Menschenrechtsinstitut mahnt ambitionierte behindertenpolitische Agenda an

Das Deutsche Institut für Menschenrechte in Berlin hat eine ambitionierte behindertenpolitische Agenda der nächsten Bundesregierung angemahnt. Anlässlich der Veröffentlichung von Empfehlungen an die Koalitionsparteien und die nächste Bundesregierung erklärte Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts: „Die nächste Bundesregierung muss die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention aktiv angehen. Bei allen Fortschritten der Vergangenheit, wir brauchen eine ambitionierte behindertenpolitische Agenda.“

Schlegel weiter: „In vielen politischen Bereichen ist der Paradigmenwechsel von der Politik der Fürsorge zur Politik der Inklusion und Selbstbestimmung immer noch nicht vollständig vollzogen. Auch die Auswirkungen politischer Entscheidungen auf die Menschen mit Behinderungen werden oft nur unzureichend mitgedacht.“ Das habe die Corona-Pandemie deutlich gezeigt.

„Wir schlagen deshalb unter anderem vor, die Bundesbehindertenbeauftragte oder den Bundesbehindertenbeauftragten künftig direkt beim Bundeskanzleramt anzusiedeln. Das wäre ein klares Zeichen der Bundesregierung für ein ressortübergreifendes Disability Mainstreaming und den Willen, die Rechte der Menschen mit Behinderungen in der nächsten Legislaturperiode in den Fokus zu rücken“, erklärte die Leiterin der Monitoring-Stelle.

Dabei sollten die elf thematischen Schwerpunkte aus dem Eckpunktepapier der Monitoring-Stelle, unterlegt mit konkreten Vorhaben, Eingang in den Koalitionsvertrag finden und von der nächsten Bundesregierung zügig angegangen werden. Die Schwerpunkte lauten: Neuauflage des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (NAP), Aufarbeitung der Covid-19-Pandemie und Aufbau eines inklusiven Katastrophenschutzes, Gewaltschutz, Inklusive Gesundheitsversorgung, Barrierefreiheit und angemessene Vorkehrungen, Inklusiver Arbeitsmarkt, Inklusive Bildung, Neuausrichtung des psychiatrischen Versorgungssystems und Zwangsvermeidung, Selbstbestimmtes Leben und Ausbau ambulanter Wohnformen, Reproduktive Selbstbestimmung und das Recht auf Elternschaft, Politische Partizipation der Selbstvertretung.

Detaillierte Informationen enthält das Eckpunktepapier „Empfehlungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Berlin in der 20. Wahlperiode, 2021-2025. 11 Eckpunkte. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte, Oktober 2021“. Das Papier mit kann als PDF-Datei auf der Internetseite des Deutschen Instituts für Menschenrechte herunter geladen werden.

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