Gynäkologische Sprechstunde für Frauen mit Mobilitätseinschränkungen

Seit Oktober 2021 bietet das Gesundheitsreferat die Gynäkologische Sprechstunde für mobilitätseingeschränkte Mädchen und Frauen an. Die Internetseite, auf der man sich über das Angebot informieren kann, wurde jetzt überarbeitet und erweitert. Zum einen werden nun die Mitarbeiterinnen und Ärztinnen vorgestellt. Zum anderen bekommt man Einblicke in die Praxisräume und einen guten Überblick über das gesamte Projekt. Mehr Informationen gibt es über folgenden Link: Internetseite des Gesundheitsreferates

Entstanden ist das Angebot der Gynäkologischen Sprechstunde für Frauen mit Mobilitätseinschränkungen im Rahmen der Maßnahme 13 des 1. Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

Umfrage zur gynäkologischen Sprechstunde für Frauen mit Mobilitätseinschränkungen

Seit Oktober letzten Jahres bietet das Gesundheitsreferat eine gynäkologische Sprechstunde für Mädchen und Frauen mit Mobilitätseinschränkungen an. Jetzt soll die gynäkologische Sprechstunde evaluiert – also bewertet – werden. Deshalb können alle Patientinnen, die bereits in der Sprechstunde waren, an einer Umfrage in schwerer oder in leichter Sprache teilnehmen.
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Neu: Gynäkologische Sprechstunde für Frauen mit Mobilitätseinschränkung

Für Frauen und Mädchen, die eine Mobilitätseinschränkung haben, bietet das Gesundheitsreferat ab dem 13. Oktober eine gynäkologische Sprechstunde an. Ein Sprechstunden-Termin kann ab heute telefonisch unter der Nummer 0921 / 880 99 – 550 29 vereinbart werden. Das Telefon ist montags und freitags von 8 bis 12 Uhr geschaltet sowie donnerstags von 12 bis 18 Uhr. Weiterlesen Neu: Gynäkologische Sprechstunde für Frauen mit Mobilitätseinschränkung

Münchner Aktionspläne zur Umsetzung der UN-BRK: Sozialreferat zieht Bilanz

Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) hat der Stadtrat der Landeshauptstadt München in den Jahren 2013 und 2019 Aktionspläne beschlossen. Die beiden Aktionspläne enthalten verschiedene Maßnahmen zur Umsetzung der UN-BRK. Nun zieht das Sozialreferat eine Bilanz und hat dazu einen Bericht für den Münchner Stadtrat erstellt. Weiterlesen Münchner Aktionspläne zur Umsetzung der UN-BRK: Sozialreferat zieht Bilanz

Schutz vor sexuellem Missbrauch für Menschen mit und ohne Behinderungen

„Prävention und Schutz vor sexuellem Missbrauch in Institutionen und Einrichtungen“: so lautet der Titel der Maßnahme 42 des 1. Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Ziel des 2013 vom Stadtrat beschlossenen 1. Aktionsplans ist die Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Für die Umsetzung der Maßnahmen sind, je nach Themenbereich, unterschiedliche Referate zuständig. Bei der Maßnahme 42 des 1. Aktionsplans handelt es sich um ein Kooperationsprojekt des Stadtjugendamts mit dem Münchner Verein AMYNA, Institut zur Prävention von sexuellem Missbrauch. Wie die Arbeit des Vereins im Rahmen des Aktionsplans aussieht, beschreibt Petra Straubinger. Die Sozialpädagogin ist bei AMYNA zuständig für das Querschnittsthema Inklusion. Zu ihren Aufgaben gehört die Entwicklung und Umsetzung von individuellen Angeboten in den Bereichen Trägerberatung, Fortbildung und Vorträge.

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Maßnahme des Aktionsplans zur Bewusstseinsbildung für Barrierefreiheit

Gebäude so bauen und öffentliche Räume so gestalten, dass sie für Menschen mit Behinderungen barrierefrei sind oder werden: Zum Thema Barrierefreiheit veranstaltet das Referat für Stadtplanung und Bauordnung für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig praxisorientierte Fortbildungen. Die Veranstaltungen laufen im Rahmen der Maßnahme „Fachspezifische und praxisorientierte Fortbildung zu Barrierefreiheit für die Beschäftigten des Referats für Stadtplanung und Bauordnung“. Die Maßnahme ist eine von insgesamt 47 Maßnahmen des 1. Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist. Der 1. Aktionsplan wurde 2013 vom Stadtrat beschlossen. Für die Durchführung seiner Maßnahmen sind, je nach Themenbereich, unterschiedliche Referate zuständig. Mit dem Aktionsplan will die Stadt zur gleichberechtigten Teilhabe und zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen beitragen. Für die Betreuung der Maßnahme „Praxisorientierte Fortbildung“ ist Jürgen Wieland vom Planungsreferat zuständig. Der Sachgebietsleiter für Personal, Organisation und strategisches Controlling war maßgeblich an der Entwicklung dieses Projekts beteiligt. Wie diese Fortbildung aussieht und was sie bewirkt, lesen Sie im nachfolgenden Interview. Weiterlesen Maßnahme des Aktionsplans zur Bewusstseinsbildung für Barrierefreiheit

Maßnahme des Aktionsplans als Motor für inklusive Kunstprojekte

Er selbst bezeichnet sich als Autor, Kulturveranstalter und Rebell: Maximilian Dorner betreute das „Pilotprojekt Kunst und Inklusion“. Die Maßnahme ist eine von insgesamt 47 Maßnahmen des 1. Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) .
Der 1. Aktionsplan wurde 2013 vom Stadtrat beschlossen. Für die Durchführung seiner Maßnahmen sind, je nach Themenbereich, unterschiedliche Referate zuständig. Mit dem Aktionsplan will die Stadt zur gleichberechtigten Teilhabe und zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen beitragen. Dorner ist Mitarbeiter der Abteilung „Darstellende Kunst, Film, Literatur, Musik, Geschichte, Wissenschaft“ und im Kulturreferat verantwortlich für den Bereich Kunst und Inklusion. Er war maßgeblich an der Umsetzung des „Pilotprojekts Kunst und Inklusion“ beteiligt. Was die Maßnahme 31 des 1. Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK gebracht hat, lesen Sie im nachfolgenden Interview. Weiterlesen Maßnahme des Aktionsplans als Motor für inklusive Kunstprojekte