Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen

Am morgigen 10. Dezember ist der Internationale Tag der Menschenrechte. Aus diesem Anlass fordern das Deutsche Institut für Menschenrechte in Berlin und das Bochumer Zentrum für Disability Studies konkrete Maßnahmen zur Umsetzung des Rechts auf ein selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behinderungen.

„Auch 15 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland können viele Menschen mit Behinderungen immer noch nicht selbst entscheiden, wie sie ihr Leben gestalten wollen. Laut UN-Konvention haben sie zwar das Recht, ihren Aufenthaltsort frei zu wählen und selbst zu entscheiden, wo und mit wem sie leben wollen. Faktisch werden aber insbesondere für Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen kaum Alternativen zu stationären Wohnformen angeboten“, sagt Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Berliner Instituts. Deshalb hat sich die Zahl der Menschen, die in Sondereinrichtungen leben, in den letzten 15 Jahren nicht verringert. Heute lebt immer noch knapp die Hälfte der Menschen, die Eingliederungshilfe beziehen, in institutionalisierten Wohneinrichtungen.

„Das Bundesteilhabegesetz hat bisher nicht zur erhofften Deinstitutionalisierung geführt. Für stationäre Wohnformen werden nach wie vor deutlich mehr öffentliche Mittel aufgewendet als für Assistenz im eigenen Haushalt oder in Pflegefamilien“, kritisiert Kathrin Römisch, Professorin für Heilpädagogik und Inklusive Pädagogik an der Evangelischen Hochschule Bochum und Leiterin des Bochumer Zentrums für Disability Studies. Sie fordert mehr Unterstützungs- und Assistenzleistungen, damit behinderte Menschen selbstbestimmt leben können.

Dazu haben auch die Vereinten Nationen immer wieder aufgefordert. 2022 sprach sich beispielsweise Gerard Quinn, UN-Sonderberichterstatter für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, für eine Umgestaltung der Leistungserbringung für Menschen mit Behinderungen aus. Auch der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen formulierte 2022 klare Leitlinien zur Deinstitutionalisierung. Der Ausschuss empfahl Deutschland bei der Staatenprüfung 2023, diese Leitlinien mit hoher Priorität und einer klaren Strategie umzusetzen.

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