für Inklusion und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen
Berlin. Anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember kritisiert das Deutsche Institut für Menschenrechte die halbherzige Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland. Es fordert Bund, Länder und Kommunen auf, sich entschlossener als bislang für die Inklusion und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen einzusetzen.
Institut für Menschenrechte fordert stärkeren Einsatz für Inklusion
Anlässlich der jüngst veröffentlichten Empfehlungen der Vereinten Nationen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland erklärt das Deutsche Institut für Menschenrechte:
„Bund, Länder und Kommunen müssen sich stärker für die Inklusion und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen einsetzen. Derzeit entspricht die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland nicht den menschenrechtlichen Vorgaben – das haben die Vereinten Nationen erneut deutlich gemacht.“
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Institut für Menschenrechte fordert mehr Einsatz für Inklusion
Stärkeren Einsatz für die Inklusion und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen: das fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte von Bund, Ländern und Kommunen. Nach Abschluss der Staatenprüfung Deutschlands durch die Vereinten Nationen in Genf sagt Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts: „Die Prüfung der Vereinten Nationen hat klar gemacht, dass Deutschland nicht genug tut, um seine menschenrechtlichen Verpflichtungen aus der Behindertenrechtskonvention zu erfüllen.“ Weiterlesen Institut für Menschenrechte fordert mehr Einsatz für Inklusion
Ins Stocken geraten: Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Morgen und 30. August 2023 prüft der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zum zweiten Mal, wie Deutschland die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland umsetzt. Die Staatenprüfung findet im Rahmen eines „Konstruktiven Dialogs“ mit deutschen Regierungsvertreterinnen und -vertretern in Genf statt. Zu dieser Staatenprüfung hat die Monitoring-Stelle des Deutschen Instituts für Menschenrechte in Berlin einen sogenannten Parallelbericht verfasst. Der Bericht benennt ausgewählte Problembereiche bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland, etwa zu den Themen Arbeit, Inklusive Bildung, Zwang, Selbstbestimmtes Leben und Barrierefreiheit. Weiterlesen Ins Stocken geraten: Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Institut für Menschenrechte fordert inklusives Gesundheitssystem
Am 3. Dezember ist der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen. Aus diesem Anlass fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte die Bundesregierung auf, schnell die Weichen für ein inklusives Gesundheitssystem zu stellen. Weiterlesen Institut für Menschenrechte fordert inklusives Gesundheitssystem
Geflüchtete Menschen mit Behinderungen: Institut für Menschenrechte fordert Gesetze
Der Angriff Russlands auf die Ukraine zwingt viele Menschen zur Flucht. Unter ihnen sind auch Menschen mit Behinderungen. Nach Einschätzung des Deutschen Instituts für Menschenrechte in Berlin haben die meisten aus der Ukraine geflüchteten Menschen, die in Deutschland Schutz suchen zwar eine bessere rechtliche Ausgangssituation als Menschen aus anderen Ländern. Dennoch, so das Deutsche Institut für Menschenrechte, bestünden auch hier „gravierende Mängel bei der Identifizierung, der Unterbringung und der gesundheitlichen Versorgung von Menschen mit Behinderungen“. Vor dem Hintergrund des Aufnahmeverfahrens fordert das Institut für Menschenrechte Bund und Länder auf, klare Regelungen für die Identifizierung von geflüchteten Menschen mit Behinderungen und ihrer Bedarfe gesetzlich zu verankern. Wie die Forderungen im Detail aussehen, hat das Deutsche Institut für Menschenrechte in einer Pressemitteilung veröffentlicht: Link zur Pressemitteilung
Mehr zum Thema geflüchtete Menschen mit Behinderungen erfahren Sie unter folgendem Link zur Internetseite des Instituts.
Selbstbestimmte Sexualität von Frauen mit Behinderungen
Ein inklusives Gesundheitswesen, in dem Mädchen und Frauen mit Behinderungen selbst über ihren Körper, ihre Sexualität und ihre Familienplanung bestimmen können: das fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte in Berlin zum heutigen Internationalen Frauentag. Weiterlesen Selbstbestimmte Sexualität von Frauen mit Behinderungen
Online-Fachveranstaltung zu „Schutz vor Gewalt in Wohneinrichtungen“
Wie kann der Schutz vor Gewalt in Wohneinrichtungen verbessert werden? Dieser Frage geht die Online-Fachveranstaltung zu „Schutz vor Gewalt in Wohneinrichtungen“ nach. Die Veranstaltung findet am 10. Dezember von 10 bis 16 Uhr statt. Weiterlesen Online-Fachveranstaltung zu „Schutz vor Gewalt in Wohneinrichtungen“
Gleichberechtigter Zugang zur Justiz für Menschen mit Behinderungen
Menschen mit Behinderungen begegnen in Rechtsverfahren vielen Barrieren, die sie am gleichberechtigten Zugang zur Justiz hindern. Hierzu zählen zum Beispiel die fehlende bauliche Barrierefreiheit von Gerichten und Polizeistationen. Weitere Hindernisse sind ein Mangel an Informationen in barrierefreien Formaten. Auch bevormundende Einstellungen sind Hindernisse: Sie stellen in Frage, dass Menschen mit Behinderungen fähig sind, an der Rechtspflege teilzunehmen. Weiterlesen Gleichberechtigter Zugang zur Justiz für Menschen mit Behinderungen
Menschenrechtsinstitut mahnt ambitionierte behindertenpolitische Agenda an
Das Deutsche Institut für Menschenrechte in Berlin hat eine ambitionierte behindertenpolitische Agenda der nächsten Bundesregierung angemahnt. Anlässlich der Veröffentlichung von Empfehlungen an die Koalitionsparteien und die nächste Bundesregierung erklärte Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts: „Die nächste Bundesregierung muss die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention aktiv angehen. Bei allen Fortschritten der Vergangenheit, wir brauchen eine ambitionierte behindertenpolitische Agenda.“ Weiterlesen Menschenrechtsinstitut mahnt ambitionierte behindertenpolitische Agenda an