Inklusion auf dem Arbeitsmarkt

Im Rahmen ihrer Artikelreihe „Inklusion auf dem Arbeitsmarkt“ hat die Süddeutsche Zeitung am 23. April ein System beschrieben, das es Menschen mit Behinderungen oft sehr schwer macht, den Schritt aus einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) in den ersten Arbeitsmarkt zu gehen. Diese Situation betrifft konkret auch viele Münchnerinnen und Münchner mit Behinderungen.

Das Thema Inklusion auf dem Arbeitsmarkt ist sehr komplex. Einerseits gibt es viele Menschen mit Behinderungen, die sich in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen gut aufgehoben und sicher fühlen. Den Druck, der oft auf dem ersten Arbeitsmarkt existiert, gibt es in der Werkstatt nicht. Für viele dort tätige Menschen ist das hilfreich. Andererseits bietet der erste Arbeitsmarkt auch für Menschen mit Behinderungen deutlich mehr Chancen.

Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Die Werkstätten müssten hier ihren Auftrag erfüllen und Menschen mit Behinderungen den Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt ermöglichen. Hier gibt es noch viel Luft nach oben.“

Insgesamt gibt es in Bayern derzeit rund 37.000 Plätze in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Die Zuständigkeit liegt beim Bezirk Oberbayern. Gerade auch mit Blick auf Fachkräftemangel und finanzielle Herausforderungen sollten öffentliche Gelder zielgerichtet verwendet werden. Es braucht dringend eine Weiterentwicklung der Ausgleichsabgabe der Unternehmen und des Werkstattlohns.

Daniela Maier, Behindertenbeauftragte der Landeshauptstadt München: „Es ist dringend erforderlich, dass Fehlanreize abgebaut werden, um Alternativen zum Werkstattsystem attraktiver zu machen. Kritisch sehe ich, dass Gelder der Ausgleichsabgabe aktuell dazu verwendet werden sollen, um die Werkstätten zu stärken. Darüber hinaus ist es nicht akzeptabel, wenn ein Wechsel auf den allgemeinen Arbeitsmarkt mit Nachteilen in der sozialen Absicherung einhergeht. Auch hier braucht es eine Weiterentwicklung. Der Übergang von der Schule auf den allgemeinen Arbeitsmarkt sollte durch eine nachhaltige Weiterentwicklung der beruflichen Bildung und Ausbildung verbessert werden, die inklusiv ist und allen Menschen mit Behinderungen möglichst viele Chancen eröffnet. Die Möglichkeiten zum Wechsel auf den allgemeinen Arbeitsmarkt für WfbM-Beschäftigte sollte durch den Abbau von Hemmnissen auf Arbeitgeberseite und die Schaffung von mehr inklusiven Arbeitsplätzen ausgebaut werden.“

Entscheidend ist auch bereits ein guter Start durch ein inklusives Schulsystem. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist hier sehr klar in ihren Aussagen – denn Inklusion ist ein Menschenrecht, das nicht verhandelbar ist.

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