Der Münchner Stadtrat hat in seiner heutigen Vollversammlung den 3. Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) beschlossen. Damit kann mit der Arbeit an der Umsetzung der 34 Maßnahmen des Aktionsplans begonnen werden. Der Aktionsplan soll die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in München verbessern und die Inklusion weiter voranbringen. Der Schwerpunkt des Aktionsplans liegt auf dem Thema „Bewusstseinsbildung“: Die Öffentlichkeit soll so noch mehr für inklusive Themen sensibilisiert werden.
Die einzelnen Maßnahmen sind Themenfeldern wie „Aktionen und Kampagnen“, „Begegnung“, „Wissen und Empowerment“, „Behindertenhilfe“ und „Junge Menschen“ zugeordnet. Welche Maßnahmen der 3. Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK enthält, lesen Sie in der Beschlussvorlage zum 3. Aktionsplan.
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Aktionsplan für mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Die Vollversammlung des Stadtrats soll morgen, am 26. Februar, den 3. Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) beschließen, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verbessern und die Inklusion weiter voranzubringen. Der Aktionsplan besteht aus 34 Maßnahmen und greift schwerpunktmäßig Themenfelder wie „Aktionen und Kampagnen“, „Begegnung“, „Wissen und Empowerment“, „Behindertenhilfe“ und „Junge Menschen“ auf, um die Öffentlichkeit verstärkt für inklusive Themen zu sensibilisieren.
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