Stärkeren Einsatz für die Inklusion und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen: das fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte von Bund, Ländern und Kommunen. Nach Abschluss der Staatenprüfung Deutschlands durch die Vereinten Nationen in Genf sagt Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts: „Die Prüfung der Vereinten Nationen hat klar gemacht, dass Deutschland nicht genug tut, um seine menschenrechtlichen Verpflichtungen aus der Behindertenrechtskonvention zu erfüllen.“
Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen kritisiert vor allem das deutsche System von Sonderstrukturen in der schulischen Bildung, bei der Beschäftigung in Werkstätten oder bei der Unterbringung in großen stationären Wohneinrichtungen. „Nötig sind zielgerichtete politische Strategien zur Deinstitutionalisierung, damit Menschen mit Behinderung selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können“, so Schlegel. Außerdem müsse die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen geachtet und Maßnahmen zu Zwangsvermeidung und Gewaltschutz in psychiatrischen Einrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe dringend verstärkt werden.
Das Institut fordert darüber hinaus deutlich strengere gesetzliche Vorgaben zur Umsetzung von Barrierefreiheit im gesamten privaten Sektor, etwa im Wohnungsbau oder im Gesundheitssektor. „Private Unternehmen müssen verpflichtet werden, ihre Angebote barrierefrei zu gestalten, wie es etwa in den USA der Fall ist. Das ist zwar seit Langem bekannt, muss aber endlich angegangen werden“, fordert Leander Palleit, der die Monitoring-Stelle gemeinsam mit Schlegel leitet. Nach wie vor fehle das gesellschaftliche Bewusstsein, dass Barrierefreiheit die Grundvoraussetzung für gleichberechtigte Teilhabe ist.
Am 29. und 30. August hat der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Genf zum zweiten Mal geprüft, wie Deutschland die Rechte von Menschen mit Behinderungen umsetzt. Zu dieser Staatenprüfung hat das Institut in einem Parallelbericht ausgewählte Problembereiche bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland benannt. Dazu zählen zum Beispiel die Bereiche Arbeit, Inklusive Bildung, Zwang, Selbstbestimmtes Leben und Barrierefreiheit.
Voraussichtlich Ende September veröffentlicht der UN-Ausschuss seine abschließenden Bemerkungen. Darin benennt er die Bereiche, in denen Deutschland die UN-BRK besser umsetzen muss. Diese UN-Vorgaben sind eine wichtige Orientierungshilfe für alle staatlichen und nichtstaatlichen Akteurinnen und Akteure in Deutschland, die Verantwortung für die Umsetzung der UN-Konvention tragen. „Wir erwarten, dass die Bundesregierung die Empfehlungen aus Genf zügig allen zuständigen Behörden übermittelt und wirksame Maßnahmen zur Umsetzung der UN-BRK ergreift,“ so Palleit weiter. „Den Rechten von Menschen mit Behinderungen muss dringend die menschenrechtlich gebotene politische Priorität eingeräumt und Maßnahmen ausreichend finanziert werden.“