Längere Öffnungszeiten in den Sozialbürgerhäusern ab 1. Januar

Die Sozialbürgerhäuser und das Jobcenter erweitern ab 1. Januar 2023 ihre Öffnungszeiten. Mit Beginn der Corona-Pandemie waren persönliche Vorsprachen ohne Termin nur von 8 Uhr bis 12 Uhr möglich. Diese eingeschränkten Öffnungszeiten werden nun zum Jahresbeginn wieder ausgeweitet. Das bedeutet, dass im Jobcenter am Donnerstag und in den anderen Bereichen der Sozialbürgerhäuser von Montag bis Donnerstag Kundinnen und Kunden ohne Termin auch wieder am Nachmittag vorbeikommen können.

Ab dem 1. Januar 2023 haben die Sozialbürgerhäuser zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag bis Donnerstag: 8 bis 16 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr
Was die Kassenzeiten betrifft, so beachten Sie dazu bitte die Informationen auf der Internetseite des jeweiligen Sozialbürgerhauses.

Dies sind die Öffnungszeiten der Jobcenter:
Montag bis Mittwoch: 8 bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr

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Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-BRK