Menschen mit Behinderungen sollen selbst entscheiden können, wie, wo und mit wem sie leben möchten – genau wie alle anderen Menschen auch. In der Praxis wird dieses Recht aber gerade für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf häufig eingeschränkt. Für sie gibt es kaum Alternativen zu institutionellen Wohnformen – also zu Wohneinrichtungen speziell für Menschen mit Behinderungen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte unterstreicht, dass die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) dazu verpflichtet, ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Demnach müssen stationäre Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen schrittweise zugunsten inklusiver Angebote abgebaut werden.
„Wir rufen die Bundesregierung dazu auf, gemeinsam mit den Ländern und den Kommunen die Hemmnisse bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes zu beseitigen. Die Selbstbestimmung und das Wunsch- und Wahlrecht jedes Menschen müssen im Mittelpunkt der Leistungserbringung stehen und dürfen nicht durch Kostenerwägungen eingeschränkt werden“, so Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts. „Wir fordern die Entwicklung einer Gesamtstrategie durch Bund, Länder und Kommunen mit konkreten Zielvorgaben zum Ausbau inklusiver Unterstützungsangebote. Dies muss unter Beteiligung der Freien Wohlfahrtspflege und vor allem auch in Kooperation mit Verbänden von Menschen mit Behinderungen als Expertinnen und Experten in eigener Sache geschehen.“
Für das inklusive Wohnen benötige Deutschland darüber hinaus allein für den heutigen Bedarf über zwei Millionen barrierefreie Wohnungen. „Ein bundesweites Förderprogramm für barrierefreien Wohnungsbau ist notwendig“, erklärt Schlegel. Der Bund solle Finanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau bereitstellen, die an die Bedingung geknüpft sind, dass barrierefrei gebaut wird.
„Die Bundesregierung muss außerdem beim Einsatz des Sondervermögens für Infrastrukturmaßnahmen unbedingt Barrierefreiheit von vorn herein als integralen Bestandteil aller Investitionen mitdenken. Dies betrifft nicht nur das Wohnen, sondern auch die Bereiche Mobilität, Bildung, Digitalisierung und Gesundheit. Nur so bleibt unsere Gesellschaft zukunftsfähig“, so die Leiterin der Monitoring-Stelle.
Auf der Internetseite des Instituts für Menschenrechte gibt es weitere Informationen:
Umsetzung der UN-BRK in der Wahlperiode 2025 bis 2029
Thema Wohnen – Rechte von Menschen mit Behinderungen