Der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD-Ausschuss) hat am 17. April seine „Abschließenden Bemerkungen“ zum Staatenprüfungsverfahren Deutschlands veröffentlicht.
Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, eingerichtet im Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin, kommentiert die Ergebnisse.