Sozialreferat kritisiert Entwurf des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes

Das Sozialreferat der Stadt München sieht im Gesetzesentwurf des Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes unzureichende Regelungen für Hilfs- und Präventivangebote für psychisch Kranke sowie eine Stigmatisierung der Betroffenen.

Grundsätzlich begrüßt das Sozialreferat den Vorstoß der Landesregierung, endlich ein bayerisches Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz einzuführen, das andere Bundesländer bereits seit einigen Jahren ins Gesetz aufgenommen haben. Eine flächendeckende Ausweitung der Krisendienste auf alle Bezirke in Bayern – wie im Gesetzesentwurf vorgesehen – ist dringend notwendig. Der Fokus des Gesetzes sollte jedoch deutlich mehr auf Regelungen von Hilfs- und Präventivmaßnahmen abzielen. Die Ausführungen von Regelungen zu Prävention/Heilung und zur psychiatrischen Unterbringung (mit dem Ziel der Gefahrenabwehr) im vorliegenden Gesetzesentwurf stehen in einem starken Missverhältnis. Die beste Gefahrenabwehr sollte nach moderner Auffassung in der Prävention und Heilung gesehen und dazu mehr gesetzliche Regelungen geschaffen werden.

Besonders kritisch sieht das Sozialreferat die Einführung einer Unterbringungsdatei bei öffentlicher-rechtlicher Unterbringung. Demnach werden sensible Gesundheitsdaten von Personen, die mit Selbst- oder Fremdgefährdungsabsicht in die Psychiatrie eingewiesen wurden, für fünf Jahre gespeichert. Der Speicherzeitraum als auch die Zugriffsmöglichkeiten durch andere Behörden sollten deutlich eingeschränkt werden.

Zudem besteht bei Entlassung – auch bei einer geheilten Person – eine Meldepflicht bei der Polizei. Dazu Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Dies gleicht einer Behandlung eines Straffälligen und trägt nicht zum Abbau, sondern zu einer verstärkten Stigmatisierung von psychisch kranken Personen bei. Die Benachrichtigungspflicht der Klinik an die Polizei sollte sich lediglich auf einzelne Fälle beschränken, bei denen weiterhin eine Gefährdungssituation besteht.“

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