Wie soll Inklusion in der Münchner Stadtverwaltung umgesetzt werden? Welche Leitlinien zum inklusiven Handeln gibt es bei der Landeshauptstadt München? Und was bedeuten diese Leitlinien konkret für die städtischen Dienstkräfte? Die von Oberbürgermeister Dieter Reiter unterzeichnete Dienstanweisung dazu tritt heute zum 1. Juli in Kraft. Diese Dienstanweisung gilt für alle Beschäftigten der Stadt und deren Eigenbetriebe. Sie fasst bestehende Regelungen zur Förderung von Menschen mit Behinderungen übersichtlich in einem Dokument zusammen. Ziel der Dienstanweisung Inklusion ist, ein Bewusstsein für die rechtlichen Vorgaben zur chancengleichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu schaffen und zu fördern.
Zum einen gibt die Dienstanweisung Maßnahmen vor, die zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen beitragen. Dazu gehört beispielsweise die barrierefreie Gestaltung von Veranstaltungen, Veröffentlichungen oder von Informationstechnik. Zum anderen definiert die Dienstanweisung Begriffe wie Behinderung, Inklusion oder Barrierefreiheit. Ergänzend dazu stellt sie die rechtlichen Hintergründe und gesetzlichen Vorgaben knapp und übersichtlich dar. Außerdem gibt die Dienstanweisung einen Überblick über die Zuständigkeiten der städtischen Institutionen rund um das Thema Inklusion. Sie erläutert unter anderem die Aufgaben des Behindertenbeirates, des Behindertenbeauftragten oder des Koordinierungsbüros zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Aufgeführt sind auch die Aufgaben des städtischen Beraterkreises für barrierefreies Planen und Bauen, der Ansprechpersonen Inklusion der Referate, der Schwerbehinderten- und Personalvertretungen sowie des beziehungsweise der Inklusionsbeauftragten der Landeshauptstadt München.
Hintergrund der Dienstanweisung ist die Umsetzung der UN-BRK und der Beschlüsse des Stadtrats. Erarbeitet wurde die Dienstanweisung von Mitgliedern des Behindertenbeirates, dem Behindertenbeauftragten, des Koordinierungsbüros zur Umsetzung der UN-BRK, den Personalvertretungen, den städtischen Schwerbehindertenvertretungen und des städtischen Beraterkreises für barrierefreies Planen und Bauen sowie der Inklusionsbeauftragten der Stadt.