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Zusätzliche Maßnahmen zur Gewinnung von Menschen mit Behinderung für die Ausbildung

Maßnahme 17 des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in München

Langtitel

Zusätzliche Maßnahmen zur Gewinnung von Menschen mit Behinderung für die reguläre und verzahnte Ausbildung

Beschreibung

Bei der Landeshauptstadt München sollen mehr Menschen mit Behinderungen ausgebildet werden – sowohl in der regulären Ausbildung für den Verwaltungsdienst als auch in der verzahnten Ausbildung. Das Ziel ist, eine Quote von 6 % Nachwuchskräften mit Behinderungen zu erreichen.

Dafür werden in erster Linie Marketingmaßnahmen ergriffen:

  • Internetauftritt, Flyer und Messestand für das Personal- und Organisationsreferat
  • Werbung in Printmedien
  • Werbung auf Ausbildungsmessen und in Schulen

Erwartete Auswirkungen

Bei den Mitarbeitenden der Landeshauptstadt München steigt die Bereitschaft zur Ausbildung von und späteren Zusammenarbeit mit Menschen mit Behinderungen.

  • Für Menschen mit Behinderungen wird der Übergang vom 2. und 3. Arbeitsmarkt in den 1. Arbeitsmarkt erleichtert.
  • Praktikantinnen und Praktikanten der verzahnten Ausbildung haben die Möglichkeit, ihre Berufsvorstellungen zu klären.

Stand der Umsetzung

Aktueller Stand

1. Verzahnte Ausbildung
Das Stellenbesetzungsverfahren zur Umsetzung der Maßnahme steht vor dem Abschluss.

2. Reguläre Ausbildung
Im Einstellungsjahr 2018 wurden 20 Nachwuchskräfte mit einer Schwerbehinderung eingestellt.

Kooperation

  • Eigenbetriebe und Referate, die geeignete Praktikumsplätze zur Verfügung stellen
  • Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
  • Agentur für Arbeit
  • Jobcenter
  • Integrationsfachdienste
  • Behindertenverbände
  • Behindertenbeirat
  • Schulen und Weiterbildungseinrichtungen

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