Das Gesundheitsreferat legt in Zusammenarbeit mit dem Sozialreferat ein Förderprogramm für die Barrierefreiheit ärztlicher Praxen in München auf. Mit bis zu 20.000 Euro kann eine Praxis gefördert werden. Fördergelder gibt es zum Beispiel für Umbaumaßnahmen für barrierefreie Toiletten, Rampen in Eingangsbereichen, höhenverstellbare Untersuchungsmöbel oder induktive Höranlagen. Insgesamt stellt die Stadt für das dreijährige Pilotprojekt 200.000 Euro zur Verfügung. Die Landeshauptstadt München ist damit bundesweit die erste Kommune, die eine Förderung für barrierefreie Arztpraxen mit eigenen Mitteln auflegt.
Bürgermeisterin Verena Dietl:
„Barrierefreiheit in Arztpraxen ist ein wichtiger Faktor für die Inklusion. Sie ermöglicht es Menschen mit Behinderungen, Arztbesuche ohne Hürden und fremde Hilfe zu bewältigen. Mit dem Förderprogramm für Barrierefreiheit von ärztlichen Praxen gelingt es uns, die Inklusion im Gesundheitswesen voranzutreiben.“
Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek:
„Die Gesundheitsversorgung in der Landeshauptstadt München muss für alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen zugänglich sein. Deswegen unterstützen wir niedergelassene Ärztinnen und Ärzte dabei, Barrieren für Menschen mit Behinderung abzubauen.“
Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
„Die Verbesserung der Barrierefreiheit der ärztlichen Praxen ist unverzichtbar für Menschen mit Behinderung. Darum freue ich mich, dass es uns gemeinsam gelungen ist, dieses Programm ins Leben zu rufen.“
Gemäß dem gemeinsamen Beschluss des Gesundheits- und Sozialausschusses wird das Gesundheitsreferat mit der Erstellung eines Förderprogramms beauftragt und richtet einen Fördertopf ein. Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel werden aus den Mitteln des Sozialreferats zur Verfügung gestellt. Das Programm zur Förderung der Barrierefreiheit ärztlicher Praxen wird in einer dreijährigen Pilotphase erprobt und soll die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Gesundheitswesen sowie die freie Arztwahl stärken. Die Förderrichtlinien werden derzeit erarbeitet.
Die Vollversammlung des Stadtrats muss den Empfehlungsbeschluss des Gesundheits- und Sozialausschusses noch bestätigen.