Am heutigen 3. Dezember ist der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen. Aus diesem Anlass fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen in Deutschland. Dazu sagt Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte: „Rund 13 Millionen Menschen mit Behinderungen leben in Deutschland. Noch immer hindern sie zahlreiche Barrieren an der selbstbestimmten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Ihre Situation könnte verbessert werden, wenn Gesetzesvorhaben wie die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes auf Bundesebene vorangebracht würden. Durch den Bruch der Regierungskoalition ist eine zeitnahe Umsetzung leider unwahrscheinlich geworden.“
Dies sei umso bedauerlicher, als die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes in den vergangenen Jahren intensiv fachlich beraten worden sei und bereits auf dem Tisch liege. „Die Arbeit an der Gesetzesreform darf nicht umsonst gewesen sein, denn Deutschland muss in Sachen Barrierefreiheit endlich vorankommen“, fordert Schlegel.
Nicht nur die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes, sondern auch das Gesetz zur Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe sowie die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes müssten mit Nachdruck verfolgt werden. „Sollten diese inklusionspolitischen Vorhaben bis zur Neuwahl des Bundestags nicht mehr abgeschlossen werden können, müssen sie von einer neuen Bundesregierung prioritär umgesetzt werden“, so Schlegel. Dies forderten am 15. November auch der Bundesbehindertenbeauftragte und die Landesbehindertenbeauftragten in ihrem „Bremer Appell“.
Das Institut appelliert zudem an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, noch in dieser Legislaturperiode Menschen mit Behinderungen, die Opfer von „Euthanasie“ und Zwangssterilisierung wurden, offiziell als Verfolgte des Nazi-Regimes anzuerkennen. Auch der vorliegende interfraktionelle Antrag zur Überwachung von Bluttests, mit denen ein Down-Syndrom in der Schwangerschaft erkannt werden kann (NIPT), sollte vor der Neuwahl verabschiedet werden.