Der Stadtrat hat heute einstimmig den 2. Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) beschlossen. Ziel des Aktionsplans ist die Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Mit dem Maßnahmen-Paket, das der Aktionsplan enthält, soll die volle gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen in allen Lebensbereichen weiter vorangetrieben werden. Die Beschlussvorlage, die das federführende Sozialreferat dem Stadtrat vorgelegt hat, listet dazu 37 einzelne Maßnahmen sortiert nach acht Themenbereichen auf. Die acht Themenbereiche sind „Frühe Förderung, Schule, Bildung“, „Gesundheit“, „Arbeit, Beschäftigung“, „Mobilität, Bauen, Wohnen“, „Erholung, Freizeit, Kultur, Sport“, „Recht, Freiheit, Schutz“, „Selbstbestimmte Lebensführung, persönliche Assistenz, soziale und finanzielle Sicherheit, Familie“ sowie „Teilhabe am öffentlichen und politischen Leben“. Über die finanzielle Ausstattung der 37 konzipierten Einzelmaßnahmen entscheidet der Stadtrat endgültig im Rahmen der Verabschiedung des Haushalts 2020. Die Umsetzung beginnt dann im kommenden Jahr.
Bei der aufwändigen Entwicklung des 2. Aktionsplans waren Expertinnen und Experten sowie Betroffene eingebunden. Eine stadtweite Steuerungsgruppe lenkte den gesamten Entwicklungsprozess, nahm Zwischenergebnisse ab und entschied über grundsätzliche Fragen. In die Steuerungsgruppe eingebunden waren Bürgermeisterin Christine Strobl, die die Leitung inne hatte, Sozialreferentin Dorothee Schiwy, die Mitglieder aller Stadtratsfraktionen, die Mitglieder des Behindertenbeirats und der Behindertenbeauftragte der Landeshauptstadt München. Die Stadtdirektorinnen und Stadtdirektoren der städtischen Referate nahmen beratend teil.
Da die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen eine zentrale Forderung der UN-BRK ist, wurde bei der Entwicklung des 2. Aktionsplans großer Wert auf Partizipation gelegt. Ohne Zustimmung des Behindertenbeirats konnten keine Maßnahmen in den Aktionsplan aufgenommen werden. Weitere Beteiligte an der Entwicklung des 2. Aktionsplans waren Menschen mit psychischen und kognitiven Einschränkungen. Weil diese Personen im Behindertenbeirat weniger stark vertreten sind als körperlich und Sinnesbeeinträchtigte, wurden sie gesondert in Arbeitsgruppen beteiligt. Für Menschen mit Lernschwierigkeiten organisierte das Sozialreferat gemeinsam mit Einrichtungen und Vereinen der Behindertenhilfe einen eigenen Workshop, deren gemeldeten Bedarfe und Vorschläge ebenso in die Entwicklung der Maßnahmen für den 2. Aktionsplan mit einflossen. Zusätzlich wurden Münchner Bürgerinnen und Bürger mit und ohne Behinderung in den Entwicklungsprozess mit einbezogen. So wurde im Jahr 2017 eine Mitmach-Aktion gestartet. Unter dem Motto „München wird inklusiv. Machen Sie mit!“ konnten Münchnerinnen und Münchner ihre Ideen für Maßnahmen zum 2. Aktionsplan einbringen. Beispiel für eine von mehreren Maßnahmen, die auf eine von Bürgerinnen und Bürgern eingereichte Idee zurückgeht, ist die Maßnahme „Rollstuhltaxis“. Mit Hilfe eines Förderprogramms sollen Großraumtaxis zu rollstuhlgerechten Fahrzeugen umgebaut werden. Hintergrund dieses Förderprogramms: Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer, die sich aus ihrem Stuhl nicht umsetzen können, können gängige Taxis nicht nutzen. Sie sind auf spezielle Fahrdienste angewiesen, die nur selten spontan zur Verfügung stehen. Weitere Informationen zu dieser und den übrigen Maßnahmen des 2. Aktionsplans enthält die Beschlussvorlage „ 2. Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“, die über den Link zum städtisches RatsInformationsSystem heruntergeladen werden kann.