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Schrittweise Realisierung von Barrierefreiheit in städtischen Verwaltungsgebäuden

Maßnahme 26 des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in München

Beschreibung

Um Verwaltungsgebäude „aus erster Hand“ auf Barrierefreiheit
zu prüfen, werden Gruppen gebildet, in denen die zuständigen Objektverantwortlichen, Ansprechpartner der Bauherrenunterstützung, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den jeweiligen Gebäuden, Menschen mit Behinderungen und Mitglieder des Behindertenbeirats etc. vertreten sind. Sie begehen ihr Objekt gemeinsam, analysieren die Schwachstellen und erarbeiten Vorschläge zur Verbesserung der Barrierefreiheit. Die Vorschläge werden zusammengefasst und der/die Objektverantwortliche sorgt, wenn möglich und soweit eine Finanzierung sichergestellt ist, für deren Umsetzung.

Die Objektverantwortlichen sollen auf diese Weise für die Bedürfnisse der gesamten Bevölkerung sensibilisiert werden, beispielsweise Menschen mit Behinderungen, Seniorinnen und Senioren, Menschen mit schweren Koffern, Kinderwägen oder Krücken o.ä., damit sie adäquat für bessere Orientierung, für mehr Sicherheit und Selbständigkeit sowie für den baulichen Fortschritt in punkto Barrierefreiheit in den Verwaltungsgebäuden sorgen können.

Erwartete Auswirkungen

  • Schwachstellen der Gebäude werden registriert.
  • Kleinere Verbesserungsmaßnahmen werden sofort durchgeführt.
  • Größere Maßnahmen werden für zukünftige Sanierungen
    eingeplant.

Stand der Umsetzung

Aktueller Stand

Diese Maßnahme ist abgeschlossen.
Das grundlegende Ziel der Maßnahme war es, die Objektverantwortlichen städtischer Gebäude auf die Bedürfnisse der gesamten Bevölkerung, insbesondere von Menschen mit Behinderungen, Seniorinnen und Senioren o.ä. zu sensibilisieren, um adäquat für bessere Orientierung, mehr Sicherheit und Selbstständigkeit sowie für den baulichen Fortschritt in punkto Barrierefreiheit in den Verwaltungsgebäuden sorgen zu können.
Die Maßnahme wurde im Rahmen des ersten Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK erfolgreich zum Abschluss gebracht.
Bei der praktischen Realisierung der Maßnahme zeigte es sich am effektivsten, bei gemeldetem Bedarf einzelfallbezogene Maßnahmen einzuleiten sowie einfach zu realisierende Maßnahmen aus dem Bereich „Warnen/ orientieren/ Informieren“ in städtischen Gebäuden umzusetzen.
Konkret konnte dies durch das Anbringen von Treppenstufenmarkierungen, farbigen Markierungen an Glastüren, Schildern mit erhabenen tastbaren Buchstaben und Brailleschrift sowie Stockwerksmarkierungen an den Enden der Handläufe in Treppenhäusern realisiert werden.
Darüber hinaus wurden bei gemeldeten Bedarfen aus den Nutzerreferaten z.B. kraftbetätigte Türen eingebaut und auch taktile Leitsysteme eingebracht. Ergänzend hierzu wurden auch bei Umbauten oder Neubauten Besprechungsräume mit Induktionsschleifenanlagen ausgestattet.
In den kürzlich fertiggestellten Neubauten konnten die grundsätzlichen Anforderungen der Verwaltungsgebäude an die Barrierefreiheit im Sinne der DIN 18024-Teil 2 bzw. jetzt DIN 18040-Teil1 erfolgreich umgesetzt werden. Auch für derzeit geplante Neubauten und Neuanmietungen werden die Anforderungen der Norm DIN 18040 – Teil 1 berücksichtigt.
In bereits angemieteten Gebäuden konnten die Maßnahme nicht immer vollumfänglich umgesetzt werden, da dies die Zustimmung des externen Vermieters erforderte. Diese wurde nicht in allen Fällen erteilt. Dennoch konnten auch in angemieteten Gebäuden bereits Einzelmaßnahmen wie Bodenmarkierungen und kraftbetätigte Türen realisiert werden.
Neben der Sensibilisierung der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konnte die Maßnahme zudem dazu beitragen, dass den eingegangenen Bedarfsmeldungen rasch und lösungsorientiert nachgegangen wird.
Durch die Maßnahme konnten Schwachstellen der städtischen Gebäude registriert, kleine Verbesserungsmaßnahmen sofort durchgeführt und größere Maßnahmen bei künftigen Sanierungen eingeplant werden, um städtische Gebäude auch zukünftig barrierefrei zu gestalten.

Kooperation

  • Behindertenbeirat
  • Beraterkreis für Barrierefreies Bauen
  • Beratungsstelle Barrierefreies Bauen der Bayerischen
    Architektenkammer
  • Schwerbehindertenvertretungen der Referate

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